Gefördert werden kooperative F&E-Projekte der Industriellen Forschung oder Experimentellen Entwicklung.
Diese Ausschreibung wird transnational durchgeführt und ist als zweistufige Ausschreibung organisiert. In der ersten Stufe müssen Kurzanträge (pre-proposals) eingereicht werden. Dieser Schritt ist verpflichtend. Sofern die Evaluierung des Kurzantrags erfolgreich ist, wird zur Erstellung eines Vollantrags (full proposal) eingeladen.
ACHTUNG: Neben dem Antragsverfahren auf transnationaler Ebene ist für österreichische Partner:innen zudem die Beantragung auf nationaler Ebene im eCall der FFG verpflichtend. Der transnationale Kurzantrag muss bis spätestens 21. November 2024, 14:00 Uhr MEZ über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Kurzantrag bis 26. November 2024, 12:00 Uhr MEZ im eCall.
Die Clean Energy Transition Partnership (CETP) gliedert ihre einzelnen Ausschreibungsschwerpunkte (Call Modules) in sieben Transition Initiatives (TRIs), denen gemeinsame Ziele innewohnen. Österreichische Antragsteller:innen können in dieser Ausschreibung alle zehn Schwerpunkte (Call Modules) aus sämtlichen TRIs adressieren:
TRI 1: Integrated Net-zero-emissions Energy System / TRI 5: Integrated Regional Energy Systems
TRI 1: Integrated Net-zero-emissions Energy System / TRI 2: Enhanced zero emission Power Technologies
TRI 2: Enhanced zero emission Power Technologies
TRI 3: Enabling Climate Neutrality with Storage Technologies, Renewable Fuels and CCU/CCS
Achtung! Inhaltliche Einschränkung für österreichische Projektbeteiligungen: Für allfällige Anwendungen in Österreich sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen bzgl. Gesamtvolumen für die geologische Speicherung von Kohlenstoffdioxid einzuhalten. Nur auf ein technisches Minimum reduzierte unvermeidbare Restemissionen sind bei CCUS-Projekten durch technische Senken auszugleichen.
Achtung! Inhaltliche Einschränkung für österreichische Projektbeteiligungen: Es darf nur klimaneutraler Wasserstoff zur Anwendung kommen, wie in der österreichischen Wasserstoffstrategie definiert. Für österreichische Projektbeteiligungen muss ein Bezug zu Mobilitätsanwendungen (Entwicklung und Nutzung von Wasserstoff und Brennstoffzellen) dargestellt werden. Entsprechend der österreichischen nationalen Wasserstoffstrategie müssen Einreichungen jene Anwendungen im Transportsektor adressieren, bei denen eine Elektrifizierung schwierig zu erreichen ist (z.B. Luftfahrt, schwere Straßen- und Schienen[nutz-]fahrzeuge, Schifffahrt).
TRI 4: Efficient zero emission Heating and Cooling Solutions
TRI 5: Integrated Regional Energy Systems
In diesem Schwerpunkt besteht für österreichische Antragstellendezusätzlich die Möglichkeit kleinere, vorbereitende Projekte (max. 24 Monate Laufzeit/max. 0,3 Mio. EUR Förderung) einzureichen. Bitte wählen Sie im eCall das Instrument Vorbereitung für CM8, wofür dieselben Kriterien und der Kostenleitfaden wie für kooperative F&E-Projekte gelten (siehe u.a. Downloadcenter).
TRI 6: Integrated Industrial Energy Systems
TRI 7: Integration in the Built Environment
Für die Ausschreibungsschwerpunkte CM2024-01, CM2024-02, CM2024-03 A/B, CM2024-08 und CM2024-10 stehen 3,5 Mio. Euro, für CM2024-04, CM2024-06, CM2024-07 und CM2024-09 5 Mio. Euro und für das CM2023-05 2 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Mittel für CM2024-01, CM2024-02, CM2024-03 A/B, CM2024-05, CM2024-08 und CM2024-10 werden durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zur Verfügung gestellt, jene für die Ausschreibungsschwerpunkte CM2024-04, CM2024-06, CM2024-07 und CM2024-09 durch den Klima- und Energiefonds (KLIEN). Gegebenenfalls steht zusätzlich ein Budget der Europäischen Kommission aus der Europäischen Partnerschaft für erfolgreiche österreichische Antragsteller:innen zur Verfügung. Die Aufteilung dieses Budgets auf die beteiligten Länder wird jedoch erst nach Abschluss des Projektauswahlverfahrens bestimmt.
Erläuterungen zu den einzelnen TRIs und CMs finden Sie in den verlinkten Websites sowie im transnationalen Calltext.
Bitte beachten Sie die im geltenden Instrumentenleitfaden angegebenen (Kooperations-)Anforderungen!
Die Basis zur Kostenanerkennung der österreichischen Projektpartner:innen bildet der Leitfaden „Kostenanerkennung in FFG-Projekten“ (Kostenleitfaden Version 3.1).