DIVERSITEC 2026

Innovation durch Vielfalt

DIVERSITEC richtet sich an naturwissenschaftlich-technische Unternehmen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die Vielfalt gezielt als Innovationsmotor einsetzen und Chancengleichheit aktiv stärken möchten. Im Mittelpunkt der Projekte stehen Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion sowie der Ausbau einer innovationsfördernden Unternehmenskultur.
Die Einreichung ist laufend möglich (bis zur Ausschöpfung der Fördermittel). Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 EUR pro Projekt.
Aufgrund einer Systemumstellung kommt es bei Einreichungen im Zeitraum Mitte Juni bis Mitte Juli zu einer längeren Bearbeitungsdauer der Anträge. Beachten Sie dies bitte bei Einreichung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen der Organisationsentwicklung für Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion (DEI = Diversity, Equity, Inclusion) sowie Aktivitäten zur Stärkung der Innovationskultur.

DIVERSITEC Projekte ermöglichen die Teilhabe von Frauen an Forschung, Technologie und Innovation sowie weibliche Karrieren.

Sie finden hier Überbegriffe für förderbare Maßnahmen:

  • Diversitymanagement
  • Innovationsmanagement und Innovationskultur
  • Personalentwicklung, Onboarding & Mentoring
  • New Work & Leadership
  • Employer Branding & Public Relations
  • Diversitytrainings & Inklusionsschulungen
  • Gleichstellungsplan

Darüber hinaus sind weitere maßgeschneiderte Maßnahmen möglich.

Die Projekte sollen eine nachhaltige Wirkung im eigenen Unternehmen erreichen. Das kann nur gelingen, wenn die Maßnahmen strukturell verankert werden.

Dafür braucht es DEI-Kompetenzen und innovationsfördernde Strukturen, die breit im Unternehmen verankert und langfristig angelegt sind. 

Ein vielfältiges Maßnahmenportfolio aus unterschiedlichen Bereichen wird empfohlen.

Im Ausschreibungsleitfaden finden Sie viele konkrete Beispiele für mögliche Aktivitäten. Die Beispiele dienen der Inspiration – gerne können Sie sich auch andere passende Ideen für Ihr Unternehmen überlegen.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen jeder Rechtsform (z. B. AG, GmbH, KG, OG etc.), jedoch nicht Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR), mit Bedarf an hochqualifizierten Menschen in Forschung, Entwicklung und Technik
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit)

... mit naturwissenschaftlich-technischem Schwerpunkt und mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich.

Nicht förderbar sind: 

  • Kleinstunternehmen (mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR)
  • Universitäten
  • Fachhochschulen
  • Privatuniversitäten
  • Einzelforschende.

Tipp für Kleinstunternehmen: Nutzen Sie den Diversity Scheck – ein maßgeschneidertes Förderungsangebot, das KMU gezielt unterstützt, Vielfalt und Gleichstellung im Unternehmen aktiv zu stärken und dadurch ihre Innovationskraft nachhaltig zu erhöhen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Maximal 50.000 EUR pro Projekt
  • Förderquote: 50 % bis 70 % (abhängig von Unternehmensgröße, De-minimis-Beihilfe)

Was sind die Einreichkriterien?

Vor der Einreichung eines DIVERSITEC Projekts führen Sie eine erste Analyse der Ausgangslage Ihres Unternehmens in Bezug auf Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion durch. Sie erfassen die aktuelle Ist‑Situation in Bezug auf DEI-bezogene Faktoren (z. B. Personalstruktur, Rekrutierungs‑ und Beförderungsprozesse, Unternehmens- und Innovationskultur) und nennen erkennbare Stärken und Schwachstellen. Aus den Ergebnissen der Analyse leiten Sie die Ziele und Maßnahmen für das DIVERSITEC Projekt und Ihren Förderungsantrag ab.

Tipps: 

  • Der Diversitec DEI-Check kann eine erste Einschätzung Ihres aktuellen DEI‑Status liefern. Sie können mit diesem Tool im Vorfeld auf einen Blick erkennen, welche Bereiche in Ihrer Organisation bereits gestärkt sind und wo noch Entwicklungsmöglichkeiten bestehen.
  • Kleine und mittlere Unternehmen können darüber hinaus den Diversity Scheck nutzen, um vor Beginn eines DIVERSITEC Projekts eine professionell begleitete, diversitybezogene Analyse ihres Unternehmens durchführen zu lassen.

Jedes Förderungsansuchen wird anhand folgender drei Bewertungskriterien beurteilt:

  1. Qualität des Vorhabens
  2. Eignung der Förderungswerbenden
  3. Relevanz des Vorhabens.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch über das eCall‑System der FFG.

  • Füllen Sie bitte alle Menüpunkte im eCall vollständig aus.
  • Laden Sie alle erforderlichen Anhänge hoch (laut Ausschreibungsleitfaden).
  • Senden Sie den Antrag über den Menüpunkt „Abschluss“ ab. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung per E‑Mail.
  • Eine nachträgliche Bearbeitung des Förderungsansuchens nach dem Absenden ist nicht möglich.

Haben Sie Fragen? Vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch – idealerweise vor der Einreichung.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Wir prüfen Ihren Förderantrag (laufend nach Einreichung) und benachrichtigen Sie, sobald eine Entscheidung vorliegt.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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