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Innovationswerkstätten - 1. Ausschreibung

Stärkung von Standorten mit geringer Dichte an technischer Forschungs- und Innovationsstruktur

Mit dieser Ausschreibung wird die Etablierung von Innovationswerkstätten gefördert. Diese bieten eine Innovationsumgebung mit materieller und immaterieller Infrastruktur. Sie ermöglichen die Einbindung und Mobilisierung neuer Gruppen in Innovationsaktivitäten und fungieren als interaktive Kommunikationsräume vor Ort. Die Förderung beträgt maximal 1 Mio. EUR auf 5 Jahre pro geförderte Innovationswerkstatt. Die maximale Förderquote liegt bei 50%. Insgesamt stehen 3 Mio. EUR Bundesförderung für diese Ausschreibung zur Verfügung.

Ziele der Ausschreibung sind:

  • Stärkung von Standorten mit geringer Dichte an technischer Forschungs- und Innovationsstruktur
  • Verbesserung des lokalen Angebots an materieller Innovationsinfrastruktur
  • Nutzung von regionalen und überregionalen Synergien
  • Förderung des Aus-/Aufbaus von Innovations-Expertise und Wissensaustausch
  • Erleichterter Zugang von Unternehmen (insbes. KMU) zu State-of-the-Art- Innovationsinfrastrukturen
  • Mobilisierung neuer Nutzergruppen (zB Handwerk, PädagogInnen) und Vernetzung aller relevanten Akteure
  • Schaffung interaktiver Kommunikationsräume für die Generierung neuer Fragestellungen und Innovationsprojekte
  • Offenheit – Innovationsschwerpunkte sollen auch von den NutzerInnengruppen eingebracht werden

Wer ist förderbar?

Gefördert wird ausschließlich die Betreiberorganisation der Innovationswerkstatt. In Frage kommen EinzelantragstellerInnen aus folgenden Gruppen:

  • Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtung)

- Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen)

- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

- Technologietransfereinrichtungen, Innovationsmittler und sonstige

-  wissenschaftsorientierte Organisationen (z.B. Clusterinitiativen, Vereine gemäß

- Vereinszweck)

  • Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen wie:

- Gemeinden und Selbstverwaltungskörper

- Sonstige, z.B. nicht profitorientierte Organisationen (NPOs)

Die Betreiberorganisation hat zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung eine Niederlassung in Österreich

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Aufbau und Betrieb einer Innovationswerkstatt. Nicht gefördert werden F&E-Tätigkeiten bzw. konkrete Innovationsvorhaben – diese sind aus Eigenmitteln oder aus anderen Förderungsquellen bzw. anderen Förderungsinstrumenten zu finanzieren.

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