Horizon Europe: Assoziierung des Vereinigten Königreichs

Am 4. Dezember 2023 wurden die letzten rechtlichen Hürden für die Assoziierung des Vereinigten Königreichs zu "Horizon Europe" aus dem Weg geschafft. Die Assoziierung trat am 1. Januar 2024 in Kraft, so dass ab diesem Zeitpunkt britische Einrichtungen an den Horizon Europe Ausschreibungen als Teilnehmer aus einem assoziierten Land von der EU gefördert werden.

Die Europäische Kommission und die britische Regierung hatten sich bereits am 7. September 2023 über die Assoziierung des Vereinigten Königreichs zum Rahmenprogramm für Forschung und Innovation geeinigt.

Das Vereinigte Königreichbeteiligt sich an allen Teilen des Rahmenprogramms "Horizon Europe", mit der einzigen Ausnahme des EIC (European Innovation Council) Fonds (der Teil des EIC Accelerator von "Horizon Europe" ist und Investitionen in Form von Eigenkapital oder anderen rückzahlbaren Mitteln bereitstellt).

Ab 2024 werden britische Einrichtungen an den "Horizon Europe" Ausschreibungen als Teilnehmer aus einem assoziierten Land von der EU gefördert. Sie sind damit Einrichtungen aus den EU Mitgliedsstatten praktisch gleichgestellt.

Der Status der britischen Einrichtungen richtet sich dabei nach dem Jahr des jeweiligen "Call Identifiers" der entsprechenden "Horizon Europe"-Arbeitsprogramms 2023 - 2025 und 2025:

  • Für alle Ausschreibungen mit "Call Identifier" 2023 werden britische Einrichtungen weiterhin als "Beneficiary" in den Antrag aufgenommen. In der Vertragsvorbereitungsphase (GAP - Grant Agreement Preparation) wird deren Status dann wie bisher in "Associated Partner" geändert. Die Förderung für diese Projekte erhalten britische Einrichtungen weiterhin über die Finanzierungsgarantie der britischen Regierung (Horizon Europe guarantee scheme). Dies gilt auch dann, wenn die Einreichfrist der Ausschreibung in 2024 liegt.
  • Für alle Ausschreibungen mit "Call Identifier" 2024 oder 2025 (und folgend) nehmen britische Einrichtungen als "Beneficiary" aus einem assoziierten Drittland teil und werden von der EU automatisch gefördert. Dies gilt ebenfalls unabhängig von der Einreichfrist der Ausschreibung.
     

Bitte nutzen Sie auch das ergänzende Informationsangebot unter „Weitere Informationen“, z.B. die des „UK Research Office Brussels (UKRO)“ sowie von „UK Research and Innovation (UKRI)“.

Das "UKRO Factsheet: UK Association to Horizon Europe and Copernicus" bietet Ihnen immer aktuellste Informationen zu den Beteilgungsmöglichkeiten (und evt. Teilnahmebeschränkungen* zu bestimmten Ausschreibungen in "sensiblen" Themenbereichen - besonders im "Cluster 4 "Digital, Industry and Space") des Vereinigten Königreichs an "Horizon Europe".
* Diese mögliche Teilnahmeeinschränkung des Vereinigten Königreichs (als ein zu Horizon Europe assoziiertes Drittland) beruht, u.a., auf Absatz 5 des "Artikel 22 | Teilnahmeberechtigte Rechtsträger" der "Horizon Europe Verordnung":
"Bei Maßnahmen, die im Zusammenhang mit strategischen Vermögenswerten, Interessen, der Autonomie oder Sicherheit der Union stehen, kann im Arbeitsprogramm vorgesehen werden, dass die Teilnahme ausschließlich auf Rechtsträger mit Sitz nur in einem Mitgliedstaat oder — zusätzlich zu letzteren — auf Rechtsträger mit Sitz in bestimmten assoziierten oder sonstigen Drittländern beschränkt werden kann. Jede Beschränkung der Teilnahme von Rechtsträgern, die ihren Sitz in assoziierten Ländern haben, die Mitglieder des EWR sind, muss den Bedingungen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum genügen. Um den Schutz der strategischen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu garantieren, kann in hinreichend begründeten Ausnahmefällen im Arbeitsprogramm auch die Teilnahme von in der Union oder in assoziierten Ländern niedergelassenen Rechtsträgern, die von nicht assoziierten Drittländern oder von Rechtsträgern aus nicht assoziierten Drittländern unmittelbar oder mittelbar kontrolliert werden, an einzelnen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aus geschlossen werden oder kann ihre Teilnahme daran von im Arbeitsprogramm dargelegten Bedingungen abhängig gemacht werden."

Für etwaige und ergänzende Fragen stehen Ihnen auch alle Nationalen Kontaktstellen (NCPs) der FFG sowie die NCPs des Vereinigten Königreichs gerne zur Verfügung.

Eine Übersichtsliste derjenigen "Horizon Europe"-Projekte an denen sowohl Organisationen aus Österreich als auch des Vereinigten Königreichs teilnehmen, finden Sie auf dem Horizon Dashboard der Europäischen Kommission.

 

Externe Veranstaltungen

Kontakt

Ralf KÖNIG

Nationale Kontaktstelle
"Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums (WIDERA"
+43 577 55-4601 E-Mail senden

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
Mehr erfahren

Bleiben Sie verbunden

Jede Woche erhalten Sie ein Update von der FFG in Ihre Inbox. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit von unserem Newsletter abmelden.