Konsortialvertrag in Horizon 2020

Der Konsortialvertrag (engl. "Consortium Agreement (CA)") regelt die Rechte und Pflichten der Projektteilnehmenden untereinander. Er enthält etwa Bestimmungen zur internen Organisation und Entscheidungsfindung, zu finanziellen Themen und zum Umgang mit geistigem Eigentum. Für die meisten Projekte ist der Abschluss eines Konsortialvertrags verpflichtend. Er sollte vor dem Fördervertrag unterzeichnet werden.
 
Die Konsortialvertragserstellung liegt in der alleinigen Verantwortung des Konsortiums (d.h. die EU-Kommission ist in keiner Weise eingebunden). 
 
Mit diesem Vertrag können die Projektteilnehmenden die Regelungen des Fördervertrages ergänzen (bzw. sogenannte "Default-Regelungen" des Fördervertrages abändern). Der Konsortialvertrag darf dem Fördervertrag jedoch nicht widersprechen (falls doch, gilt die jeweilige Bestimmung des Fördervertrages). Daher sind auch die Angaben in der Description of the Action (Annex 1 des Fördervertrages) für den Konsortialvertrag bindend.
 
Folgende Themenbereiche werden typischerweise in Konsortialverträgen geregelt:
  • Allgemeine Bestimmungen: Definitionen, Inkrafttreten, Vertragsdauer, anwendbares Recht (häufig: belgisches Recht) etc.
  • Pflichten der Vertragsparteien: Einhaltung von Deadlines für Deliverables und Berichte, Informationspflichten, Teilnahme an Meetings etc. sowie Konsequenzen bei Nichteinhaltung
  • Interne Organisation und Entscheidungsfindung: Zusammensetzung und Aufgaben der Gremien (angepasst an die Größe des Konsortiums), Meetings, Abstimmungsregeln etc.
  • Finanzielle Bestimmungen: Aufteilung der Förderung und Weiterleitung an die Vertragsparteien (z.B. ratenweise Auszahlung der Vorfinanzierung), Umgang mit Einnahmen und finanziellen Verlusten etc.
  • Bestimmungen zum Umgang mit geistigem Eigentum
  • Sonstiges: Haftungsfragen, Verschwiegenheitspflicht, Streitbeilegung etc.
 
Es stehen kostenlose Musterkonsortialverträge wie DESCA, MCARD-2020 oder EUCAR zur Verfügung, die inhaltlich an das jeweilige Projekt angepasst werden müssen.
 
Die Kosten für die Konsortialvertragserstellung sind nicht förderfähig. Kosten für eine allfällige Überarbeitung des Konsortialvertrages während der Projektlaufzeit sind förderfähig.


Nähere Informationen finden Sie ...
  • im Guide der EU-Kommission "How to draw up your consortium agreement"
  • in der Präsentation des IPR Helpdesk "Consortium Agreements in Horizon 2020"

Kontakt

Mag. Martin BAUMGARTNER
Mag. Martin BAUMGARTNER
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen

T 0043577554008
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Expertin Recht und Finanzen

T 0043577554009
Robert WOREL
Robert WOREL
Assistent

T 0043577554611