EBIN – Emissionsfreie Busse und Infrastruktur 2. Ausschreibung

Förderprogramm zur Umstellung von Busflotten auf emissionsfreie Antriebe

"Emissionsfreie Busse und Infrastruktur“ – kurz EBIN – ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) mit dem Ziel, den Anteil emissionsfreier Busse im öffentlichen Personenverkehr zu steigern. Durch eine Umstellung von derzeit fossil betriebenen Bussen auf emissionsfreie Antriebe, also Elektrobusse, Oberleitungsbusse oder Busse mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb und gleichzeitigem ausschließlichen Einsatz von erneuerbarer Energie sollen die Emissionen gesenkt werden. Über den Recovery and Resilience Facility (RRF - Aufbau und Resilienzfazlität) der Europäischen Union stehen Österreich insgesamt € 250 Millionen für die Förderung emissionsfreier Busse und deren Infrastruktur zur Verfügung, davon sind € 140 Millionen für 2022 vorgesehen.

Was wird gefördert?

In der 2. Ausschreibung stehen € 28 Millionen Förderbudget zur Verfügung. Gefördert werden Projekte zur Anschaffung von emissionsfreien Bussen bzw. von emissionsfreien Bussen und der dazugehörigen Infrastruktur. Gefördert werden:

  • 80% der Mehrkosten der Investitionen für die Anschaffung von emissionsfreien Bussen im öffentlichen Personenverkehr.
    • Batterie-elektrische Busse
    • Oberleitungsbusse
    • Busse mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb.
  • 40 % der Netto-Anschaffungskosten für Lade-, Oberleitungs-, und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur (nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anschaffung von emissionsfreien Bussen) sowie dazugehörige Drittleistungen.

"Öffentlicher Personenverkehr" im Kontext von EBIN:
Verkehrsdienste im innerösterreichischen öffentlichen Personenregional- und Fernverkehr gemäß Kraftfahrliniengesetz oder Gelegenheitsverkehrsgesetz, soweit diese Verkehre im Auftrag von Gebietskörperschaften oder Verkehrsorganisations-Gesellschaften (VOGs), erbracht werden sowie eigenwirtschaftlich betriebene Personenverkehre gemäß Kraftfahrliniengesetz (KfLG).

Wer wird gefördert?

  • Verkehrsdienste im innerösterreichischen öffentlichen Personenregional- und Fernverkehr gemäß Kraftfahrliniengesetz
  • Gelegenheitsverkehrsgesetz, soweit diese Verkehre im Auftrag von Gebietskörperschaften oder Verkehrsorganisations-Gesellschaften (VOGs) erbracht werden
  • eigenwirtschaftlich betriebene Personenverkehre gemäß Kraftfahrliniengesetz (KfLG)

Wie hoch ist die Förderung?

Die Ausschreibung verfügt über ein Budget von € 28 Mio., gefördert werden 80% der Mehrkosten für emissionsfreie Busse und 40% der Anschaffungskosten für Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur.

Was sind die Einreichkriterien?

Die erforderlichen Angaben für die Einreichung entnehmen Sie dem Ausschreibungsleitfaden.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die -kosten dargestellt werden. 

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Förderentscheidung wird voraussichtlich 3 Monate nach Ausschreibungsende feststehen.

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Ausschreibungsleitfaden

Projektskizze zum verpflichtenden Beratungsgespräch

  • Projektskizze (ist drei Tage vor dem Beratungstermin an die FFG zu senden)

 

Projektbeschreibung

Online-Projektbeschreibung
Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:
Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen.

Rechtsgrundlage
Diese Ausschreibung basiert auf der Sonderrichtline zur Förderung der Umstellung auf emissionsfreie Busflotten im öffentlichen Personenverkehr.  

Mustervorlagen für Kooperationen:

Begleitende Dokumente zu Berichtslegung & Monitoring

 

LUGSCHEIDER Nicole

Nicole LUGSCHEIDER

+43 577 55-5033 E-Mail senden

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