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Horizon2020: EU-Kommission vereinfacht Teilnahmeregeln

Geschrieben am 14.03.2017
Neuer Mustervertrag und Änderungen für Projektabrechnungen

Carlos Moedas, EU-Kommissar für Forschung, Wissenschaft und Innovation, hat Ende Februar einige Vereinfachungen für Teilnehmer am EU-Programm Horizon 2020 präsentiert. Das soll den administrativen Aufwand verringern und Fehler vermeiden helfen.

Zu den wichtigsten Änderungen zählen:

  • Die Definition der „additional remuneration“ wurde angepasst, um es insbesondere Einrichtungen in Staaten mit einem vergleichsweise niedrigen Bruttonationaleinkommen zu ermöglichen, die Gehälter in Horizon 2020-Projekten der in nationalen Projekten üblichen Vergütung anzugleichen. Diese Änderung bezieht sich auf kooperative Projekte und Projekte des ERC, nicht jedoch auf die Marie-S. Curie-Maßnahmen.
  • Die Vorgaben für Personalkosten von natürlichen Personen, mit denen ein direkter Arbeitsvertrag besteht, wurden spezifiziert.
  • Für die interne Leistungsverrechnung wurde die Abrechnung über “Unit Costs” (Stückkostensätze) eingeführt.
  • Um die Zusammenarbeit mit Einrichtungen aus nicht förderfähigen Drittstaaten, die das Grant Agreement nicht unterzeichnen, vertraglich zu regeln, wurden der Begriff "international partner" und ein neuer Artikel eingeführt.
  • Auch nach der Abschlusszahlung eines Projektes muss die Kommunikation mit der Europäischen Kommission grundsätzlich weiterhin über das Participant Portal erfolgen.

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