Innovationslabor
Details
C23 | Innovationslabor
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Kurzbeschreibung | Innovationslabore ermöglichen Einrichtungen oder organisierten Gruppen von unabhängigen Partnern den offenen Zugang zu materieller und immaterieller FTI-Infrastruktur und/oder spezifischer Expertise. Sie bieten eine organisatorische Basis zum Wissenstransfer und zur Zusammen-arbeit bei Innovationsvorhaben und unterstützen im Rahmen einer realen Entwicklungsumgebung den Zugang zu NutzerInnen. |
Laufzeit der Vorhaben | Max. 10 Jahre |
Höhe der Förderung | Max. € 5 Mio. |
Finanzierungsart | Zuschuss |
Förderquoten in % der Projektkosten | Die maximale Förderquote des Bundes im Rahmen des gegenständlichen Förderinstrumentes beträgt 50% der förderbaren Gesamtkosten |
Wer ist förderbar | Die Betreiberorganisation, diese kann sein:
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Besondere Anforderungen |
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Einreichmöglichkeit | fixe Ausschreibungen/ Wettbewerbsverfahren |
Adressierte Ziele | Innovationslabore sollen nutzerInnenzentriert Innovationsvorhaben ermöglichen und/oder Forschungsergebnisse in marktfähige Produkte und Dienstleistungen übersetzen |
Weitere Informationen
- Übersicht: Alle Förderinstrumente der FFG
- Instrumentenleitfaden Innovationslabor V 4.3
- Instrumentenleitfaden Innovationslabor V 4.2
- Instrumentenleitfaden Innovationslabor V 4.1
- Instrumentenleitfaden Innovationslabor V 3.2
- Instrumentenleitfaden Innovationslabor V 3.1
- Instrumentenleitfaden Innovationslabor V 3.0
- Instrumentenleitfaden Innovationslabor V 2.1