Von allen Forschungsprojekten in dieser Ausschreibung ("Urban Innovation Frontrunner-Projekte") wird erwartet, dass sie Beiträge zu jedem der drei folgenden Programmziele leisten:
- Forschungsergebnisse in die Praxis überleiten
- Experimentierräume in der realen Stadt schaffen
- Kommunalen Mehrwert generieren und Klimawirkung erzielen
Ausschreibungsschwerpunkte
- Resiliente urbane Freiflächen: Demonstration resilienter und multifunktionaler urbaner Freiflächen; Wasser in der Stadt intelligent nutzen
- Resiliente Siedlungsentwicklung in Bestandsquartieren: Konzepte für die resiliente Modernisierung von Arbeitersiedlungen im Bestand; Resiliente Entwicklung von Arbeitersiedlungen der 1920er- bis 1940er-Jahre
- Soziale Innovationen als Motor nachhaltiger Stadtentwicklung: Demonstration innovativer urbaner Nutzungs-, Finanzierungs- und/oder Betreibermodelle; Inklusive und co-kreative Teilhabe an der Energiewende; Innovationswerkstatt "Soziale Innovationen für nachhaltige Stadtentwicklung
- F&E-Dienstleistungen: Nachhaltige Stadtentwicklung - Potenziale und Finanzierungsmöglichkeiten; Machbarkeitsstudie "Bürger*innen-Stiftung Klimaschutz"; Machbarkeitsstudie "Environmental Impact Bonds"
Abgrenzung der Programme "Leuchttürme für resiliente Städte 2040" und "Stadt der Zukunft"
Der Klima- und Energiefonds sowie das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) bieten unterschiedliche Förderangebote für Gemeinden bzw. Städte zu Klimawandel, Energie- und Mobilitätswende. Eine Übersicht relevanter Angebote finden Sie auf der Programmseite des Klima- und Energiefonds.
Budget
Im Rahmen der Ausschreibung 2021 des Programms „Leuchttürme für resiliente Städte 2040“ steht ein Fördervolumen von rund 6,0 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch über den eCall möglich. Eine spätere Einreichung (nach 12:00 Uhr) kann nicht mehr berücksichtigt werden und führt zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren!
Hilfe finden Sie im detaillierten Tutorial zum eCall.
Bei der elektronischen Einreichung via eCall sind keinerlei Unterschriftenblätter einzureichen.
Wichtiger Hinweis
Bedingungen für die Teilnahme an Förderprogrammen und Vergabeverfahren des Klima- und Energiefonds richten sich ausschließlich nach den vom Klima- und Energiefonds oder von den mit der operativen Abwicklung der Förderprogramme und Vergabeverfahren beauftragten Abwicklungsstellen im Rahmen von Förderprogrammen und Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Dokumenten, insbesondere den Leitfäden.