BBA2030: GigaApp, 2. Ausschreibung

Kooperative Forschung und Technologieentwicklung in den Forschungskategorien industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung
Ausschreibung laufend geöffnet - Anträge können jederzeit eingereicht werden
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Finanzen
Im Rahmen von BBA2030: GigaApp werden Leuchtturmprojekte gefördert, die einer breiten Öffentlichkeit den Nutzen von gigabitfähigen Internetanbindungen vermitteln.

Die Einreichung ist laufend bis zum letzten Einreichstichtag möglich. Für die gesamte Ausschreibung stehen ca. 25,4 Mio. Euro zur Verfügung, die zu folgenden Einreichstichtagen vergeben werden:

  1. Einreichstichtag 29.04.2024
  2. Einreichstichtag 07.10.2024
  3. Einreichstichtag geplant für Q2 2025
     

Was wird gefördert?

BBA2030: GigaApp fördert Leuchtturmprojekte mit überregionaler Sichtbarkeit und Vorbildfunktion für unterschiedliche vertikale Business-Segmente wie z.B. Energie, Industrie, Mobilität, Tourismus oder Land- und Forstwirtschaft. Die Ausschreibung ist offen und nicht auf bestimmte Business-Segmente eingegrenzt.
Es stehen dabei Problemstellungen im Mittelpunkt, die den Digitalisierungsprozess vorantreiben und aktuelle Herausforderungen wie z.B. Resilienz oder die Steigerung der Energieeffizienz aus den unterschiedlichen Business-Segmenten adressieren.
Gefördert wird die Entwicklung innovativer digitaler Anwendungen (z.B. Hardware und/oder Software) und Diensten auf Basis der gigabitfähigen Infrastruktur. Das heißt, dass die neuen Anwendungen und Dienste eine qualitativ hochwertige Internetanbindung über LWL-Infrastruktur und/oder 5G benötigen.

Wer wird gefördert? 

Im Bereich kooperativer F&E-Projekte sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen und sonstige Organisationen einreichberechtigt. Die Kriterien der Zusammensetzung eines Konsortiums sind im Instrumentenleitfaden beschrieben. Die Konsortialführung erfolgt jedenfalls durch ein Unternehmen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderungssumme pro Projekt liegt zwischen ca. 100.000 € und 2 Mio. €. Die Förderungsquote richtet sich nach Unternehmensart und Größe der Konsortialpartner und der Forschungskategorie.

Was sind die Einreichkriterien?

Die ausschreibungsspezifischen Einreichkriterien sind im Ausschreibungsleitfaden zusammengefasst. Weitere geltenden Regelungen sind im entsprechenden Instrumentenleitfaden ersichtlich.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG im Rahmen eines online-Antrags, in dem der Projektinhalt und die –kosten dargestellt werden. 

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Förderentscheidung wird voraussichtlich im Quartal nach dem jeweiligen Einreichstichtag bekanntgegeben.
 

Kontakt

DI Engelbert KERSCHBAUMMAYR
DI Engelbert KERSCHBAUMMAYR
T 0043577555136

M 004366488641824
Dr. Daniela RISTANIC
Dr. Daniela RISTANIC
T 0043577555137
DI(FH) Heinz STRUSKA
T 0043577555133
Mag. Alexander GLECHNER
wirtschaftliche Beratung

T 0043577556082

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Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleifaden (bei Online Antrag)

Online-Projektbeschreibung:

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

 

Rechtsgrundlage

Mustervorlagen für Kooperationen: https://www.ffg.at/Konsortialvertrag

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