Das Förderungsprogramm BBA2030:GA ergänzt die Infrastrukturförderungen um die Förderung neuartiger mobiler und stationärer Anwendungen, die die Gigabit-Gesellschaft prägen werden. Ziel ist die vorwettbewerbliche Entwicklung von innovativen, beispielhaften, regionalen Anwendungen und Diensten auf Basis von Gigabit-fähigen Netzen.
Förderungsquote: ist von Organisationstyp und -größe abhängig und beträgt max. 60%
BBA2030:GA fördert Leuchtturmprojekte mit überregionaler Sichtbarkeit und Vorbildfunktion für unterschiedliche vertikale Business-Segmente wie z.B. Land- und Forstwirtschaft, Mobilität, Tourismus oder Industrie.
Es stehen dabei insbesondere regionale Problemstellungen im Mittelpunkt, damit der Digitalisierungsprozess auch in ländlichen Regionen vorangetrieben wird.
Gefördert wird die Entwicklung innovativer digitaler Anwendungen (z.B. Hardware oder Software) und Diensten auf Basis der gigabitfähigen Infrastruktur. Das heißt, dass die neuen Anwendungen und Dienste entweder eine direkte Internetanbindung über LWL-Infrastruktur und/oder 5G benötigen.
Das Wichtigste in Kürze
Programmeigentümer/ Geldgeber |
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Thema |
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Projektart |
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Finanzierung |
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Einreichung |
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
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Zielgruppe |
BBA2030:GA richtet sich an Konsortien, die einerseits aus Technologieunternehmen, Netzbetreiber, Systemintegratoren und Forschungseinrichtungen, und anderseits aus Anwendern z.B. aus dem Produktions- und Dienstleistungsbereich bestehen, die ihren Betriebsstandort in Österreich haben. Es werden mit dieser Förderung auch Gemeinden und Gemeindeverbände i.R. ihrer privatwirtschaftlichen Tätigkeiten angesprochen. Die Beteiligung ausländischer Partner ist ausgeschlossen, wenn diese keine Unternehmensstandort in Österreich habe. |
Auswahl durch |
Jury |
Was wird gefördert |
Gefördert werden kooperative Forschungsvorhaben in der Forschungskategorie experimentelle Entwicklung, um die Entwicklung von Applikationen zur Beschleunigung der digitalen Transformation und zur Schließung der digitalen Kluft zwischen ländlichen und städtischen Gebieten zu unterstützen. |
Min. / max. Förderung |
100.000,-- Euro pro Projekt / 1.000.000,-- Euro pro Projekt |
Welche Kosten werden gefördert? |
Die Entwicklung von Applikationen, Installation bzw. Inbetriebnahme und der Pilotbetrieb zu Demonstrationszwecken wird im Rahmen dieser Förderung gefördert.
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Min. / max. Laufzeit |
12
- 24
Monate
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Verfügbarkeit von |
23.03.2022 -
30.09.2026 |