Kosten von "Third Parties" (Nicht-ProjektpartnerInnen) in Horizon 2020

"Third Parties" (Nicht-ProjektpartnerInnen) tragen zu einem Projekt bei, ohne selbst ProjektteilnehmerInnen zu sein – etwa, indem sie Sachleistungen zur Verfügung stellen oder gegen Bezahlung Leistungen für eine/n ProjektpartnerIn durchführen.

Der Inhalt dieser Übersichtsgrafik wird im folgenden Text erläutert.

Subcontracting (Art. 13 GA)

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite "Subcontracting".

Contracts (Art. 10 GA)

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite "Kosten für sonstige Waren und Dienstleistungen".

Linked Third Parties (Art. 14 GA)

Sogenannte "Linked Third Parties" führen selbst Aufgaben im Projekt durch und rechnen die ihnen entstandenen Kosten (Gewinnverbot!) mit einem eigenen Financial Statement ab.
Dabei unterliegen sie denselben Förderfähigkeitsregeln wie ProjektteilnehmerInnen. Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist die Angabe der "Linked Third Party" und ihrer Aufgaben im Grant Agreement (GA). Als "Linked Third Parties" kommen nur Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaften eines/r Projektpartners/in ("Affiliates") sowie Organisationen, die in einer rechtlichen Verbindung mit einem/r ProjektpartnerIn stehen, in Betracht.

Dritte, die Sachleistungen zur Verfügung stellen (Art. 11 und 12 GA)

Sogenannte "third parties providing in-kind contributions" stellen einem/r ProjektteilnehmerIn Sachleistungen (sogenannte "in-kind contributions") zur Verfügung.
Solche Sachleistungen können z.B. aus Geräten oder Forschungsinfrastruktur bestehen. Es kann sich aber auch um Personal handeln, das bei der "Third Party" angestellt ist, aber für den/die ProjektteilnehmerIn arbeitet (sog. "seconded personnel", unter "Personalkosten" abzurechnen). Bitte beachten: Nicht zu verwechseln mit Personal, das von einer Leiharbeitsfirma zur Verfügung gestellt wird (unter "contracts"/"other direct costs" abzurechnen).

Förderfähig sind die tatsächlichen Kosten, die dem/r Dritten für seine/ihre Sachleistungen entstehen – auch dann, wenn der/die ProjektteilnehmerIn die Sachleistungen nicht gegen Bezahlung, sondern kostenlos erhält. War die Sachleistung kostenlos, gilt die dafür erhaltene Förderung als Einnahme des Projekts. In jedem Fall müssen die "Third Party" und die Art der Sachleistung im GA angegeben sein.

Internationale PartnerInnen (Art. 14a GA)

Darunter sind Organisationen zu verstehen, die nicht förderfähig sind (Rechtspersonen aus einem Drittstaat, die nicht in Annex A des Horizon 2020-Arbeitsprogramms 2018-2020 genannt sind oder internationale Organisationen ohne europäisches Interesse (Art. 2.1(12) der Horizon 2020-Beteiligungsregeln).

Deren voraussichtliche Kosten sind zwar im Projektbudget (Annex 2) anzugeben, jedoch werden diese nicht gefördert und sind auch nicht zur Berechnung der Fördersumme heranzuziehen.

Bitte beachten: Internationale PartnerInnen sind keine ProjektteilnehmerInnen („Beneficiaries“). Sie arbeiten jedoch direkt an Projektaufgaben („action tasks“), ohne eine Förderung von der EU-Kommission/Förderagentur zu erhalten.

Für diese Internationalen PartnerInnen gelten die Regeln des GA nicht direkt, da dieses von ihnen auch nicht unterzeichnet wird. Dennoch muss der/die jeweilige ProjektpartnerIn sicherstellen, dass gewisse Verpflichtungen von Internationalen PartnerInnen eingehalten werden.

Finanzielle Unterstützung der ProjektteilnehmerInnen an Dritte (Art. 15 GA)

Nur wenn es im Arbeitsprogramm ausdrücklich vorgesehen ist und Artikel 15 als Option im GA aufscheint, können Dritte eine finanzielle Unterstützung in Form von Stipendien, Preisgeldern etc. aus dem Projektbudget erhalten ("Financial Support to Third Parties"). Ist dies der Fall, so müssen folgende Mindestbedingungen erfüllt sein:

  • ein Höchstbetrag von maximal 60.000 Euro pro Drittem/r
  • die Kriterien für die exakte Berechnung der finanziellen Unterstützung
  • eine abgeschlossene Liste der förderungswürdigen Tätigkeitsbereiche
  • die Personen(gruppen), die potentiell finanzielle Unterstützung bekommen sollen UND
  • die allgemeinen Kriterien zur Gewährung finanzieller Unterstützung

Finanzielle Unterstützung an Dritte kann ebenso in Form von Preisgeldern gewährt werden. Nähere Informationen zu den spezifischen Voraussetzungen finden Sie in Artikel 15.2 GA.
Die Nichteinhaltung der genannten Voraussetzungen, kann unter anderem zu Förderungskürzungen führen.

