Beispiele für „sonstige Waren und Dienstleistungen“ sind Verbrauchsmaterialien, Catering, Druck, Grafik und Übersetzungen, Open Access-Veröffentlichungen, Kosten für Prüfzertifikate eines/r Wirtschaftsprüfers/in (Certificate on the Financial Statements, CFS) sowie Lizenz- und Patentgebühren.
Im Unterschied zu Subcontracting handelt es sich dabei um keine „Action Tasks“ (d.h. im Grant Agreement (GA) festgelegte, abgegrenzte Projektaufgaben), sondern um Waren und Dienstleistungen, die zur Umsetzung von „Action Tasks“ durch die ProjektteilnehmerInnen selbst notwendig sind. Beim Ankauf ist jene/r AnbieterIn auszuwählen, der/die das beste Preis-Leistungsverhältnis und/oder den niedrigsten Preis bietet.
Auch die interne Verrechnung von Kosten zählt zu dieser Kostenkategorie.
Bitte beachten Sie, dass Waren und Dienstleistungen, die nach der üblichen Praxis des/r Projektteilnehmers/in als indirekte Kosten behandelt werden, in EU-Projekten nicht als direkte Kosten verrechnet werden dürfen.
Nähere Informationen finden Sie ...
- im Annotated Grant Agreement (AGA), Artikel 6.2.D.3.
- in der Aufzeichnung unseres Webinars "Third Parties in Horizon 2020"
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