Industrienahe Dissertationen
Das Programm Industrienahe Dissertationen wurde bis 2023 themenoffen aus Mitteln der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung, dem Österreich-Fonds und dem Fonds Zukunft Österreich finanziert. Seit 2023 werden industrienahe Dissertationen aus den aktuellen Themen des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) finanziert.
Eine Industrienahe Dissertation ist ein Dissertationsprojekt, das eine naturwissenschaftliche oder technische Forschungsfrage an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft behandelt. Das Vorhaben wird in Zusammenarbeit zwischen einem Unternehmen bzw. einer außeruniversitären Forschungseinrichtung, einer Universität und einer Dissertantin/einem Dissertanten durchgeführt. Die Dissertantin/der Dissertant ist bei einem Unternehmen bzw. einer außeruniversitären Forschungseinrichtung angestellt und wird mit konkreten Maßnahmen in die Organisation integriert sowie im Projekt unterstützt. Ein klarer Nutzen für den Karriereverlauf der Dissertantin/ Dissertanten ist von zentraler Bedeutung.
Programmziele:
- die Verfügbarkeit von exzellent und bedarfsgerecht ausgebildetem Forschungspersonal in Naturwissenschaft und Technik für die österreichische Industrie strukturell verbessern
- den Einstieg in Forschungskarrieren außerhalb des Wissenschaftssystems erleichtern und neue Karrierepfade eröffnen
- bestehende Kooperationsbeziehungen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft systematisieren und vertiefen
- insbesondere die Karrierechancen von Frauen im Bereich Naturwissenschaft und Technik verbessern
Aktuell geöffnete Ausschreibung:
Industrienahe Dissertationen 2024
Ausschreibungszeitraum: 01.03.2024-28.02.2025; laufende Einreichmöglichkeit im Ausschreibungszeitraum
Je nach Mittelverfügbarkeit kann die Ausschreibung (komplett, oder einzelne Schwerpunkte) vorzeitig geschlossen werden.
Die Ausschreibung erfolgt im Auftrag des BMK und adressiert explizit die Schwerpunkte Energiewende, Mobilitätswende, Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien, Klimaneutrale Stadt, Weltraum- und Luftfahrttechnologie, Digitale und Schlüsseltechnologien und AI for green.
Gefördert werden industrienahe Dissertationen in Unternehmen mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Naturwissenschaft und Technik sowie in außeruniversitären Forschungseinrichtungen - max. 3 geförderte Projekte pro Organisation.
Kommende Ausschreibung:
Industrienahe Dissertationen 2025
Das Wichtigste in Kürze
Programmeigentümer/ Geldgeber | |
Thema |
Digitalisierung & Breitband, Energiewende, Gesellschaft & Sicherheit, Holzforschung & -wissenstransfer, Innovative & wettbewerbsfähige Unternehmen, Klimaneutrale Stadt, Kooperation & Forschungsinfrastruktur, Kreislaufwirtschaft, Lebenswissenschaften & Gesundheit, Menschen, Qualifikation & Gender, Mobilitätswende, Produktion & Material, Quantenforschung & -technologie, Themenoffen, Weltraum & Luftfahrt, weitere Themen
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Projektart | |
Finanzierung | National
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Einreichung | Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
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Zielgruppe | Unternehmen mit Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Naturwissenschaft oder Technik jeweils mit Niederlassung in Österreich |
Auswahl durch | Externe Gutacher*innen |
Was wird gefördert | Gefördert werden Industrienahe Dissertationen, die eine naturwissenschaftliche oder technische Forschungsfrage behandeln. Der Dissertant oder die Dissertantin ist für die Dauer des Dissertationsprojekts in einem Unternehmen bzw. einer außeruniversitären Forschungseinrichtung mit Standort in Österreich für zumindest 50 % einer Vollzeitbeschäftigung angestellt. Eingereicht werden die Dissertationsprojekte von Unternehmen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die die Dissertantin oder den Dissertanten aktiv unterstützen und durch entsprechende Maßnahmen gut in die Organisation integrieren. Der Nutzen für den Karriereverlauf der Dissertantin oder des Dissertanten ist von zentraler Bedeutung. Dissertationen dürfen frühestens nach Einreichung des Förderungsansuchens begonnen werden. Die Betreuung an einer Universität muss bereits bei der Einreichung durch eine verbindliche Betreuungszusage gesichert sein. Mindestens 50% der Mittel sind für weibliche Studierende vorgesehen. |
Min. / max. Förderung | EUR 0,00 / EUR 100.000,00 |
Welche Kosten werden gefördert? | Personalkosten, F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten und Drittkosten (laut Kostenleitfaden) |
Min. / max. Laufzeit | 24 - 36 Monate |