Assoziierung des Vereinigten Königreichs zu Horizon Europe

Am 4. Dezember 2023 wurden die letzten rechtlichen Hürden für die Assoziierung des Vereinigten Königreichs zu Horizon Europe aus dem Weg geschafft. Die Assoziierung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft, so dass ab diesem Zeitpunkt britische Einrichtungen an den Horizon Europe Ausschreibungen als Teilnehmer aus einem assoziierten Land von der EU gefördert werden.

Die Europäische Kommission und die britische Regierung hatten sich bereits am 7. September 2023 über die Assoziierung des Vereinigten Königreichs zum Rahmenprogramm für Forschung und Innovation geeinigt. Das Abkommen gilt für das gesamte Rahmenprogramm mit Ausnahme des Europäischen Innovationsfonds EIC. Ab 2024 werden britische Einrichtungen in den Horizon Europe Ausschreibungen als Teilnehmer aus einem assoziierten Land von der EU gefördert. Sie sind damit Einrichtungen aus den EU Mitgliedsstatten praktisch gleichgestellt.

Der Status der britischen Einrichtungen richtet sich dabei nach dem Jahr des jeweiligen "Call Identifiers" des entsprechenden Horizon Europe Arbeitsprogramms 2023 - 2024:

  • Für alle Ausschreibungen mit "Call Identifier" 2023 werden britische Einrichtungen weiterhin als "Beneficiary" in den Antrag aufgenommen. In der Vertragsvorbereitungsphase (GAP - Grant Agreement Preparation) wird deren Status dann wie bisher in "Associated Partner" geändert. Die Förderung für diese Projekte erhalten britische Einrichtungen weiterhin über die Finanzierungsgarantie der britischen Regierung (Horizon Europe guarantee scheme). Dies gilt auch dann, wenn die Einreichfrist der Ausschreibung in 2024 liegt.
  • Für alle Ausschreibungen mit "Call Identifier" 2024 nehmen britische Einrichtungen als "Beneficiary" aus einem assoziierten Land teil und werden von der EU automatisch gefördert. Dies gilt ebenfalls unabhängig von der Einreichfrist der Ausschreibung.
     

Bitte nutzen Sie auch das ergänzende Informationsangebot unter „Weitere Informationen“, z.B. die des „UK Research Office (UKRO)“ sowie von „UK Research and Innovation (UKRI)“.

Für etwaige Fragen stehen Ihnen auch alle Nationalen Kontaktstellen (NCPs) der FFG gerne zur Verfügung.

Kontakt

Dipl.Ing. Ralf KÖNIG
Nationale Kontaktstelle „Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz“ (NCP WIDERA-Widening); Nationale Kontaktstelle „Reformierung und Stärkung des europäischen F&I-Systems“ (NCP WIDERA-ERA); Experte Internationale FTI Kooperation
T 0043577554601

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