Gefördert werden außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Dissertant:innen mindestens für die Dauer des Projekts anstellen und betreuen.Das Projekt findet in Zusammenarbeit zwischen einer außeruniversitären Forschungseinrichtung, einer Universität und einem bzw. einer Dissertant:in. statt Der bzw. die Dissertant:in ist bei der Forschungseinrichtung angestellt und wird aktiv eingebunden.
Die außeruniversitäre Forschungseinrichtung beantragt die Förderung (ein Antrag pro Dissertant:in). Ein wirtschaftlicher Anwendungsbezug ist verpflichtend und muss im Antrag dargestellt werden.
50 % der Fördermittel sind für Dissertantinnen reserviert.