Konsortien, die im Rahmen ihres Horizon 2020-Projektes finanzielle Unterstützung an Dritte gewähren, finden weitere Informationen und Hilfestellungen im Dokument „Guidance note on financial support to third parties under H2020".

Bitte beachten: Da "Third Parties" den Fördervertrag nicht unterzeichnen, bleibt der/die ProjektpartnerIn gegenüber der EU-Kommission haftbar. Daher ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem/r ProjektpartnerIn und der "Third Party" zu empfehlen. In diesem Zusammenhang können Sie unseren Sideletter als Vorlage benutzen.

Third Parties im Vergleich
Art der "third party" Durchführung von Projektaufgaben (Annex 1)? Beitrag von Ressourcen/Dienstleistungen? Was ist förderfähig? Angabe in Annex 1? Indirekte Kosten? Auswahl der "third party" Art. GA
subcontractor ja nein Preis ja nein Best-/Billigstbieter
kein Interessenskonflikt
13
contractor nein ja Preis nein ja Best-/Billigstbieter
kein Interessenskonflikt
10
linked third party ja nein Kosten ja ja "affiliate" oder "rechtliche Verbindung"
Förderfähigkeit
14
international partner ja nein / ja / keine Föderfähigkeit 14a
third party providing in-kind contributions nein ja Kosten ja ja keine Umgehung der Regeln 11, 12
financial support to third parties Projektteilnahme als Empfänger nur wenn im Call-Text ausdrücklich vorgesehen Projektteilnahme als Empfänger nur wenn im Call-Text ausdrücklich vorgesehen Förderbetrag ja nein gemäß den Bedingungen in Annex 1 15

Fragen und Antworten

Frage: Kann im selben Projekt ein/e ProjektpartnerIn zugleich "Third Party" eines/r anderen Projektpartners/in sein?
Antwort: Nein.
Begründung: "Third Parties" sind Organisationen, die das GA nicht unterschrieben haben. Daher kann eine Organisation niemals zugleich ProjektpartnerIn und "Third Party" („Nicht-ProjektpartnerIn“) sein.

Frage: Kann ein/e ProjektpartnerIn zugleich "Subcontractor" einer "Linked Third Party" eines/r anderen Projektpartners/in sein?
Antwort: Nein.
Begründung: Unterverträge zwischen ProjektpartnerInnen desselben Projekts sind nicht förderfähig. Da für "Linked Third Parties" dieselben Kostenabrechnungsregeln wie für ProjektpartnerInnen gelten, ist diese Regel sinngemäß anzuwenden.

Frage: Kann eine "Linked Third Party" selbst Kosten von "Contracts", "Subcontracts" und "In-Kind Contributions" abrechnen?
Antwort: Ja.
Begründung: Für "Linked Third Parties" gelten dieselben Kostenabrechnungsregeln wie für ProjektpartnerInnen. Daher können "Linked Third Parties" auch die Kosten von "Contracts", "Subcontracts" und "In-kind contributions" abrechnen.

Frage: Wo werden die Kosten einer "Linked Third Party" im Antragsverfahren abgebildet?
Antwort: Grundsätzlich sind die Kosten der "Linked Third Party" im Antragsverfahren jeweils bei dem/r ProjektteilnehmerIn anzugeben, zu dem/r sie verlinkt ist (d.h. Personalkosten der "Linked Third Party" werden zu Personalkosten des/r Projektteilnehmers/in addiert; sonstige direkte Kosten der "Linked Third Party" werden zu sonstigen direkten Kosten des/r Projektteilnehmers/in addiert etc.).
Ausnahme: In Innovation Actions (IA) sind die Kosten der "Linked Third Party" spezifiziert und separat von den Kosten des/r Projektteilnehmers/in anzugeben.

Nähere Informationen finden Sie ...

Kontakt

Mag. Martin BAUMGARTNER
Mag. Martin BAUMGARTNER
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen
T 0043577554008
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Expertin Recht und Finanzen
T 0043577554009
Robert WOREL
Assistent
T 0043577554611