Stadt der Zukunft - 9. Ausschreibung

Budget: € 8 Mio.

Mit „Stadt der Zukunft“ wird ein Programm etabliert, in dem neue Technologien, technologische (Teil-)Systeme, urbane Services, Dienstleistungen und Lösungen entwickelt werden sollen. Die 9. Ausschreibung adressierte Forschungs- und Entwicklungsfragen in Zusammenhang mit Gebäuden, Quartieren und Städten sowie neue Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung im Bauwesen, der Realisierung von Plus-Energie-Quartieren und der Entwicklung innovativer Stadtbegrünungstechnologien.

Förderungsentscheidung der 9. Ausschreibung Stadt der Zukunft:

Folgende Projekte wurden von einem internationalen Bewertungsgremium als förderungs- bzw. finanzierungswürdig eingestuft. 

 

 

Die Veröffentlichung von Förderentscheidungen auf der Website der FFG dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung bzw. Finanzierung. Alle Angaben sind überdies vorbehaltlich Tippfehler zu verstehen.

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Ausschreibungsleitfaden

NEU: Online-Projektbeschreibung
Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Verpflichtende Zusatzinformationen für Demonstrationsprojekte
Bei Umsetzungsvorhaben in den Subthemen 1.3, 2.3 und 3.3 sind die verpflichtenden Zusatzinformationen auszufüllen und als Anhang ergänzend zur Online-Projektbeschreibung hochzuladen. Die Zusatzinformationen müssen das befüllte Datenblatt für Demonstrationsgebäude und –quartiere, die Darstellung der F&E-relevante Kosten der innovativen Teile des Demonstrationsprojekts sowie das geplante Monitoringkonzept beinhalten.

Instrumentenleitfäden

Kostenleitfaden

Projektskizze

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Ergänzende Informationen für Förderungen


Mustervorlagen für Kooperationen


Eidesstattliche Erklärung zum KMU Status
Hinweis: Hinweis: Einzelunternehmen, Vereine, Start-ups und ausländische Unternehmen müssen im Zuge der Antragseinreichung eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. In der von der FFG zur Verfügung gestellten Vorlage muss - sofern möglich - eine Einstufung der letzten 2 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

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Ergänzende Informationen zu F&E-Dienstleistungen


Formal- und Vertragsfragen zur Einreichung von F&E-Dienstleistungen:
Anfragen sind ausschließlich schriftlich per E-Mail in deutscher Sprache bis spätestens vier Wochen vor Einreichfrist, 12:00 Uhr einlangend an folgende Stelle zu richten: dagmar.weigel@ffg.at.
Die Anfragen werden gesammelt und anonymisiert beantwortet. Im Sinne der Gleichbehandlung ersucht die Auftraggeberin die Fragen so zu stellen, dass ein Rückschluss auf den/die FragestellerIn nicht möglich ist.

 

Folgende Unterlagen sind als weitere Anhänge der eCall Projektdaten hochzuladen:

Nachweis über Befugnis

Die Befugnis ist (neben der Eidesstattlichen Erklärung im eCall zum Vorliegen der Befugnis, siehe Pkt. 1.2 F&E-DL Instrumentenleitfaden) nachzuweisen durch Auszug aus dem Gewerberegister oder beglaubigte Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches (Handelsregister) des Herkunftslandes des Bieters oder die dort vorgesehene Bescheinigung oder – falls im Herkunftsland keine Nachweismöglichkeit besteht – eine eidesstattliche Erklärung des Bewerbers, jeweils nicht älter als 12 Monate.

Nachweis über Umsatz

Der Bieter hat auch einen Nachweis über den Gesamtumsatz und die Umsatzentwicklung für die letzten zwei Jahre bzw. für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei NewcomerInnen (darunter sind Unternehmen zu verstehen, die vor weniger als drei Jahren gegründet wurden) vorzulegen (Stammdaten im eCall).

BODISCH Ursula
DDI Ursula BODISCH
+43 577 555 047 E-Mail senden

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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