Nano EHS 2025

Die Risikobeurteilung und Sicherheit von Advanced Materials sowie die Anwendung des SSbD-Konzeptes im industriellen Umfeld stehen im Fokus

Der österreichische Forschungsschwerpunkt Nano Environment, Health and Safety (kurz Nano EHS) ist das Instrument zur gezielten Finanzierung der umwelt- und gesundheitsbezogenen Forschung zur Abschätzung der Risiken von synthetischen Nanomaterialien und fortgeschrittenen Werkstoffen, den sogenannten Advanced Materials. Die Ausschreibung im Jahr 2025 umfasst einen nationalen Teil, in dem F&E Dienstleistungen mit einem Budget von 300.000 € finanziert werden, sowie einen transnationalen Teil, in dem sich der Forschungsschwerpunkt Nano EHS an der transnationalen Ausschreibung SAF€RA Joint Call 2025 mit einem Budget von 500.000 € für österreichische Projektpartner beteiligt.


Was wird gefördert?

Im Zuge der Ausschreibung sollen F&E-Dienstleistungen finanziert und transnationale kooperative F&E-Projekte gefördert werden:

  • F&E Dienstleistungen: Im Ausschreibungsschwerpunkt „Regulatorische Herausforderungen und Governance von Nano- und Advanced Materials“ sollen Fragestellungen zur Anwendbarkeit und Tauglichkeit von juristischen Vorgaben im Kontext von Nano- und Advanced Materials untersucht und Empfehlungen für Governance-Strukturen abgeleitet werden.
  • Transnationale kooperative F&E Projekte: Auf transnationaler Ebene sind  Einreichungen im Rahmen des SAF€RA Joint Call 2025 möglich. Der von österreichischer Seite unterstützte Ausschreibungsschwerpunkt lautet „Applications of advanced materials and advanced technologies to reduce worker exposure to substances of potential concern (SoC) and substances of very high concern (SVHC)“. 

Wer wird gefördert?

  • F&E-Dienstleistung: Finanzierbar sind außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften oder Einzelunternehmer:innen aus dem In- und Ausland.
  • Transnationale kooperative F&E-Projekte: Förderbar sind Unternehmen jeder Rechtsform, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • F&E-Dienstleistung: Es sollen zwei F&E-Dienstleistungen mit einem Budget von jeweils 125.000 exklusive USt. finanziert werden. Die Finanzierungsquote beträgt 100%.
  • Transnationale kooperative F&E-Projekte: Die Förderquote ist abhängig vom Organisationstyp der einzelnen Partner (KMU, MU, GU, Forschungseinrichtung, …) sowie von der Forschungskategorie und beträgt maximal 85 %. Genauere Informationen finden Sie im Instrumentenleitfaden. Für transnationale Projekte steht ein Budget von maximal 500.000 Euro für österreichische Beteiligungen zur Verfügung. Das ist daher auch die maximale Förderhöhe pro Projekt für österreichische Organisationen.

Was sind die Einreichkriterien?

  • F&E-Dienstleistung: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen aus dem Inland und Ausland, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen befugt sind. Zulässig sind dabei sowohl Einzelbieter als auch Bietergemeinschaften. Einreichungen müssen vollständig und innerhalb der Einreichfrist elektronisch per eCall erfolgen. Die Einreichfrist für F&E Dienstleistungen ist der 03. Juni 2025, 12:00 Uhr.

 

  • Transnationale kooperative F&E-Projekte: Einreichberechtigt sind transnationale Konsortien, wobei von österreichischer Seite zumindest ein österreichisches Unternehmen am Projektvorhaben beteiligt sein muss. Zudem sind Anforderungen an die Kostenaufteilung sowie Anforderungen an das transnationale Konsortium zu beachten. Von österreichischer Seite werden ausschließlich österreichische Organisationen gefördert.

 

Die Einreichfristen auf transnationaler Ebene lauten:

1. Stufe: 28.03.2025 um 16:00 Uhr 

2. Stufe: 27.06.2025 um 16:00 Uhr

Die geplanten Einreichfristen auf nationaler Ebene via eCall lauten:

1. Stufe: 03.04.2025 um 12:00 Uhr

2. Stufe: 03.07.2025 um 12:00 Uhr

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die Kosten dargestellt werden.

Bitte beachten Sie zudem, dass die Einreichung für transnationale kooperative F&E Projekte im Rahmen der SAF€RA Ausschreibung zweistufig ist. In der ersten Stufe wird der nationale Kurzantrag benötigt, zudem ist das SAF€RA Pre-Proposal als Anhang hochzuladen. In der zweiten Stufe ist die nationale Ergänzung hochzuladen, zudem ist das SAF€RA Full Proposal als Anhang beizufügen. Die entsprechenden Vorlagen für die nationale Einreichung finden Sie im Download-Bereich. Die nationale Einreichung für transnationale kooperative F&E Projekte findet in beiden Stufen über den eCall statt. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich eine Einreichung via SAF€RA erfolgen muss.

Die Einreichmodalitäten sind im Ausschreibungsleitfaden im Detail dargestellt. 

Wann gibt es eine Entscheidung?

  • F&E Dienstleistungen: Die Finanzierungsentscheidung ist bis November 2025 zu erwarten.
  • Transnationale kooperative Projekte: Die Förderentscheidung ist bis Dezember 2025 zu erwarten. 

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