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5. Ausschreibung - Leuchttürme der Elektromobilität

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Ausschreibung offen von 05.09.2013 00:00 bis 30.01.2014 00:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Klima- und Energiefonds
Projekte der 5. Ausschreibung des Programms „Leuchttürme der Elektromobilität“ sollen zu einer wesentlichen Senkung der Kosten des Elektromobilitätssystems führen, neue Akteure einbinden und komplementär zu laufenden Forschungsprojekten bislang wenig bearbeitete Themenfelder adressieren. Als Leuchttürme sollen sie von der Technologiekompetenz Österreichs ebenso zeugen wie diese sichern und potenzielle NutzerInnen von Elektrofahrzeugen ansprechen.

Schwerpunkt der Ausschreibung:

Im Vordergrund der 5. Ausschreibung steht die Senkung der Kosten des Elektromobilitätssystems sowie die sinnvolle Ergänzung von Großprojekten durch kleinere Projekte, die sich singulären, drängenden Fragestellungen widmen. Zudem sollen sich die eingereichten Projektanträge durch die intensive Berücksichtigung der Usability der entwickelten Lösungen sowie durch die Einbindung neuer Akteure auszeichnen.

 

Themenfelder der Ausschreibung:
Anträge zu Leitprojekten (ausschließlich Experimentelle Entwicklung zulässig) müssen mindestens zwei der drei Ausschreibungsschwerpunkte:

  • Elektrofahrzeuge: erhöhte Reichweite und reduzierte Kosten (Fahrzeuge)
  • Bedarfsgerechte Elektromobilitätsangebote (NutzerInnen)
  • Innovative Lade- und Buchungssysteme (Infrastruktur)

 

adressieren und diese zu einem konsistenten und überzeugend integrativen Gesamtprojekt kombinieren. Von besonderer Bedeutung ist die Sicherung der NutzerInnenakzeptanz, möglichst bereits zu Beginn der Technologieentwicklung; deshalb sind die F&E-Aktivitäten in den Bereichen Fahrzeuge, Infrastruktur sowie NutzerInnen durch derartige Fragen mit innovativen Zugängen (z.B. Open Innovation Ansatz) zu ergänzen und es sind Demonstrationsanteile in den Projekten vorzusehen um die Eignung der und die NutzerInnenakzeptanz für die entwickelten Lösungen zu testen.

 

Anträge zu kooperativen F&E-Projekten (Industrielle Forschung als auch experimentelle Entwicklung zulässig) müssen mindestens einen der nachfolgend genannten Ausschreibungsschwerpunkte adressieren:

  • Bedarfsgerechte Elektromobilitätsangebote 
  • Innovative Komponenten für den elektrischen und/oder teilelektrischen Antriebsstrang inkl. Nebenaggregate
  • Recycling und Wiederverwendung von Komponenten von Batterie- und Hybridfahrzeugen

 

Ein Demonstrationsbetrieb bzw. ein Demonstrationsanteil ist in kooperativen F&E-Projekten nicht zwingend erforderlich.

 

Zugelassene Instrumentenart:
Leitprojekte der experimentellen Entwicklung
Kooperative F&E-Projekte der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung

 

Zielgruppen der Ausschreibung:
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Universitäten, Vereine, Länder und Gemeinden, etc.
 

Kontakt

DI Ralph FEICHTINGER LL.M.
DI Ralph FEICHTINGER LL.M.
T 0043577557114