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Innovationswerkstätten – 2. Ausschreibung

Etablierung und Ausbau einer offenen Innovationsumgebung zum Vernetzen, Experimentieren, Austauschen und gemeinsam Ideen-Entwickeln

Innovationswerkstätten bieten ein produktives Umfeld für Innovation, Vernetzung, Wissenstransfer und Forschung.

Mit der gegenständlichen Ausschreibung wird die Etablierung oder der Ausbau von Innovationswerkstätten gefördert. Diese schaffen eine Innovationsumgebung mit materieller und immaterieller Infrastruktur. Sie ermöglichen die Einbindung und Mobilisierung neuer Gruppen in Innovationsaktivitäten und fungieren als interaktive Kommunikationsräume vor Ort.

Die Förderung beträgt maximal 500.000 EUR auf 3 bis 5 Jahre pro geförderter Innovationswerkstatt. Die maximale Förderquote liegt bei 50 %. Insgesamt stehen 1,8 Mio. EUR Förderung für diese Ausschreibung zur Verfügung.

Ziele der Ausschreibung sind:

  • Stärkung von Standorten mit geringer Dichte an technischer Forschungs- und Innovationsstruktur und mit nachgewiesenem Bedarf
  • Bei Standorten mit bestehender Innovationsinfrastruktur ist ein klares Alleinstellungsmerkmal und ein nachgewiesener Bedarf erforderlich
  • Entwicklung von ergänzenden Lösungsansätzen (z. B. mobile Konzepte, Dienstleistungsinnovationen etc.)
  • Nutzung von regionalen und überregionalen Synergien
  • Förderung des Aus-/Aufbaus von Innovations-Expertise und Wissensaustausch
  • Erleichterter Zugang von Unternehmen (insbesondere KMU) zu State-of-the-Art-Innovationsinfrastrukturen
  • Konzepte zur Mobilisierung neuer NutzerInnengruppen (z. B. Handwerk, PädagogInnen) und Vernetzung aller relevanten Akteure
  • Schaffung interaktiver Kommunikationsräume, um neue Fragestellungen und Innovationsprojekte anzuregen
  • Offenheit – Innovationsschwerpunkte sollen auch von den NutzerInnengruppen eingebracht werden

Wer ist förderbar?

Gefördert wird ausschließlich die Betreiberorganisation der Innovationswerkstatt. In Frage kommen EinzelantragstellerInnen aus folgenden Gruppen:

  • Unternehmen
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtungen)

- Universitäten

- Fachhochschulen

- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

- Technologietransfereinrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen (z. B. Clusterinitiativen, Vereine gemäß Vereinszweck)

  • Nicht-wirtschaftliche Einrichtungen im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit, wie:

- Gemeinden und Selbstverwaltungskörper

- sonstige, z. B. nicht profitorientierte Organisationen (NPOs)

Die Betreiberorganisation hat zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung eine Niederlassung in Österreich.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Aufbau und Betrieb einer Innovationswerkstatt. Nicht gefördert werden F&E-Tätigkeiten bzw. konkrete Innovationsvorhaben – diese sind aus Eigenmitteln oder aus anderen Förderungsquellen bzw. anderen Förderungsinstrumenten zu finanzieren.

 

ERRATUM: In der neuen Version 1.1 des Ausschreibungsleitfadens wurde das Kapitel 7.5 "Wie erfolgt das Monitoring der Nutzung der geförderten Innovationswerkstatt" ergänzt. Weiters wurde in Kapitel 8 die FFG Richtlinie "Offensiv" als Rechtsgrundlage ergänzt. Diese Änderungen beziehen sich auf die künftig geförderten Ansuchen und haben auf das aktuelle Einreichverfahren keine Auswirkung.

 

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