Praktika für Studentinnen: Alle Infos für Studentinnen

Spannende Praxiseinblicke in Forschung, Technologie und Innovation (FTI)

Praktika für Studentinnen ermöglichen die aktive Mitarbeit in spannenden Forschungsprojekten. Die Vermittlung von praxisbezogenem Know-How durch qualifizierte Betreuungspersonen steht dabei im Zentrum. Die Praktika sind bezahlt und können auch im Zuge der Erstellung von absolviert werden.

"In einem halben Jahr bekam ich einen richtigen Einblick ins Unternehmen, konnte mich in Aufgaben einarbeiten und sogar eigene Projekte übernehmen." 
Elke Mayr, Praktikantin bei PORR.

Die wichtigsten Eckpunkte

  • Hochwertige Praktikumsplätze
  • Für weibliche Studierende naturwissenschaftlicher und technischer Studienrichtungen
  • In Unternehmen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Österreich
  • Qualifizierte Betreuung
  • Angestellten-Dienstverhältnis (kein Werkvertrag, kein freier Dienstvertrag)
  • 1 bis 6 Monate
  • Mindestens 28,5 Wochenstunden
  • Bruttomonatsgehalt mindestens 1.400 Euro

Was bringt mir dieses Praktikum?

  • Mitarbeit an Forschungs- und Innovationsthemen
  • Know-how aus der Praxis
  • Erwerb von Schlüsselqualifikationen
  • Kontakte für die weitere Karriere knüpfen

So funktioniert's

FAQ

  • Praktika in der Ausschreibung 2026 können im Zeitraum von 09.03.2026 bis 31.07.2027 stattfinden.
  • Hinweis: Das Praktikum kann frühestens an jenem Tag beginnen, an dem die Organisation, bei welcher das Praktikum stattfindet, den Förderantrag einreicht.

  • Während des Praktikums müssen Sie an einer österreichischen Universität bzw. Fachhochschule in einer naturwissenschaftlichen oder technischen Studienrichtung gemeldet (inskribiert) sein.
  • Sie müssen vor Beginn des Praktikums schon mindestens ein Semester an einer Universität oder Fachhochschule absolviert haben.
  • Eine Beurlaubung vom Studium ist während des Praktikums nicht zulässig.
  • Das Praktikum kann auch im Zuge der Erstellung einer Abschlussarbeit (z. B. Diplom, Master, Bachelor) absolviert werden.

  • Studentinnen naturwissenschaftlicher und technischer Studienrichtungen können ein Praktikum absolvieren. Das sind grundsätzlich
  • alle Studienrichtungen an Universitäten nach der Österreichischen Systematik der Wissenschaftszweige der Statistik Austria in den Bereichen Naturwissenschaften, Technische Wissenschaften und Agrarwissenschaften, Veterinärmedizin
  • alle Studienrichtungen an Fachhochschulen, die laut dem Index im aktuellen FH-Guide den Themen Life Sciences bzw. Technik zugeordnet sind. Bitte beachten Sie, dass die Zuordnung anhand des FH-Guides und nicht der Website erfolgt.
  • alle Studienrichtungen, die bei den oben genannten Themen nicht enthalten sind und lt. Studienplan naturwissenschaftliche oder technische Inhalte in einem wesentlichen Ausmaß vermitteln.

Tipp: Bei Unsicherheiten können Sie sich bei uns erkundigen, ob Ihre Studienrichtung den Kriterien entspricht.

Wenn Sie in einer Ausschreibung mehrere Praktika absolvieren möchten, müssen Sie die Praktika bei verschiedenen Organisationen machen. Im selben Unternehmen ist jeweils nur ein Praktikum pro Ausschreibung möglich.

Eine Beschäftigung im selben Unternehmen muss mindestens sechs Monate vor Beginn des Praktikums zurückliegen. Beispiel: Das Praktikum beginnt am 17. August. Der 16. Februar des gleichen Jahres ist damit der letzte Tag, an dem Sie in der einreichenden Organisation beschäftigt sein dürfen.

Das Unternehmen bzw. die außeruniversitäre Forschungseinrichtung muss sicherstellen, dass das Förderansuchen spätestens am Tag des Praktikumsbeginns eingereicht wird.

Wenn alle Kriterien laut Ausschreibungsleitfaden erfüllt werden, stehen die Chancen zur Förderung eines Praktikums sehr gut. Die Verantwortung für die Erfüllung der Kriterien liegt bei der Organisation, die das Praktikum zur Förderung einreicht. Da die Nachfrage nach dieser Förderung hoch ist und die Fördermittel limitiert sind, empfehlen wir eine möglichst rasche Einreichung. Es ist möglich, dass die Ausschreibung wegen Mittelausschöpfung vor der jeweils geplanten Frist geschlossen werden muss.

Das Bruttomonatsgehalt beträgt mindestens 1.400 Euro. Alle übrigen regelmäßig oder unregelmäßig gewährten Geldzuwendungen (z. B. Sonderzahlungen, Umsatzbeteiligungen, Provisionen, Prämien, Zulagen) sind im Bruttomonatsgehalt von 1.400 Euro nicht enthalten. Diese sind, sofern vorgeschrieben (z. B. lt. Kollektivvertrag), von der Organisation zusätzlich zu leisten. Über die Arbeitnehmer:innenveranlagung kann im Normalfall am Jahresende ein Teil der Steuerleistung rückgeholt werden (genauere Informationen auf der Website des BM für Finanzen).

Das Beschäftigungsausmaß muss während des gesamten Praktikums mindestens 28,5 Wochenstunden betragen. Das Beschäftigungsausmaß kann auch höher sein. Mit einer Gleitzeitregelung können Sie weitergehende Flexibilität bei den Arbeitszeiten erreichen.

Nicht österreichische Studierende sind zugelassen, wenn sie ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule absolvieren. Bitte prüfen Sie, ob Sie eine Arbeitsgenehmigung erhalten können. Informationen dazu finden Sie z. B. auf den Infoseiten des OeAD

Hinweis: Beachten Sie, dass Sie mindestens 28,5 Wochenstunden arbeiten müssen.

Im Rahmen der Praktika für Studentinnen können solche Praktika nicht gefördert werden. Es gibt aber andere Möglichkeiten:

Folgende Programme für internationale Praktika sind uns bekannt: 
AIESEC
Erasmus+
IAESTE
Internationale Mobilitätsprogramme

Hier können Sie generell nach Förderungen suchen:
Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung

Hier können Sie nach Jobs und Praktika in der Forschung suchen: 
Das internationale Karriereportal für Forschende

  • Alle Praktikantinnen erhalten einen Feedback Fragebogen per Email zugesendet. Wir sind an Ihren Erfahrungen interessiert und ersuchen Sie daher, diesen online auszufüllen. Ihre Rückmeldung unterstützt uns bei der laufenden Verbesserung des Förderangebotes. Ihre Daten werden selbstverständlich anonym und vertraulich behandelt. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
  • Manchmal kommt es in einem Beschäftigungsverhältnis zu Schwierigkeiten. Sie können jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen oder sich je nach Problemlage an folgende Organisationen wenden:
  • Falls Sie weitere Rückmeldungen oder Anliegen haben, können Sie uns gerne direkt kontaktieren:

Hotline: +43 57755 2222

Email: [email protected]

Kontakt

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Studentinnen-Praktika Hotline

+43 577 55-2222 E-Mail senden

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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