Wann muss ein CFS erstellt werden?
Ein CFS ist für alle ProjektteilnehmerInnen verpflichtend, deren Förderung für die gesamte Projektlaufzeit den Schwellenwert von 325.000 Euro in Form von „tatsächlichen Kosten“ und „unit costs“, die anhand der üblichen Praxis des Beneficiary berechnet wurde (z.B. Durchschnittspersonalkosten, interne Leistungsverrechnung) erreichen oder überschreiten. Dies gilt auch für "Linked Third Parties". Die Pauschale für die indirekten Kosten, sonstige „unit costs“ sowie „lump sums“ werden in den Schwellenwert nicht eingerechnet und sind auch nicht im Prüfumfang zu berücksichtigen.
In Horizon 2020 ist grundsätzlich ein CFS über die gesamte Projektlaufzeit vorgesehen. Es ist aber auch möglich, je ein CFS pro Berichtsperiode erstellen zu lassen. Die Einreichung und Abrechnung erfolgt in beiden Fällen erst zu Projektende (im Endbericht).
Was wird geprüft?
Geprüft wird, ob die abgerechneten tatsächlichen Kosten sowie allfällige „unit costs“, die anhand der üblichen Praxis des/r Projektteilnehmers/in berechnet wurden, die Kriterien des Grant Agreement (GA) erfüllen. Die Prüfung erfolgt nach festgelegten Prüfschritten, die im „Model for the Certificate on the Financial Statements“ (Annex 5 des GA) (siehe unten) beschrieben sind.
Kosten, die bereits im Vorfeld durch die EU-Kommission geprüft wurden, sind nicht erneut zu prüfen.
Von wem kann ein CFS erstellt werden?
Ein CFS kann von jedem/r WirtschaftsprüferIn in Europa erstellt werden.
Die Kammer der SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen bietet eine Suchfunktion für Österreich.
Wie läuft die CFS-Erstellung ab?
Das CFS muss von einem/r WirtschaftsprüferIn nach den Vorgaben des „Model for the Certificate on the Financial Statements“ (Annex 5 des GA) erstellt werden. Der Annex 5 besteht aus den „Terms of Reference“ (Muster für den Vertrag zwischen dem/r ProjektteilnehmerIn und der Wirtschaftsprüfungskanzlei) und dem eigentlichen Muster für den Prüfbericht. Der/Die WirtschaftsprüferIn vermerkt allfällige Unregelmäßigkeiten und Fehler in der Projektabrechnung im Prüfbericht. Die Entscheidung über die Konsequenzen von Fehlern liegt immer bei der EU-Kommission/Förderagentur.
Nähere Informationen finden Sie ...
- im Annotated Grant Agreement (AGA), Artikel 20.4 (b) (ii).
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