Gefördert wird die Betreiberorganisation des Innovationslabors für Bildung. Eine Einreichung als Gesellschaft in Gründung ist möglich, es muss jedoch spätestens zum Zeitpunkt der Fördervertragserstellung die juristische Person als Vertragspartner existieren. Gefördert werden Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung im nicht-wirtschaftlichen Bereich: Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck; sonstige Einrichtungen im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit (Gemeinden, Selbstverwaltungskörper, sonstige nicht profitorientierte Organisationen).