Der Konsortialvertrag (Consortium Agreement, CA) regelt die Rechte und Pflichten der ProjektpartnerInnen untereinander. Er enthält etwa Bestimmungen zur internen Organisation und Entscheidungsfindung, zu finanziellen Fragen und zum Umgang mit geistigem Eigentum. Für die meisten Projekte ist der Abschluss eines Konsortialvertrags verpflichtend. Er sollte vor dem Grant Agreement (GA) unterzeichnet werden.
Die Erstellung des CA liegt in der alleinigen Verantwortung des Konsortiums. In diesem Vertrag können die ProjektteilnehmerInnen die Regelungen des Grant Agreement (GA) ergänzen und dort, wo das durch "Default-Regelungen" ausdrücklich vorgesehen ist, auch ändern. Das CA darf dem GA aber nie widersprechen. Daher sind auch die Angaben, die die ProjektpartnerInnen in der Description of the Action (Annex 1 des GA) gemacht haben, für das CA bindend.
Folgende Themenbereiche werden typischerweise in CAs geregelt:
- Allgemeine Bestimmungen: Definitionen, Inkrafttreten, Vertragsdauer, anwendbares Recht (häufig: belgisches Recht) etc.
- Pflichten der PartnerInnen: Einhaltung von Deadlines für Deliverables und Berichte, Informationspflichten, Teilnahme an Meetings etc. sowie Konsequenzen bei Nichteinhaltung
- Interne Organisation und Entscheidungsfindung: Zusammensetzung und Aufgaben der Gremien (angepasst an die Größe des Konsortiums), Meetings, Abstimmungsregeln etc.
- Finanzielle Bestimmungen: Aufteilung der Förderung und Weiterleitung an die PartnerInnen (z.B. ratenweise Auszahlung der Vorfinanzierung), Umgang mit Einnahmen und finanziellen Verlusten etc.
- Bestimmungen zum Umgang mit geistigem Eigentum: Nähere Informationen zum Spielraum des Konsortiums bei der Regelung von Eigentumsrechten, Zugangsrechten und dem Umgang mit Projektergebnissen finden Sie unter "Downloads" (siehe unten).
- Sonstiges: Haftungsfragen, Verschwiegenheitspflicht, Streitbeilegung etc.
Für die Erstellung des CA wird in den meisten Fällen ein Musterkonsortialvertrag wie DESCA, MCARD-2020 oder EUCAR verwendet und entsprechend an das jeweilige Projekt angepasst.
Die Kosten für die Erstellung des CA sind nicht förderfähig, wohl aber Kosten für eine allfällige Überarbeitung während der Projektlaufzeit.
Nähere Informationen finden Sie ...
- im Guide der EU-Kommission "How to draw up your consortium agreement"
- in der Präsentation des IPR Helpdesk "Consortium Agreements in Horizon 2020"
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