Instrument C23

Innovationslabor

Laufzeit der Vorhaben

Max. 10 Jahre

Höhe der Förderung

Max. € 5 Mio.

Finanzierungsart

Zuschuss

Förderquoten in % der Projektkosten

Die maximale Förderquote des Bundes im Rahmen des gegenständlichen Förderinstrumentes beträgt 50% der förderbaren Gesamtkosten

Wer ist förderbar

  • Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtung)
  • Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen

Besondere Anforderungen

Der Antrag kann sowohl als Einzelprojekt als auch als Konsortialprojekt eingereicht werden. Die Konsortialführung sowie alle Konsortiumsmitglieder müssen zum Zeitpunkt der Fördervertragserstellung jeweils über eine juristische Person in Österreich verfügen.

Einreichmöglichkeit

fixe Ausschreibungen/ Wettbewerbsverfahren

Adressierte Ziele

Innovationslabore sollen nutzerInnenzentriert Innovationsvorhaben ermöglichen und/oder Forschungsergebnisse in marktfähige Produkte und Dienstleistungen übersetzen

Auswahlverfahren

Juryverfahren mit Hearing: Erstbegutachtung der Anträge durch nationale und internationale ExpertInnen. Die Förderempfehlung erfolgt durch ein Bewertungsgremium.

Kürzel

C23

Veröffentlicht

On

Förderquote kurz

50 %

Förderhöhe kurz

spezifisch nach Ausschreibung

Titel kurz

C23

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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