Kosten für sonstige Waren und Dienstleistungen in Horizon 2020

Zu den „sonstigen Waren und Dienstleistungen“ zählen unterschiedliche Leistungen, die die Projektteilnehmenden von externen Anbietenden zukaufen, um ihre Aufgaben im Projekt erfüllen zu können.

 

Beispiele sind Verbrauchsmaterialien, Catering, Druck, Grafik und Übersetzungen, Open Access-Veröffentlichungen, Kosten für Prüfzertifikate eines/r Wirtschaftsprüfers/in (Certificate on the Financial Statements, CFS) sowie Lizenz- und Patentgebühren.

Im Unterschied zu Subcontracting handelt es sich dabei um keine Projektaufgaben (engl. „action tasks“; wie in Annex 1 zum Fördervertrag beschrieben), sondern um Waren/Dienstleistungen, die zur Umsetzung von Projektaufgaben durch die Projektteilnehmenden selbst notwendig sind. Beim Ankauf ist der/die Anbietende auszuwählen, der/die das beste Preis-Leistungsverhältnis und/oder den niedrigsten Preis bietet.

Auch eine etwaige interne Verrechnung von Kosten erfolgt in dieser Kostenkategorie.

Bitte beachten Sie, dass Waren/Dienstleistungen, die nach der üblichen Praxis des/r Projektteilnehmenden als indirekte Kosten behandelt werden, in EU-Projekten nicht als direkte Kosten verrechnet werden dürfen.

 

Nähere Informationen finden Sie ...

Kontakt

Mag. Martin BAUMGARTNER
Mag. Martin BAUMGARTNER
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen

T 0043577554008
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Expertin Recht und Finanzen

T 0043577554009
Robert WOREL
Robert WOREL
Assistent

T 0043577554611