DRIVING URBAN TRANSITIONS PARTNERSHIP – Ausschreibung 2023

DUT – Ausschreibung 2023
Ausschreibung offen von 01.09.2023 12:00 bis 02.05.2024 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Europäische Kommission
Im Rahmen der Ausschreibung 2023 der Driving Urban Transitions Partnership (DUT) sollen Städte und Gemeinden, Unternehmen, Forschungseinrichtungen, zivilgesellschaftliche Organisationen und andere relevante Stakeholder transnationale Konsortien bilden. In gemeinsam durchgeführten Forschungs- und Innovationsprojekten soll die urbane Transformation in den Feldern der urbanen Mobilitäts- und Energiewende ermöglicht und unterstützt werden. Hierfür stehen national 6,6 Millionen Euro bereit, wovon 3,0 Millionen Euro auf die Schwerpunkte des 15-Minutes City Pathway (15mC topic 1-3) und 3,6 Millionen Euro auf die Schwerpunkte des Positive Energy Districts Pathway (PED topic 1-3) entfallen. Gegebenenfalls steht zusätzlich ein Budget der Europäischen Kommission aus der Europäischen Partnerschaft Driving Urban Transitions für erfolgreiche österreichische Antragsteller:innen zur Verfügung. Die Aufteilung dieses Budgets auf die beteiligten Länder wird jedoch erst nach Abschluss des Projektauswahlverfahrens bestimmt.

Diese Ausschreibung wird transnational durchgeführt und ist als zweistufige Ausschreibung organisiert. In der ersten Stufe müssen Kurzanträge (pre-proposal) eingereicht werden. Dieser Schritt ist verpflichtend. Wenn die Evaluierung des Kurzantrags erfolgreich war, wird zur Erstellung eines Vollantrags (full proposal) eingeladen.

ACHTUNG: Neben dem Antragsverfahren auf transnationaler Ebene ist für österreichische Partner:innen zudem die Beantragung auf nationaler Ebene im eCall der FFG verpflichtend. Der transnationale Kurzantrag muss bis spätestens 21. November 2023, 13.00 Uhr MEZ über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Kurzantrag bis 23. November 2023, 12.00 Uhr MEZ im eCall.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden kooperative F&E-Projekte und Projekte der orientierten Grundlagenforschung. Für antragstellende Organisationen aus Österreich ist die Teilnahme an einem der folgenden Ausschreibungsschwerpunkten möglich:

15-Minutes City Pathway 

  • 15mC topic 1: Integrated Policies and Evidence to Reduce Car-dependency
  • 15mC topic 2: Mobility and Planning Policies for Proximity-oriented Developments
  • 15mC topic 3: Empower People for Urban Mobility Transitions

Positive Energy Districts Pathway

  • PED topic 1: Energy Resilience and Energy Poverty
  • PED topic 2: Urban Regeneration and Refurbishment
  • PED topic 3: Enabling Systems for Local Energy Transitions: Collaboration and Sustainable Investment

Nähere Informationen zu den Ausschreibungsschwerpunkten finden Sie im Abschnitt 2.3 „Call topics“ des transnationalen Ausschreibungsleitfadens (Call text).

Der dritte, transnational ausgeschriebene Pathway, der Circular Urban Economies Transition Pathway, wird seitens des BMK nicht gefördert. Dementsprechend kann eine österreichische Projektbeteiligung an Vorhaben, die einen seiner Ausschreibungsschwerpunkte adressieren, nicht gefördert werden.

In den einzelnen Forschungskategorien der Ausschreibung Driving Urban Transitions sind für österreichische Projektpartner folgende Förderungsinstrumente verfügbar:

Forschungskategorien (research type) transnational Forschungskategorien und Förderungsinstrument national
Innovation / urban innovation and implementation Experimentelle Entwicklung
Kooperatives F&E Projekt der Experimentellen Entwicklung – Transnationale Ausschreibungen
Applied research / applied urban research Industrielle Forschung
Kooperatives F&E Projekt der Industriellen Forschung – Transnationale Ausschreibungen
Strategic research / strategic urban research Orientierte Grundlagenforschung 
Projekt der orientierten Grundlagenforschung – Transnationale Ausschreibungen 
NUR für Forschungseinrichtungen zulässig!

