Indirekte Kosten in Horizon 2020

Die indirekten Kosten (Gemeinkosten, Overheads) werden in Horizon 2020 mit einer Pauschale von 25 % der direkten erstattungsfähigen Kosten ersetzt (mit Ausnahme gewisser Kosten wie insbesondere "Subcontracting").

„Indirekte Kosten“ sind Kosten, die für die Umsetzung eines Projekts notwendig sind, diesem aber nicht „direkt“ zugeordnet werden können (weil der auf das Projekt entfallende Anteil nicht genau feststeht). Typische Beispiele sind Miet- und Betriebskosten, Kosten für Büroausstattung, Telefon- und Kopierkosten.

Alle ProjektteilnehmerInnen erhalten eine Pauschale von 25 % der direkten förderfähigen Kosten, welche als pauschale Abgeltung der indirekten Kosten zu verstehen sind. Auf die Kosten für Subcontracting, für Sachleistungen Dritter, die nicht am Gelände des/r Projektteilnehmers/in genutzt werden (z.B. Nutzung der Forschungsinfrastruktur eines/r Dritten auf dessen/deren Betriebsgelände), für "financial support to third parties" sowie sonstige Kosten aus speziellen Kostenkategorien, die indirekte Kosten beinhalten, werden keine indirekten Kosten aufgeschlagen (d.h. diese sind bei der Berechnung der 25%-Pauschale nicht zu berücksichtigen).

Diese Pauschale wird unabhängig von der tatsächlichen Höhe der indirekten Kosten ausgezahlt und im "Financial Statement" automatisch berechnet. Etwaige darüber hinausgehende indirekte Kosten sind also von den ProjektteilnehmerInnen selbst zu tragen.

Bitte beachten Sie, dass auch die indirekten Kosten sind mit der jeweiligen Förderquote (100 %, 70% ...) zu multiplizieren sind.

 

Nähere Informationen finden Sie ...

Kontakt

Mag. Martin BAUMGARTNER
Mag. Martin BAUMGARTNER
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen
T 0043577554008
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Expertin Recht und Finanzen
T 0043577554009
Robert WOREL
Assistent
T 0043577554611