LADIN - Ladeinfrastruktur 1. Ausschreibung

Ausschreibung offen von 08.11.2023 12:00 bis 06.03.2024 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Das Förderprogramm Ladeinfrastruktur – LADIN – ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) mit dem Ziel, die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, in Form von Schnellladestationen und deren vorgelagerter Infrastruktur für PKW und Nutzfahrzeuge der EG (Europäische Gemeinschaft) - Fahrzeugklasse M1 und N1 in derzeit unterversorgten Gebieten entlang des niederrangigen Straßenverkehrsnetzes, zu fördern. Durch den ausschließlichen Einsatz erneuerbarer Energie (Strom) für den Betrieb der geförderten Infrastruktur soll sichergestellt werden, dass sich die Investitionen in das für die Klimaneutralität 2040 notwendig effiziente und integrierte Energiesystem einfügt. Als einen Zwischenschritt hat Österreich bis 2030 das Ziel 100 % des Strombedarfs durch erneuerbare Energien (bilanziell) erzeugt im Inland zu decken (Erneuerbaren Ausbaugesetz - EAG).

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte zur Errichtung von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur in derzeit unterversorgten Gebieten, in Form von Ladestationen mit min. 2 Ladepunkten mit einer Mindestladeleistung von je 50 kW und einer Gesamtladeleistung je Ladestation von 150 kW. Dabei werden Flächen als "unterversorgte Gebiete" definiert, die weiter als 7 km Fahrdistanz von bestehender Schnellladeinfrastruktur entfernt sind, und als Siedlungs-, Industrie- oder landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen sind.

Die förderbaren Flächen sind in der LADIN-Förderkarte ausgewiesen, diese finden Sie unter https://ecall.ffg.at/Foerderkarte_LADIN_1 bzw. im eCall.

Anmerkung: Für den Zugang zur Förderkarte im eCall benötigen Sie lediglich ein eCall-Benutzerkonto. Das Befüllen der eCall-Stammdaten ist dafür nicht notwendig. Die LADIN-Förderkarte befindet sich unter dem Menüpunkt "Standort".

Wer wird gefördert?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der öffentlichen Hand

Wie hoch ist die Förderung?

Das Budget der 1. LADIN Ausschreibung beträgt 7 Mio. €.
Die Förderhöhe beträgt 60% der förderfähigen Investitionskosten.

Achtung, im Ausschreibungsleitfaden wurde die Maximalprojektgröße von 4 Mio. € auf 2,8 Mio. € angepasst.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Förderentscheidung wird voraussichtlich 2-3 Monate nach Ausschreibungsende feststehen.

Kontakt

Mag. (FH) Nicole LUGSCHEIDER
Mag. (FH) Nicole LUGSCHEIDER
T 0043577555033
Benedikt ENDRES MSc
Benedikt ENDRES MSc
T 0043577555038
DI Sonja RAUCH-HÖPHFFNER
DI Sonja RAUCH-HÖPHFFNER
T 0043577555093

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Ausschreibungsleitfaden

Projektskizze zum Beratungsgespräch

  • Projektskizze (ist drei Tage vor dem Beratungstermin an die FFG zu senden)

Online-Projektbeschreibung:

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Vorlage Finanzplanung

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Mustervorlagen für Kooperationen: https://www.ffg.at/Konsortialvertrag
 

Begleitende Dokumente zur Berichtslegung & Monitoring: