Horizon Europe: Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz (Hop-on Facility 2025)

In der Horizon Europe Maßnahme "Hop-on Facility" können sich Organisationen aus Widening-Ländern an bereits bewilligten/laufenden kollaborativen Projekten der thematischen Cluster der Säule 2 sowie der EIC Pathfinder Projekte der Säule 3, beteiligen.

Im Rahmen der "Hop-on" facility wird ein zusätzliche Partnerorganisation aus einem Widening-Land in ein laufendes kollaboratives Horizon Europe "Research and Innovation Action (RIA)"-Projekt der Säule 2 "Global Challenges and European Industrial Competitiveness" oder eines Patfinder-Projekts des "European Innovation Counci (EIC)" unter der Säule 3 "Innovative Europe" integriert.

Zu den Bedingungen zählt, dass das jeweilige Konsortium zustimmt und es in dem laufenden förderfähigen Projekt noch keine Partner-Organisation aus einem Widening-Land gibt.

Was wird gefördert?

Das förderfähige laufende kollaborative Horizon Europe Projekt wird durch ein "Grant Agreement Amendment" um ein relevantes Arbeitspaket (Work Package) für die neue Partner-Organisation aus dem Widening-Land aufgestockt.

Der projektkoordinierenden Organisation des Konsortiums kann eine zusätzliche Koordinierungsgebühr (für die Integration einer neuen Partner-Organisation aus einem Widening-Land) von bis zu 10 Prozent des erhöhten Budgets zugewiesen werden.

Nicht weniger als 90% der maximalen EU-Förderung müssen der neuen Partner-Organisation aus einem Widening-Land zugewiesen werden.

Wer wird gefördert?

Die Budgeterhöhung für das bewilligte/laufende kollaborative Projekt (Typ: RIA - Research and Innovation Action) eines der thematischen Cluster der Säule 2 "Global Challenges and European Industrial Competitiveness" oder eines Pathfinder-Projekts des "EIC - European Innovation Council" der Säule 3 "Innovatives Europa"" kommt ausschließlich dem neuen Partner aus dem Widening-Land zugute.

Die Liste aller antragsberechtigten (bereits geförderten) Projekte der Horizon Europe Säule 2 und des EIC Pathfinder finden Sie auf dem „EU Funding & Tenders Portal“ der Europäischen Kommission.

Eine regelmäßig aktualisierte Liste der antragsberechtigten (bereits geförderten) und von österreichischen Organisationen koordinierten Projekte der Horizon Europe Säule 2 und des EIC Pathfinder finden Sie unter "Ausschreibungsdokumente".

 

  • Widening-Länder: Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern
  • Widening Assoziierte Staaten: Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Färöer-Inseln, Georgien, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Tunesien, Türkei, Ukraine und Marokko (sobald assoziiert).
  • Widening Regionen in äußerster Randlage (wie in Art. 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) definiert): Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte, Réunion und St. Martin (Frankreich), die Kanarischen Inseln (Spanien) sowie die Azoren und Madeira (Portugal).

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung pro förderfähigem „Hop-on“-Projekt beläuft sich auf 0,2 bis maximal 0,6 Millionen Euro.

Was sind die Einreichkriterien?

  • Für die Antragstellung ist die koordinierende Organisation des bewilligten/laufenden kollaborativen Projekts (mit Grant Agreement) eines der thematischen Cluster der Säule 2 "Global Challenges and European Industrial Competitiveness" oder eines EIC Pathfinder Projekts der Säule 3 "Innovative Europe" zuständig.
  • Bitte beachten Sie vor Einreichung im WIDERA Arbeitsprogramm 2025 auch die call-spezifischen "Eligibility conditions".
  • Keine Rechtsperson mit Sitz in einem Widening-Land ist bereits "beneficiary", "affiliated entity" oder "associated partner" in dem laufenden und förderfähigen Horizon Europe Projekt.
  • Der erste Berichtszeitraum (1st Reporting Period) des "Grant Agreeement" des laufenden und förderfähigen Horizon Europe Projekts ist zum Zeitpunkt der Einreichungsfrist (4. September 2025) noch nicht abgeschlossen.
  • Darüber hinaus sollte das Grant Agreeement" des laufenden und förderfähigen Horizon Europe Projekts zur Einreichfrist (4. September 2025) zwischen Monat 1 (M1) und Monat 12 (M12) ab dem Startdatum liegen.
  • Bitte beachten Sie auf dem "EU Funding & Tenders Portal" auch die wichtigen call-spezifischen FAQ’s, welche Sie (ohne Gewähr) auch unter "Ausschreibungsdokumente" finden.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung des Projektantrags erfolgt über das "EU Funding & Tenders Portal" der Europäischen Kommission.

Auf diesem Portal finden Sie auch alle relevanten und notwendigen Informationen zur Einreichung für die gegenständliche Ausschreibung "HORIZON-WIDERA-2025-03-ACCESS-01: Hop-on facility".

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Evaluierungsphase eines Horizon Europe Projektantrages dauert bis zu fünf Monate.

Im Allgemeinen wird das "Grant Agreement" dann innerhalb von weiteren drei Monaten unterzeichnet.

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