Grant Agreement (Fördervertrag) in Horizon 2020

Das Grant Agreement (GA) ist der Fördervertrag zwischen der EU-Kommission/Förderagentur und den ProjektteilnehmerInnen, in dem die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt werden. Es enthält wichtige Vorgaben für die Abwicklung des Projekts, so etwa Kriterien für die Förderfähigkeit von Kosten und Vorschriften für den Umgang mit geistigem Eigentum.

In Horizon 2020 gibt es einen allgemeinen Musterfördervertrag (General Model Grant Agreement, General MGA) für Research and Innovation Actions (RIA), Innovation Actions (IA) und Coordination and Support Actions (CSA) sowie spezielle Musterförderverträge für bestimmte Projekttypen. Auf die Abweichungen der speziellen GAs für ERC, MSCA, KMU-Instrument vom allgemeinen GA wird am Beginn des jeweiligen Vertrages hingewiesen.

Der Großteil der Bestimmungen des GA ist unveränderlich. Einzelne Details können jedoch während der Vertragsvorbereitung individuell mit der EU-Kommission/Förderagentur vereinbart werden, so etwa der Projektbeginn und die Höhe der Vorfinanzierung.

Das MGA enthält weiters verschiedene Optionen. Dabei handelt es sich um Auswahlmöglichkeiten bzw. um Sonderbestimmungen, die nicht für alle Projekte gelten. Die anwendbaren Optionen sind im GA des konkreten Projekts kursiv gedruckt. 

Außerdem enthält das MGA „Default-Regelungen“, die das Konsortium im Konsortialvertrag abändern kann. Solche Spielräume für abweichende Vereinbarungen der ProjektpartnerInnen bestehen vor allem im Bereich des geistigen Eigentums.  

 
Aufbau und Eckpunkte des allgemeinen Grant Agreement

  • Präambel – Nennung der Vertragsparteien
  • Kapitel 1 – Allgemeines 
  • Kapitel 2 – Projekt (Name, Akronym, Beginn und Dauer des Projekts etc.)
  • Kapitel 3 – Förderung (max. Höhe und Berechnung der EU-Förderung, Förderquote/n, Bestimmungen über die Förderfähigkeit von Kosten)
  • Kapitel 4 – Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (z.B. Regelungen über die Kosten von Third Parties, Dokumentationspflichten, Reporting und Zahlungen, Checks/Reviews/Audits sowie Regeln über den Umgang mit geistigem Eigentum)
  • Kapitel 5 – Rollenverteilung (im Konsortium)
  • Kapitel 6 – Ablehnung von Kosten, Kürzung der Förderung etc.
  • Kapitel 7 – Schlussbestimmungen
 
Das Grant Agreement umfasst folgende Annexe:
 
Informationen zum Thema "Vertragsänderung (Amendments)" finden Sie unter Vertragsänderungen.
 
Erklärungen und Beispiele zu allen Vertragsbestimmungen finden Sie im Annotated Grant Agreement (AGA), das gleich aufgebaut ist wie das GA. Bitte beachten Sie, dass wichtige Details – insbesondere zur Förderfähigkeit von Kosten – oft nur in diesen Erläuterungen und nicht im Vertragstext selbst angegeben sind.
 
 

JTIs und Artikel 185-Initiativen

Gemeinsame Technologieinitiativen (Joint Technology Initiatives, JTIs): IMI, Clean Sky 2, Fuel Cells and Hydrogen 2 (FCH), Bio-Based Industries (BBI), EPoSS, ECSEL, Shift2Rail, SESAR
Artikel 185-Initiativen: AAL, EUREKA-Eurostars, EMRP, EDCTP, Bonus
 
Bei Fragen zu Gemeinsamen Technologieinitiativen (JTIs) sowie Artikel 185-Initiativen, wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n thematische/n NCP.
 
Die FFG hat für Sie ein Vergleichsdokument des für die jeweilige Initiative gültigen Model Grant Agreements und dessen Abweichungen vom Horizon 2020-General Model Grant Agreement zusammengestellt. Diese und weitere Informationen finden Sie unter "Downloads" (siehe unten).
 
 
Nähere Informationen finden Sie …

Kontakt

Mag. Martin BAUMGARTNER
Mag. Martin BAUMGARTNER
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen
T 0043577554008
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Expertin Recht und Finanzen
T 0043577554009
Robert WOREL
Assistent
T 0043577554611