Basisprogramm 2026

Förderung von Unternehmensprojekten mit Verwertungspotential ohne Themeneinschränkung

Das Basisprogramm steht für alle Unternehmensgrößen zur Verfügung. Mit der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten stärkt es die Transformation von österreichischen Unternehmen und sichert damit einen Platz in der Zukunft und im Wettbewerb. Das Förderungsangebot ist offen für alle Technologien und Forschungsthemen.

Was wird gefördert?

Es werden Unternehmensprojekte der Experimentellen Entwicklung gefördert. 

Basisprogramm-Projekte bringen verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen hervor - einschließlich digitaler Innovationen.

Forschungsinhalte und Schlüsseltechnologien definieren die Unternehmen eigenständig.

Wer wird gefördert?

Klein- und Mittelunternehmen (KMU), Unternehmen in Gründung (Startups) ebenso wie Großunternehmen (GU) können diese Förderung laufend beantragen.

Die Kooperation mit anderen Unternehmen und wissenschaftlichen Partnern (zB Universitätsinstituten, Fachhochschulen etc.) ist nicht verpflichtend, jedoch möglich und kann bonifiziert werden. Junge Forscher:innen können in Projekte einbezogen werden.

Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind von einer Förderung ausgeschlossen. Informationen zur Einstufung finden Sie hier.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Finanzierung für ein Basisprogramm-Projekt erfolgt in einem Mix aus Zuschuss und Darlehen (Zinssatz ab 30.01.2025 von 1,75 % p.a.), bei großen Projekten auch Haftungen für einen Bankkredit inklusive Kreditkostenzuschuss). In den meisten Bundesländern erfolgt eine Aufstockung der Förderung durch Landesmittel.

  • Projektvolumen bis zu 3 Millionen Euro je Projekt sind möglich
  • Förderung beträgt in der Regel 50 % der Projektkosten
  • bei Startups (bereits in Gründungsphase) bis zu max. 70 %
  • Förderungsquote hängt in erster Linie von der Unternehmensgröße ab

Wichtige Voraussetzungen sind unter anderem auch die Restfinanzierung des Vorhabens durch das Unternehmen und der Kostennachweis für die projektbezogene Verwendung der Förderungsmittel.

Was sind die Einreichkriterien?

  • Formale Kriterien
    • Registrierung und Einreichung über das elektronische eCall-System der FFG
    • Einhaltung von Fristen
    • Vollständigkeit der Unterlagen (Projektbeschreibung, Kostenplan, Lebensläufe, ggf. Businessplan).
  • Inhaltliche Kriterien
    • Qualität: Hoher Innovationsgehalt, technisches Risiko, klar definierte F&E-Ziele und Lösungsansätze
    • Nutzen und Verwertung: Konkrete Verwertungsschritte, Marktpotenzial und wirtschaftliche Auswirkungen
    • Eignung: Fachliche Kompetenz und Ressourcen der Projektbeteiligten
    • Relevanz: Ziel der spezifischen Ausschreibung und Förderwirkung
  • Projektbedingte Voraussetzungen
    • Teilnahmeberechtigt: Unternehmen aller Größen
    • Finanzkraft: Nachweis der Finanzierung des Eigenanteils

Lesen Sie vor der Einreichung die Förderkriterien, die im Instrumentenleitfaden in Kapitel 6.1 beschrieben werden.

Bitte füllen Sie im eCall alle Fragestellungen zur Projektbeschreibung, zu den Arbeitspaketen, zum Kostenplan und zur Finanzierung vollständig und nachvollziehbar aus. Nur so ist Bewertung nach den Förderkriterien möglich. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial.

Wie erfolgt die Einreichung?

Anträge können jederzeit eingereicht werden (Kooperation möglich).

Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die Kosten dargestellt werden. Zusätzlich sind abhängig vom Projekttyp oder Unternehmensstatus Anhänge hochzuladen (zB Businessplan, Lebensläufe o.ä.).

Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Wann gibt es eine Entscheidung?

Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.

Wie werden Projektfortsetzungen behandelt (mehrjährige Projekte)?

In den meisten Förderungsangeboten der Basisprogramme werden Projekte grundsätzlich nur in Jahresschritten gefördert. Förderungsverträge laufen daher in der Regel nur ein Jahr (nicht identisch mit dem Kalenderjahr).

Bei längerer Projektdauer sind jeweils Fortsetzungsanträge einzureichen. Details zur Fortsetzung sind im Instrumentenleitfaden "Unternehmensprojekte Experimentelle Entwicklung" bzw. "Unternehmensprojekte Industrielle Forschung" jeweils unter Kapitel 3.2 beschrieben. Reichen Sie den Fortsetzungsantrag fristgerecht vor Abschluss des vorangegangenen Förderungszeitraumes ein und begründen Sie Abweichungen (zB ungeplante Fortsetzung).

Normalerweise wird der Fortsetzungsantrag erst bearbeitet, wenn der Endbericht des letzten Jahres vorliegt.

Bei Projekten, die laut Ausschreibungsunterlagen mehr als 18 Monate gefördert werden, ist eine Detailplanung des Gesamtprojektes nötig. Dies gilt zB für Frontrunner-Förderungen.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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