Indirekte Kosten in Horizon 2020

Die indirekten Kosten (Gemeinkosten, Overheads) werden in Horizon 2020 mit einer Pauschale von 25 % der direkten erstattungsfähigen Kosten ersetzt.

 

„Indirekte Kosten“ sind Kosten, die für die Umsetzung eines Projekts notwendig sind, diesem aber nicht direkt zugeordnet werden können (weil der auf das Projekt entfallende Anteil nicht genau feststeht). 

Typische Beispiele sind Miet- und Betriebskosten, Kosten für Büroausstattung, Telefon- und Kopierkosten.

Alle Projektteilnehmenden erhalten eine pauschale Abgeltung dieser indirekten Kosten in Höhe von 25 % der direkten förderfähigen Kosten. Ausgenommen von diesen direkten förderfähigen Kosten sind die Kosten für Subcontracting, Sachleistungen Dritter, die nicht am Gelände des/r Projektpartners/in genutzt werden (z.B. Nutzung der Forschungsinfrastruktur eines/r Dritten auf dessen/deren Betriebsgelände), Finanzielle Unterstützung Dritter sowie sonstige Kosten aus speziellen Kostenkategorien, die indirekte Kosten beinhalten (d.h. diese sind bei der Berechnung der 25%-Pauschale nicht zu berücksichtigen).

Diese Pauschale wird unabhängig von der tatsächlichen Höhe der indirekten Kosten ausbezahlt und im Financial Statement automatisch berechnet. Etwaige, darüber hinausgehende tatsächliche indirekte Kosten sind von den Projektteilnehmenden selbst zu tragen.

Bitte beachten Sie, dass auch die indirekten Kosten sind mit der jeweiligen Förderquote (z.B. 100 %, 70 %)zu multiplizieren sind.

 

Nähere Informationen finden Sie ...

Kontakt

Mag. Martin BAUMGARTNER
Mag. Martin BAUMGARTNER
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen

T 0043577554008
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Expertin Recht und Finanzen

T 0043577554009
Robert WOREL
Robert WOREL
Assistent

T 0043577554611