Max. 10 Jahre
Max. € 5 Mio.
Zuschuss
Die maximale Förderquote des Bundes im Rahmen des gegenständlichen Förderinstrumentes beträgt 50% der förderbaren Gesamtkosten
Der Antrag kann sowohl als Einzelprojekt als auch als Konsortialprojekt eingereicht werden. Die Konsortialführung sowie alle Konsortiumsmitglieder müssen zum Zeitpunkt der Fördervertragserstellung jeweils über eine juristische Person in Österreich verfügen.
fixe Ausschreibungen/ Wettbewerbsverfahren
Innovationslabore sollen nutzerInnenzentriert Innovationsvorhaben ermöglichen und/oder Forschungsergebnisse in marktfähige Produkte und Dienstleistungen übersetzen
Juryverfahren mit Hearing: Erstbegutachtung der Anträge durch nationale und internationale ExpertInnen. Die Förderempfehlung erfolgt durch ein Bewertungsgremium.