Wer ist förderfähig?
Neben den Mindestteilnahmebedingungen (d.h. ob und wie Rechtsträger an einem Horizon Europe-Projekt teilnehmen dürfen), sind Rechtsträger grundsätzlich förderfähig, wenn sie ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder zu Horizon Europe assoziierten Staat haben.
Nicht-assoziierte Drittstaaten
Rechtsträger aus nicht zu Horizon Europe assoziierten Staaten sind grundsätzlich nicht förderfähig (d.h. sie tragen ihre Projektkosten in der Regel selbst).
Ausnahmen sind möglich, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:
- Der Drittstaat wird im Arbeitsprogramm explizit als förderfähig genannt (z.B. Annex B der General Annexes zum jeweiligen Arbeitsprogramm) ODER
- Die EU-Kommission bewertet die Beteiligung des Drittstaats als essentiell für die Projektdurchführung.
Projektpartner:innen ohne EU-Förderung
Diese Projektpartner:innen nehmen am Projekt teil, erhalten jedoch keine finanzielle Förderung von der EU. Das betrifft:
- Projektpartner:innen, die nicht förderfähig sind (siehe oben)
- Projektpartner:innen, die freiwillig auf eine Förderung verzichten.
Die voraussichtlichen Kosten dieser Projektpartner:innen müssen dennoch im Projektbudget (Annex 2 zum Grant Agreement) angegeben werden, diese Kosten werden jedoch weder von der EU gefördert, noch zur Gesamtfördersumme des Projekts gerechnet.
Bitte beachten: Werden solche Projektpartner:innen während der Projektlaufzeit förderfähig, können sie prinzipiell ab diesem Zeitpunkt eine Förderung beantragen. Hierfür ist eine Vertragsänderung (engl. "Amendment") erforderlich. Da die Gesamtfördersumme des Projekts dadurch nicht erhöht wird, muss das Konsortium das bestehende und genehmigte Projektbudget entsprechend intern umverteilen.
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