Forschungsschwerpunkte Bauweisen | Inspektion | Klimawandel | Energie
Ausschreibung offen von 25.10.2023 12:00
bis 31.01.2024 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Das BMK und die ASFINAG haben sich zu einer Kooperation VIF-Verkehrsinfrastrukturforschung zusammengeschlossen. Ziel dieser Kooperation ist es, Forschungsfragen zur Verkehrsinfrastruktur zu behandeln, die bei den beteiligten Partnern vergleichbare Sachverhalte und Rahmenbedingungen vorfinden, um nationale Innovationsprozesse zu fördern.
Was wird gefördert?
Es können Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen aus der Verkehrsinfrastrukturforschung zu folgenden Themen eingereicht werden:
Bauweisen - Prüfung des Gebrauchsverhaltens auf Bitumen- und Mastixebene
Bauwerksinspektion - Dauerhaftigkeit von älteren Randbalkenverankerungen
Anpassung an den Klimawandel -Starkregenereignisse
Tunnel als Energiespender
Wer wird gefördert?
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen aus dem Inland und Ausland, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen befugt sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Projekte werden zu 100 % finanziert, es sind ausschließlich F&E-Dienstleistungen ausgeschrieben. Für diese Ausschreibung steht insgesamt 1 Mio. € zur Verfügung.
Was sind die Einreichkriterien?
Angebote zu F&E-Dienstleistungen können von Einzelbietenden oder von Bietendengemeinschaften eingereicht werden.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die Einreichung findet online über den eCall statt und muss bis spätestens 31. Jänner 2024, 12:00 Uhr erfolgt sein.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Finanzierungsentscheidung ist im April 2024 zu erwarten.
Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!
Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:
Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!
Rechtsgrundlage
Als Rechtsgrundlage für „Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen“ wird der Ausnahmetatbestand § 9 Z 12 Bundesvergabegesetz 2018 angewendet.