Industrienahe Dissertationen 2025

Industrienahe Dissertationen für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Die Förderung „Industrienahe Dissertationen 2025“ unterstützt Doktorand:innen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Österreich, die sich in ihrer Dissertation entweder mit anwendungsorientierter Forschung im naturwissenschaftlichen oder technischen Bereich oder aktuellen dynamischen Themenfeldern wie der digitalen, sozial-ökologischen oder nachhaltigen Transformation (Triple Transition) beschäftigen.
Ein klarer wirtschaftlicher Anwendungsbezug ist vorgesehen und muss im Antrag dargestellt werden.
Ziel des Programms ist es, die Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Universitäten zu stärken. 50 % der Gesamtförderung ist für Doktorandinnen reserviert.

Was wird gefördert?

Gefördert werden industrienahe Dissertationen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Österreich. Die Ausschreibung ist themenoffen. Die Förderung kommt aus Mitteln des Fonds Zukunft Österreich.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Dissertant:innen mindestens für die Dauer des Projekts anstellen und betreuen.Das Projekt findet in Zusammenarbeit zwischen einer außeruniversitären Forschungseinrichtung, einer Universität und einem bzw. einer Dissertant:in. statt Der bzw. die Dissertant:in ist bei der Forschungseinrichtung angestellt und wird aktiv eingebunden. 

Die außeruniversitäre Forschungseinrichtung beantragt die Förderung (ein Antrag pro Dissertant:in). Ein wirtschaftlicher Anwendungsbezug ist verpflichtend und muss im Antrag dargestellt werden.

50 % der Fördermittel sind für Dissertantinnen reserviert.

Wie hoch ist die Förderung?

Pro Projekt werden maximal 110.000 EUR oder 50 % der förderbaren Kosten vergeben. Im Fokus stehen die Personal- und Reisekosten der Dissertant:in. 

Es gibt keine Begrenzung der Anzahl an  Projekte pro Organisation. Insgesamt stehen 6 Millionen EUR zur Verfügung.

Was sind die Einreichkriterien?

  • Beschäftigung der Dissertant:in mit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle (mindestens 860 Stunden pro Jahr)
  • Betreuung und Unterstützung des bzw, der Dissertant:in durch die außeruniversitäre Forschungseinrichtung
  • Verbindliche Betreuung durch eine Universität mit Promotionsrecht (Betreuungszusage)
  • Durchgehende Inskription der Dissertant:in an der Universität
  • Projektstart frühestens nach Antragseinreichung, spätestens 12 Monate danach

Weitere Details stehen im Instrumentenleitfaden.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Antragstellung erfolgt über eCall von 6. November 2024 bis 30. September 2025, 12 Uhr. Die Ausschreibung kann vorzeitig geschlossen werden, wenn das Budget ausgeschöpft ist.Wann wird entschieden?

Die Entscheidung erfolgt etwa zwei bis drei Monate nach Antragseinreichung. Die Antragsteller:innen werden über eCall schriflich informiert. 

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Entscheidung erfolgt etwa zwei bis drei Monate nach Antragseinreichung. Die Antragsteller:innen werden über eCall schriflich informiert. 

Ausblick Industrienahe Dissertationen 2026: geplanter Start im Oktober 2025

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