LEAP-SE Cofund Call 2025

Kooperative Forschungsprojekte mit afrikanischen Partner:innen zu nachhaltiger Energie

Der LEAP-SE (Long Term Joint EU-African Union Research Partnership on Sustainable Energy) Cofund Call 2025 ermöglicht die Zusammenarbeit mit in der Afrikanischen Union (AU) ansässigen Organisationen zu nachhaltigen Energielösungen.

Was wird gefördert?

Der LEAP-SE Cofund Call 2025 ermöglicht die Zusammenarbeit mit in der Afrikanischen Union (AU) ansässigen Organisationen zu nachhaltigen Energielösungen. Österreichische Projektnehmende können sich an folgenden Ausschreibungsthemen beteiligen:

  • Smart stand-alone systems (MAR 3)
  • Smart grid (different scales) for off-grid application (MAR 4)

Nähere Erläuterungen zu den beiden Ausschreibungsthemen finden Sie im transnationalen Ausschreibungsleitfaden (siehe transnationale Ausschreibungswebsite).

Die Basis zur Kostenanerkennung der österreichischen Projektpartner:innen bildet der Leitfaden „Kostenanerkennung in FFG-Projekten“ (Kostenleitfaden Version 3.1).

Wer wird gefördert?

Akteurinnen und Akteure aus den folgenden Ländern sind eingeladen ihre Projekte in einem zweistufigen Verfahren einzureichen: 

Algerien, Ägypten, Belgien, Deutschland, Frankreich (inkl. La Réunion), Italien, Marokko, Österreich, Portugal, Rumänien, Senegal, Südafrika, Tunesien sowie Türkei. 

Für Interessentinnen und Interessenten aus anderen afrikanischen Ländern stehen voraussichtlich EUR 600.000 von LGI Sustainable Innovation zur Verfügung (tbc).

Bitte beachten Sie, dass nicht jedes Land jede Multi-Annual Roadmap (MAR) fördern kann (siehe transnationale Ausschreibungswebsite).

Von österreichischer Seite können in dieser transnationalen Ausschreibung Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Kommunen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert werden.

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie Bonität und Liquidität von Unternehmen wird durch FFG-interne Expertinnen und Experten geprüft. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.

Wie hoch ist die Förderung?

Je nach Organisationsart und -größe sowie nach beantragter Forschungskategorie beträgt die Förderung zwischen 35 und 85 % der Projektkosten. Nähere Informationen dazu finden Sie im Instrumentenleitfaden für kooperative F&E-Projekte – transnationale Ausschreibungen (siehe Downloadcenter).

Die maximale Förderung für den österreichischen Projektanteil beträgt EUR 300.000.

Was sind die Einreichkriterien?

Die einzureichenden Projekte müssen die Kooperationsvorgaben und -anforderungen des Instrumentenleitfadens für kooperative F&E-Projekte – transnationale Ausschreibungen (siehe Downloadcenter) sowie der transnationalen Ausschreibung erfüllen. Unter anderen umfassen die nationalen Kriterien die folgenden Bedingungen:

  • In kooperativen F&E-Projekten muss im transnationalen Konsortium zumindest ein gefördertes Unternehmen vertreten sein. 
  • Alle österreichischen Partner:innen eines Projekts müssen die gleiche Forschungskategorie (Industrielle Forschung oder Experimentelle Entwicklung) im Antrag wählen.
  • Die Projektlaufzeit darf maximal 36 Monate betragen.
  • Die maximale Förderung für österreichische Beteiligte in einem kooperativen F&E Projekt liegt bei insgesamt EUR 300.000, die minimale Förderung insgesamt bei EUR 100.000.

Das transnationale Konsortium muss zumindest zwei voneinander unabhängige Organisationen aus zwei unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder zu Horizon Europe assoziierten Ländern und weitere zwei voneinander unabhängige Organisationen aus zwei Ländern der Afrikanischen Union umfassen.

Wie erfolgt die Einreichung?

Neben der transnationalen Einreichung über das transnationale Einreichsystem ist zudem eine nationale Einreichung notwendig. 

In der ersten Stufe benötigen Sie für die nationale Einreichung:

  • Online-Formular (grober Kostenplan, Partner etc.) im eCall,
  • das Pre-proposal, so wie es auch transnational eingereicht wurde, als verpflichtenden Anhang.

Der transnationale Antrag muss bis spätestens 27. März 2025, 16:00 Uhr MEZ über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Antrag bis 1. April 2025, 12:00 Uhr MESZ im eCall.

In der zweiten Stufe benötigen Sie für die nationale Einreichung:

  • Online-Formular (Arbeitsplan, detaillierter Kostenplan, Partner etc.) im eCall,
  • das Full Proposal, so wie es auch transnational eingereicht wurde, als verpflichtenden Anhang

Der transnationale Antrag muss bis spätestens 11. September 2025, 16:00 Uhr MESZ über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Antrag bis 16. September 2025, 12:00 Uhr MESZ im eCall.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Evaluierungsergebnisse der ersten Stufe werden Ende Juni 2025 vorliegen, die der zweiten Stufe im Dezember 2025. Mit der Förderentscheidung ist im Dezember 2025 zu rechnen. Projekte sollen zwischen 1. Jänner und 1. Mai 2026 starten.

Weitere Angebote

64 Ergebnisse
Ausgewählte Filter
GeöffnetX

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
Mehr erfahren

Bleiben Sie verbunden

Jede Woche erhalten Sie ein Update von der FFG in Ihre Inbox. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit von unserem Newsletter abmelden.