Praktika für Studentinnen: FAQ für Unternehmen

Hier finden Sie weitere Informationen zur Ausschreibung Praktika für Studentinnen. Bei weiteren Fragen helfen wir gerne weiter - Praktika für Studentinnen Hotline +43 5 77552-222 oder [email protected].

  • Unternehmen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
  • mit Standort in Österreich und Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung in Naturwissenschaft oder Technik

Das Praktikum muss in die FTI-Aktivitäten des Unternehmens bzw. der außeruniversitären Forschungseinrichtung eingebettet sein und der Ausbildung der Studentin entsprechen. Die Studentin arbeitet in hochwertigen Teilaufgaben der FTI-Aktivitäten mit.

Gegen das Unternehmen bzw. die außeruniversitäre Forschungseinrichtung ist kein Insolvenzverfahren anhängig.

In dieser Ausschreibung können pro Organisation max. 30 Anträge genehmigt werden. Sind Unternehmen bzw. außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit anderen Organisationen verbunden, werden deren Anträge addiert und unterliegen ebenfalls dieser Deckelung (Informationen zur Prüfung von verbundenen Unternehmen bzw. Organisationen).

  • Die Studentin muss während des Praktikums an einer österreichischen Universität bzw. Fachhochschule in einer naturwissenschaftlichen oder technischen Studienrichtung inskribiert sein.
  • Die Studentin muss vor Beginn des Praktikums schon mindestens ein Semester an einer Universität oder Fachhochschule absolviert haben.
  • Eine Beurlaubung der Praktikantin vom Studium ist während des Praktikums nicht zulässig.
  • Das Praktikum kann auch von Studentinnen im Zuge der Erstellung ihrer Abschlussarbeit (z. B. Diplom, Master, Bachelor) absolviert werden.

  • Das Bruttomonatsgehalt beträgt mindestens 1.400 Euro. Alle übrigen regelmäßig oder unregelmäßig gewährten Geldzuwendungen (z. B. Sonderzahlungen, Umsatzbeteiligungen, Provisionen, Prämien, Zulagen) sind im Bruttomonatsgehalt von 1.400 Euro nicht enthalten. Diese sind, sofern vorgeschrieben (z. B. lt. Kollektivvertrag), zusätzlich zu leisten.
  • Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Start des Praktikums (Beginn des Beschäftigungsverhältnisses der Studentin) ist der Tag, an dem das Förderansuchen eingereicht wird.
  • Die Studentin ist während ihres Praktikums durchgehend mit einem Angestellten-Dienstverhältnis zu beschäftigen (kein Werkvertrag, kein freier Dienstvertrag). Das Beschäftigungsausmaß muss mind. 28,5 Wochenstunden betragen.
  • In den letzten 6 Monaten vor Praktikumsbeginn darf es kein Dienstverhältnis der Praktikantin bei der einreichenden Organisation geben.

Die Betreuung der Studentin durch eine entsprechend qualifizierte Person (Fachpersonal Naturwissenschaften und Technik oder gleichwertig) ist im Ausmaß von mindestens 28 Personenstunden im ersten Monat und mindestens 14 Personenstunden ab dem zweiten Monat zu gewährleisten.

Pro Ausschreibung kann eine Studentin nur ein Praktikum im selben Unternehmen absolvieren. In verschiedenen Unternehmen sind auch mehrere Praktika nacheinander möglich.

Eine Beschäftigung vor Beginn des Praktikums im selben Unternehmen muss mindestens sechs Monate zurückliegen.

Beispiel: Das Praktikum beginnt am 17. August. Der 16. Februar des gleichen Jahres ist damit der letzte Tag, an dem die Studentin in der einreichenden Organisation beschäftigt gewesen sein darf.

Das Praktikum kann frühestens an jenem Tag beginnen, an dem der Förderungsantrag eingereicht wird.

Ausschreibung 2025 können bis spätestens 31.07.2026 (= Ende des förderbaren Zeitraums) stattfinden.

Ausschreibung 2026 können bis spätestens 31.07.2027 (= Ende des förderbaren Zeitraums) stattfinden.

Das Beschäftigungsausmaß muss während des gesamten Praktikums mindestens 28,5 Wochenstunden betragen. Das Beschäftigungsausmaß kann auch höher sein. Mit einer Gleitzeitregelung können Sie weitergehende Flexibilität bei den Arbeitszeiten erreichen.

  • Nachvollziehbare Praktikums- und Projektbeschreibung: Führen Sie die konkreten und spezifischen Tätigkeiten an, die die Praktikantin durchführen wird, damit wir erkennen können, dass es sich um ein hochwertiges und förderbares Praktikum im Bereich Forschung und Entwicklung in Technik oder Naturwissenschaften handelt.
  • Bitte konkretisieren Sie auch die Einbettung des Praktikums in die FTI-Aktivitäten des Unternehmens.

Nach positiver Evaluierung schickt die FFG eine bedingte Förderungszusage an die Förderwerbenden.   
Durch die Erfüllung der Bedingungen der Förderungszusage kommt ein Vertragsverhältnis zu Stande.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Erfüllung der Kriterien gemäß dem Ausschreibungsleitfaden.
  • Einreichung des Endberichts nach Projektabschluss.

Nach Projektende muss im eCall ein Endbericht gelegt werden. Dafür sind die vorgesehenen Felder vollständig auszufüllen und gegebenenfalls Daten zu korrigieren. Im Falle einer Stichprobenprüfung sind zusätzlich noch Belege als PDF hochzuladen.

  • Die Anmeldung der Studentin beim Sozialversicherungsträger.
  • Die Gehaltsabrechnung des letzten Praktikumsmonats oder das Jahreslohnkonto der Studentin. Der Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis (L16) ist als Beleg nicht zulässig.

Die Förderung wird nach Prüfung des Endberichts ausbezahlt, also nach Abschluss des Praktikums. Die FFG hat während der gesamten Laufzeit des Projekts und insbesondere im Zuge der Endberichtsprüfung die Möglichkeit, die Angaben auf ihre Rechtmäßigkeit und Richtigkeit zu prüfen.

Wenn alle Kriterien laut Ausschreibungsleitfaden erfüllt werden, stehen die Chancen zur Förderung eines Praktikumsplatzes sehr gut.

Da die Nachfrage nach dieser Förderung hoch ist, die Fördermittel aber limitiert sind, empfehlen wir eine möglichst rasche Einreichung, sobald alle erforderlichen Daten verfügbar sind. Es ist möglich, dass die Ausschreibung wegen Mittelausschöpfung vor der jeweils geplanten Frist geschlossen werden muss.

  • Wir sind an Ihren Erfahrungen interessiert und ersuchen Sie daher, uns im Rahmen der Erstellung des Endberichts Feedback zu geben. Ihre Rückmeldung unterstützt uns in der Verbesserung unseres Förderangebotes. Vielen Dank!
  • Falls Sie besonders positive Erfahrungen gemacht haben, die sich für eine Success Story eignen, freuen wir uns auf Ihre direkte Kontaktaufnahme.

Nein.

Kontakt

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+43 577 55-2222 E-Mail senden

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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