+++ Aktueller Hinweis +++
Die Ausschreibung war themenoffen und eine Einreichung jederzeit möglich. Unter Berücksichtigung der geplanten Fortsetzungen von begonnen Projekten konnte das EFRE-Volumen im Jahr 2021 nahezu ausgeschöpft werden. Es waren Fortsetzungsansuchen in den Bundesländern Kärnten, Steiermark und Vorarlberg für Fortsetzungsanträge möglich. Die letzte Förderungszusage wurde in der Beiratssitzung vom 2. Februar 2022 getroffen. Mit 28. Februar 2022 wurde die Ausschreibung endgültig geschlossen.
Alle relevanten Formulare sind weiterhin im Downloadcenter einsehbar.
Nützen Sie weiterhin das bestehende Förderungsangebot der Basisprogramme.
Wer wurde gefördert?
EFREtop war themenoffen und wendete sich an Unternehmen mit Sitz in Österreich. Für Wien gab es eigene Maßnahmen im Rahmen des Operationellen Programms „Investition in Wachstum und Beschäftigung 2014 bis 2020“. Für diese Maßnahmen hat die FFG keine Mittel vergeben, weshalb Unternehmen mit Sitz in Wien im Rahmen der EFREtop-Ausschreibung nicht gefördert werden konnten.
Was wurde gefördert?
In der Regel für Großunternehmen 25 %, mittlere Unternehmen 35 % und kleine Unternehmen 45 % der Projektkosten bei Einzelprojekten der Experimentellen Entwicklung. Bei Einzelprojekten der Industriellen Forschung liegt der Barwert bei 50 % für alle Unternehmensgrößen. Die Förderung erfolgte in der Regel in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Finanzierungsvarianten mit einem Darlehensanteil sind ebenfalls möglich.
Welche Kosten wurden gefördert?
Es galt der FFG-Kostenleitfaden. Darüber hinaus vor allem die subsidiären nationalen Regeln für die Förderfähigkeit von Kosten mit Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Österreich im Rahmen des Programmes für Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Österreich 2014 bis 2020 (FFR 2014 bis 2020).
Beschreibung der Zielgruppe
Unternehmen mit Sitz in Österreich