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Internationale Energieagentur Forschungskooperation (IEA) - Ausschreibung 2017

Die IEA Ausschreibung 2017 für die österreichischen Beteiligungen an den Tasks und Annexen der IEA Technology Collaboration Programmes (TCPs) ist bis 19. Juli 2017 geöffnet.
Ausschreibung offen von 24.05.2017 10:00 bis 19.07.2017 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Klima- und Energiefonds
Ausgeschrieben sind österreichische Beteiligungen an den Technology Collaboration Programmes (Tasks bzw. Annexe) der IEA, die Forschungsaktivitäten zu international vereinbarten Schwerpunkten sowie nationale Vernetzungs- und Verbreitungsaufgaben beinhalten müssen. Thematisch sind Beiträge zu definierten Tasks/Annexe ausgeschrieben. Im Rahmen der IEA Ausschreibung 2017 stehen ca. 2,2 Mio EURO zur Verfügung.

IEA Ausschreibung 2017:

ERRATUM vom 29.6.2017

Der IEA Ausschreibungsleitfaden 2017 wurde wie folgt geändert:

5.5.3 Task xx: Ganzheitliche Lösungen für Tages- und Kunstlicht (Seite 36,37)

Ausgeschriebenes Instrument und Projektumfang:

  • Instrument: F&E Dienstleistungen

  • Projektdauer: 01.11.2017 (Vertragsunterzeichnung)bis 31.05.2021

  • Vorleistungen: ab 01.09.2017

  • Max. Projektkosten: EUR 175.000,- netto

  • Beim SHC TCP wird kein Taskbeitrag eingehoben.

 

IEA Forschungskooperation AS 2017 - Fragen und Antworten

Frage 1:

Ist es möglich bzw. vom bmvit gewünscht eine Subtaskleitung (Subtasklead) zu übernehmen? Welches Budget kann man für diese Leistung ansetzen?

Im IEA Ausschreibungsleitfaden 2017 wurden Subtaskleitungen der Annex-/Taskbeteiligungen in den jeweils angegebenen Maximalkosten grundsätzlich berücksichtigt. Falls dies allerdings im Einzelfall nicht erfolgt ist, dann können für die Übernahme einer Subtaskleitung maximal 10.000 EUR pro Jahr angenommen werden.

Frage 2:

Kann die im IEA Ausschreibungsleitfaden angegebene Maximalkostenobergrenze überschritten werden?

Ja, die im IEA Ausschreibungsleitfaden 2017 angegebene Maximalkostenobergrenze kann überschritten werden. Eine Überschreitung der Maximalkostenobergrenze ist möglich, wenn diese schlüssig im Anbot dargestellt ist und inhaltlich relevante Zusatzaufgaben übernommen werden (z.B. die Übernahme eines zusätzlichen, nicht in den Ausschreibungsschwerpunkten genannten Task- oder Subtaskleads).

ACHTUNG: Werden solche Aufgaben jedoch durch Task bzw. Annexbeiträge abgedeckt, dürfen diese NICHT gesondert beantragt werden!

Der Jury steht es frei, unter Angabe der sachlichen Rechtfertigung die Überschreitung der Maximalkostenobergrenze nicht bzw. nur teilweise anzuerkennen.   

 

Beginn der Einreichfrist: 24.05.2017

Ende der Einreichfrist: 19.07.2017, 12:00

Formal- und Vertragsfragen:

  • sind ausschließlich schriftlich per E-Mail bis spätestens 05.07.2017, 12:00 Uhr zu richten an: iea@ffg.at
  • dürfen sich auf alle Ausschreibungsteile beziehen (aufklärenden und abändernden Charakter)
  • werden gesammelt, anonymisiert und bis 12.07.2017 beantwortet. Alle Antworten stehen auch an dieser Stelle ab 12.07.2017 als PDF zur Verfügung.

 

Instrument und Teilnahmeberechtigte:

Im Rahmen der IEA Ausschreibung 2017 können ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen eingereicht werden, um die Teilnahme an IEA-Tasks bzw. Annexes zu ermöglichen.
Die Zielgruppe aus inhaltlicher Sicht sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure, die im Energiebereich nach den Schwerpunkten der IEA tätig sind. Die genaue Definition entnehmen Sie bitte dem Instrumentenleitfaden für Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen Version 2.1.

Einreichung:

Die Einreichung ist ausschließlich via eCall möglich und hat vollständig und rechtzeitig bis zum Ende der Einreichfrist (19. Juli 2017, 12:00 Uhr) zu erfolgen.
Für die Einreichung ist das entsprechende Formular, das auf der Homepage der FFG zu finden sind, zu verwenden.

IEA Ausschreibungsschwerpunkte 2017:

Ausgeschrieben sind Task und Annexbeteiligungen in folgenden IEA Technology Collaboration Programmes:

5.1 Energieeffiziente Endverbrauchsgeräte (4E TCP)
5.2    Energie in Gebäuden und Kommunen (EBC TCP)
5.3    Fernwärme und Fernkälte (DHC TCP)
5.4    Industrielle Energietechnologien und Systeme (IETS TCP)
5.5    Solares Heizen und Kühlen (SHC TCP)
5.6    Wärmepumpentechnologien (HPT TCP)
5.7    Windenergie (Wind TCP)

Kontakt

DI Maria BÜRGERMEISTER-MÄHR
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Programmleitung und Projektbetreuung

T 0043577555040
DI Karin HOLLAUS
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Programm- und Projektbetreuung

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