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EUREKA-Ausschreibung - Artificial Intelligence & Quantum Computing

Im Rahmen des EUREKA-Netzwerks ist seit 1. April 2019 eine Ausschreibung für marktnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Artificial Intelligence & Quantum Computing offen, 10 Länder nehmen daran teil: Österreich, Belgien, Dänemark, Großbritannien, Israel, Kanada, Schweiz, Spanien, Südkorea und Türkei.

Alle Details zur Ausschreibung finden Sie hier .

  • Förderungen kommen aus den nationalen Agenturen, in Österreich FFG / Basisprogramm
  • In Österreich sind ausschließlich Unternehmen einreichberechtigt. Universitäten und Forschungseinrichtungen können als Subauftragnehmer am Projekt beteiligt sein.
  • Gefördert wird marktnahe Forschung, konkret "Experimentelle Entwicklung".
  • Das Mindestkonsortium besteht aus je einem Unternehmen aus Österreich und einem Unternehmen aus den oben genannten Ländern.
  • Das Projekt generiert Benefits für alle involvierte Unternehmen gleichermaßen.

Informationen / Einreichung

Bis zum Stichtag der Einreichfrist, dem 1. Juli 2019, muss eine gemeinsame Projektskizze, mit abgegeben werden. Die ausgefüllte EUREKA Project Application Form  schicken Sie bitte per E-Mail an [email protected]

Ausnahmsweise werden bei dieser Ausschreibung zusätzliche Dokumente verlangt, die auf der EUREKA-Network-Webseite zum Download bereitstehen.

Der Antrag muss von allen Projektpartnern firmenmäßig unterzeichnet sein. 

Gleichzeitig ist auch der nationale Antrag zu stellen. In Österreich ist dies ein Basisprogramm-Antrag via eCall.

Partnerfindung: An dieser Ausschreibung interessierte TeilnehmerInnen treffen sich in Manchester zum EUREKA Global Innovation Summit (Link: https://www.egis2019registration.org/ ) am 16.5.2019 von 9.00 – 11.45, wo eine Projektideen-Pitching-Session stattfinden wird.

Interessierte Unternehmen und Forschungsinstitute aus Österreich sind eingeladen, das Pitching Proposal an [email protected] zu senden.

 

Förderung:

  • Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln und nach nationalen Richtlinien (in Österreich FFG-Richtlinien).
  • In Österreich gelten Ausschreibungsleitfaden und Kostenleitfaden der Basisprogramme.
  • Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, vorausgesetzt internationaler Kooperation.

Die Förderintensität für Unternehmen beträgt:

  • Kleine Unternehmen max. 60 %
  • Mittlere Unternehmen max. 50 %
  • Große Unternehmen max. 40 %

Der erwartete Projektstart: Jänner bis März 2020

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