Förderbedingungen in Horizon Europe

Die Förderbedingungen regeln, ob und wie Rechtsträger eine Förderung in Horizon Europe erhalten können.

 

Wer ist förderfähig?

Neben den Mindestteilnahmebedingungen (d.h. ob und wie Rechtsträger an einem Horizon Europe-Projekt teilnehmen dürfen), sind Rechtsträger grundsätzlich förderfähig, wenn sie ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder zu Horizon Europe assoziierten Staat haben. 

 

Nicht-assoziierte Drittstaaten

Rechtsträger aus nicht zu Horizon Europe assoziierten Staaten sind grundsätzlich nicht förderfähig (d.h. sie tragen ihre Projektkosten in der Regel selbst). 
Ausnahmen sind möglich, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft: 

  • Der Drittstaat wird im Arbeitsprogramm explizit als förderfähig genannt (z.B. Annex B der General Annexes zum jeweiligen Arbeitsprogramm) ODER
  • Die EU-Kommission bewertet die Beteiligung des Drittstaats als essentiell für die Projektdurchführung.

 

Projektpartner:innen ohne EU-Förderung

Diese Projektpartner:innen nehmen am Projekt teil, erhalten jedoch keine finanzielle Förderung von der EU. Das betrifft:

  • Projektpartner:innen, die nicht förderfähig sind (siehe oben)
  • Projektpartner:innen, die freiwillig auf eine Förderung verzichten.

Die voraussichtlichen Kosten dieser Projektpartner:innen müssen dennoch im Projektbudget (Annex 2 zum Grant Agreement) angegeben werden, diese Kosten werden jedoch weder von der EU gefördert, noch zur Gesamtfördersumme des Projekts gerechnet.

Bitte beachten: Werden solche Projektpartner:innen während der Projektlaufzeit förderfähig, können sie prinzipiell ab diesem Zeitpunkt eine Förderung beantragen. Hierfür ist eine Vertragsänderung (engl. "Amendment") erforderlich. Da die Gesamtfördersumme des Projekts dadurch nicht erhöht wird, muss das Konsortium das bestehende und genehmigte Projektbudget entsprechend intern umverteilen.

 

Weitere Informationen

Kontakt

BAUMGARTNER Martin

Martin BAUMGARTNER

Nationale Kontaktstelle
Horizon Europe Recht und Finanzen
+43 577 55-4008 E-Mail senden
MITISKA Tamara-Katharina

Tamara-Katharina MITISKA

Nationale Kontaktstelle
Horizon Europe Recht und Finanzen
+43 577 55-4009 +43 664 8 83937-39 E-Mail senden

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
Mehr erfahren

Bleiben Sie verbunden

Jede Woche erhalten Sie ein Update von der FFG in Ihre Inbox. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit von unserem Newsletter abmelden.