Gefördert wird ausschließlich die Betreiberorganisation der Innovationswerkstatt. In Frage kommen EinzelantragstellerInnen aus folgenden Gruppen: (i) Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform, (ii) Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtung), (iii)
Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen (wie Gemeinden und Selbstverwaltungskörper, Sonstige, z.B. nicht profitorientierte Organisationen). Die Betreiberorganisation hat zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung eine Niederlassung in Österreich