Was wird gefördert?
Im Rahmen dieser Ausschreibung können Demonstrationsprojekte zu den drei folgenden Schwerpunktthemen sowie weiterführende F&E-Dienstleistungen eingereicht werden:
- Urbane Transformation durch Klimawandelanpassung des öffentlichen Raums,
- Resiliente Siedlungsentwicklung in Bestandsquartieren,
- Soziale Innovation & Partizipation als Motor nachhaltiger Stadtentwicklung.
Wer wird gefördert?
In dieser Ausschreibung werden Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert. Demonstrationsprojekte in den Ausschreibungsschwerpunkten 1 bis 3 erfordern jeweils die Kooperation unterschiedlicher Organisationen; nähere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt 2.2 des Instrumentenleitfadens für kooperative F&E-Projekte. Die F&E-Dienstleistungen 1 bis 5 können auch von Einzelbietenden eingereicht werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Bei Demonstrationsprojekten beträgt die Förderung je nach Organisationsart und -größe zwischen 35 % und 60 % der Projektkosten. Nähere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt 2.5 des Instrumentenleitfadens für kooperative F&E-Projekte. Die maximal beantragbare Förderung für Demonstrationsprojekte liegt bei insgesamt EUR 600.000. Bei den F&E-Dienstleistungen 1 bis 5 beträgt die maximale Finanzierung je nach Ausschreibungsschwerpunkt zwischen 50.000 und 100.000 EUR, die Finanzierungsquote liegt hier bei 100 %.
Was sind die Einreichkriterien?
Die einzureichenden Demonstrationsprojekte müssen die Kooperationsvorgaben und -anforderungen des Instrumentenleitfadens für kooperative F&E-Projekte beachten; ein Unternehmen muss hier jedenfalls verpflichtend im Konsortium vertreten sein. Die Projektlaufzeit darf bei diesen Projekten 36 Monate nicht überschreiten. Weitere Angaben zu den Ausschreibungsinhalten finden Sie im Ausschreibungsleitfaden im Downloadbereich.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die Einreichung findet online über den eCall statt. Für Demonstrationsprojekte sind zusätzlich zur Vorhabensbeschreibung Angaben zum Projektmonitoring der "Smart Cities"-Initiative als verpflichtender Anhang im eCall hochzuladen. Anträge sowie Anbote für F&E-Dienstleistungen müssen bis spätestens 13. Oktober 2022, 12.00 Uhr, eingereicht werden.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Entscheidung über die Einreichungen ist für Dezember 2022 vorgesehen, der frühestmögliche Projektstart im Jänner 2023.
Blocktermine für gemeinsame Online-Einreichberatung Klima- und Energiefonds und FFG
(bitte um vorherige Terminvereinbarung mit den im Ausschreibungsleitfaden angegebenen Kontaktpersonen)
- 13.07.2022, 13:30-16:00 Uhr
- 04.08.2022, 09:30-12:00 Uhr
- 24.08.2022, 09:30-12:00 Uhr
- 30.08.2022, 13:30-16:00 Uhr
- 06.09.2022, 09:00-12:00 Uhr
- 13.09.2022, 13:00-16:00 Uhr
Termine für Schreibwerkstätten zur F&E-Dienstleistung 1 (Klimaneutralitätsfahrpläne für Städte und Kommunen)
(bitte um vorherige Anmeldung an: [email protected] bzw. [email protected])
- 20.07.2022, 09:00-11:00 Uhr
- 22.08.2022, 09:00-11:00 Uhr
- 26.09.2022, 09:00-11:00 Uhr