Industrienahe Dissertationen 2025

Industrienahe Dissertationen

Die Ausschreibung „Industrienahe Dissertationen 2025“ unterstützt Forscherinnen und Forscher, die sich mit Forschungsfragen in Naturwissenschaft, Technik oder aktuellen Forschungsfragen der angewandten Forschung in Bezug auf die Triple Transition beschäftigen.

Was wird gefördert?

Mit dieser Ausschreibung fördert die FFG aus Mitteln des Fonds Zukunft Österreich industrienahe Dissertationen von Studierenden an außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Standort in Österreich. Die Ausschreibung ist themenoffen.

Wer wird gefördert?

Das Dissertationsprojekt wird in Kooperation zwischen einer außeruniversitären Forschungseinrichtung, einer Universität mit Promotionsrecht und einem Doktoranden durchgeführt. Der Doktorand ist bei der außeruniversitären Forschungseinrichtung angestellt und wird mit gezielten Maßnahmen in die Organisation eingebunden und im Projekt unterstützt.

Die außeruniversitäre Forschungseinrichtung beantragt die Förderung. Ein wirtschaftlicher Anwendungsbezug ist vorgesehen und muss im Antrag dargestellt werden.

50% der Mittel sind für weibliche Studierende reserviert.

Wie hoch ist die Förderung?

Pro Projekt werden maximal 110.000 EUR bzw. 50% der Gesamtkosten gefördert. Die Förderung konzentriert sich auf die Personalkosten des Doktoratsstudierenden.

Die Anzahl der eingereichten Projekte pro Organisation ist nicht begrenzt. Insgesamt stehen 6 Millionen Euro zur Verfügung.

Was sind die Einreichkriterien?

  • Beschäftigung der/des Doktoratsstudierenden im Umfang von mindestens 50% einer Vollzeitstelle (mind. 860 h pro Jahr)
  • Personalentwicklungsmaßnahmen und gute Einbindung in die Organisation (Mentor:in)
  • Betreuung an einer Universität mit Promotionsrecht (verbindliche Betreuungszusage)
  • Inskription an einer Universität für die gesamte Projektlaufzeit
  • Projektbeginn frühestens nach Einreichung des Förderantrags und innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung

Wie erfolgt die Einreichung?

Projekte können ab dem 6. November 2024 bis spätestens zum 30. September 2025 über den eCall eingereicht werden. Sollte die Förderung vor dem 30. September ausgeschöpft sein, wird die Ausschreibung vorzeitig geschlossen.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Mit einer Entscheidung ist zirka zwei bis drei Monate nach Einreichung zu rechnen.

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