Das Dissertationsprojekt wird in Kooperation zwischen einer außeruniversitären Forschungseinrichtung, einer Universität mit Promotionsrecht und einem Doktoranden durchgeführt. Der Doktorand ist bei der außeruniversitären Forschungseinrichtung angestellt und wird mit gezielten Maßnahmen in die Organisation eingebunden und im Projekt unterstützt.
Die außeruniversitäre Forschungseinrichtung beantragt die Förderung. Ein wirtschaftlicher Anwendungsbezug ist vorgesehen und muss im Antrag dargestellt werden.
50% der Mittel sind für weibliche Studierende reserviert.