Der länderübergreifende Personalaustausch innerhalb Europas muss entweder zwischen akademischen und nicht-akademischen Organisationen (z.B. zwischen Universitäten und Unternehmen) oder zwischen verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen stattfinden.
Konsortien müssen aus mindestens drei unabhängigen Organisationen aus drei unterschiedlichen Ländern bestehen, zwei davon aus zwei unterschiedlichen EU Mitgliedsstaaten oder Horizon Europe assoziierten Ländern. Stammen alle Organisationen entweder nur aus dem akademischen Sektor (z.B. Universitäten oder FHs) oder nur aus dem nicht-akademischen Sektor (z.B. große Unternehmen oder KMU), muss davon zumindest eine Organisation aus einem nicht-assoziierten Drittland stammen. Netzwerke müssen also entweder intersektoral, international oder beides sein.
Maximale Laufzeit der Netzwerke ist vier Jahre. Innerhalb dieser Zeit können bis zu 360 Personenmonate an Personalaustausch gefördert werden. Einzelne wissenschaftliche Aufenthalte (Entsendungen oder „Secondments“) müssen zwischen einem und 12 Monaten dauern und können auch in kürzere Abschnitte aufgeteilt werden.