Breitband Austria 2030: OpenNet 3. Ausschreibung

Investitionsvorhaben in die passiven physischen Infrastrukturen für die Errichtung von Open Access Netzen

Das Förderungsprogramm Breitband Austria 2030: OpenNet (BBA2030:ON) des BMF hat als Ziel, den Ausbau von Gigabit-fähigen Open Access Netzen in Gebieten Österreichs zu fördern, wo solche Netze nicht oder nur unzureichend verfügbar sind. Aufbauend auf BBA2030:ON vergibt das Land Oberösterreich eine Lückenschlussförderung. Beachten Sie dazu die zusätzlichen Vorgaben und Informationen in den Ausschreibungsunterlagen. BBA2030:ON wird von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG abgewickelt.

Was wird gefördert?

Vorhaben zur Errichtung der passiven physischen Netzinfrastruktur von Open Access Netzen.

Wer wird gefördert?

Betreiber:innen von Kommunikationsnetzen im Sinne des TKG 2021. Dies können sein: Gemeinden, außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen (inkl. Gemeindeverbände) sowie Unternehmen/Gemeindeverbände in Gründung.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung des Bundes beträgt grundsätzlich maximal 50 % der tatsächlich angefallenen und förderungsfähigen Projektkosten. Sofern das Vorhaben zu einer Flächendeckung führt, kann der Förderungssatz des Bundes bis zu 65 % betragen.

Was sind die Einreichkriterien?

  • Das Vorhaben liegt im Förderungsgebiet. 
  • Verdoppelung der bestehenden Download- und Upload-Geschwindigkeit.
  • Unter Spitzenlastbedingungen zuverlässig erreichbare Geschwindigkeit der Endkundenprodukte von mindestens 100 Mbit/s symmetrisch.
  • Aufrüstung auf symmetrische Gigabit Geschwindigkeiten zu Spitzenlastbedingungen ohne weitere Investitionen in die geförderte passive Infrastruktur möglich.
  • Erfüllung der besonderen Förderungsbedingungen lt. Sonderrichtlinie Breitband Austria 2030: OpenNet.
  • Für das Lückenschlussprogramm des Landes OÖ gelten ergänzende Einreichkriterien.

Wie erfolgt die Einreichung?

Der Projektantrag besteht aus der Projektbeschreibung (direkt im eCall einzugeben), dem Kostenplan (direkt im eCall einzugeben), der WebGIS-Planung (direkt über den eCall in der WebGIS-Applikation einzugeben) und weiteren erforderlichen Dokumenten, die im eCall hochzuladen sind.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Zweites Quartal 2025

EHRNLEITNER Birgit
Dr. Birgit EHRNLEITNER
Nationale Kontaktstelle
Programmlinienverantwortlicher, Beratung zum Thema Ausschreibungsleitfaden, Sonderrichtlinie, Standardangebot und Bewertungshandbuch
+43 577 555 128 E-Mail senden
JOACHIMSTHALER Karin
DI Karin JOACHIMSTHALER
Nationale Kontaktstelle
Teamleitung Breitband
+43 577 555 122 E-Mail senden
WÖBER Thomas
DI(FH) Thomas WÖBER
Nationale Kontaktstelle
Programmlinienverantwortlicher, Beratung für technische Angelegenheiten, WebGIS, Kostenpauschalenmodell und Bewertungshandbuch
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