Bitte beachten Sie die im ergänzenden nationalen Leitfaden sowie die in den geltenden Instrumentenleitfäden angegebenen (Kooperations-)Anforderungen!

Die Basis zur Kostenanerkennung der österreichischen Projektpartner:innen bildet der Leitfaden „Kostenanerkennung in FFG-Projekten“ (Kostenleitfaden Version 3.0).

Wer wird gefördert?

Urbane Akteure aus den folgenden Ländern sind eingeladen ihre interdisziplinären und Stakeholder-inclusive Projekte in einem zweistufigen Verfahren einzureichen: 

Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kanada, Korea, Lettland, Litauen, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, und Zypern. 

Von österreichischer Seite können in dieser transnationalen Ausschreibung Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Kommunen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert werden.

In Projekten der Forschungskategorie „Strategic research / strategic urban research“ (AT: „Orientierte Grundlagenforschung“) können von österreichischer Seite nur Forschungseinrichtungen gefördert werden.

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie Bonität und Liquidität von Unternehmen wird durch FFG-interne Expertinnen und Experten geprüft. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.

Wie hoch ist die Förderung?

Je nach Organisationsart und -größe sowie nach beantragter Forschungskategorie beträgt die Förderung zwischen 35 und 100 % der Projektkosten. Nähere Informationen dazu finden Sie in den Instrumentenleitfäden (siehe Downloadcenter).

Die maximale Förderung für österreichische Beteiligte in einem kooperative F&E Projekt liegt bei insgesamt EUR 400.000 (Industrielle Forschung) bzw. EUR 500.000 (Experimentelle Entwicklung), die minimale Förderung insgesamt bei EUR 100.000.

Die maximale Förderung für österreichische Beteiligte in einem Projekt der orientierten Grundlagenforschung liegt bei insgesamt EUR 240.000, die minimale Förderung insgesamt bei EUR 60.000.

Was sind die Einreichkriterien?

Die einzureichenden Projekte müssen die Kooperationsvorgaben und -anforderungen des jeweiligen Instrumentenleitfadens (siehe Downloadcenter) sowie der transnationalen Ausschreibung beachten.

  • Um förderfähig zu sein, muss das Konsortium eine:n kommunale:n, österreichische:n Partner:in (Gemeinde, Stadt, kommunales Unternehmen, …) umfassen.
    • Hierbei kann es sich auch um eine:n Kooperationspartner:in – ohne Förderung durch die FFG - handeln; ist dies der Fall, muss spätestens in der zweiten Stufe (Full proposal) eine Interessensbekundung (LoI) des/der Partner:in über den eCall übermittelt werden. Eine Einreichung durch diese:n Kooperationspartner:in im eCall ist dann nicht notwendig
    • Für Konsortien, die noch keinen geeigneten Kontakt bzw. Kooperation mit einer Stadtverwaltung haben, bietet das Städtemanagement des Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen (SIR) die Möglichkeit einer Vernetzung mit den Stadtverwaltungen der österreichischen Pionierstädte. Hierfür stellt SIR ein Informationsblatt zur Verfügung, welches ausgefüllt bis zum 29.09.2023 an folgende Kontaktpersonen übermittelt werden muss:
      Nina Mostegl (nina.mostegl@salzburg.gv.at)
      Mathias Stadler (mathias.stadler@salzburg.gv.at)
    • Konsortien mit direktem Kontakt und/oder bestehender Kooperation mit kommunalen Partner:innen sollen weiterhin direkt Kontakt aufnehmen, die Kontaktaufnahme mit dem SIR ist für eine Einreichung nicht erforderlich.
  • In kooperativen F&E Projekten muss im transnationalen Konsortium zumindest ein gefördertes Unternehmen vertreten sein.
  • Alle österreichischen Partner eines Projekts müssen, die gleiche Forschungskategorie im Antrag wählen.
  • Die Projektlaufzeit darf maximal 36 Monate betragen.
     

Im Sinne der Ziele der FTI-Mission „Klimaneutrale Stadt“ ist der Austausch mit den (zukünftigen) österreichischen Pionierstädten zur Nutzung von Synergien und Vermeidung von Redundanzen ein weiteres Kriterium für die Förderfähigkeit eines Projektes:

  • Zumindest ein:e Projektpartner:in muss sich an der im Rahmen des „Pionierstädte“-Programms geschaffenen Lernumgebung  beteiligen.
  • Die mit diesem Austausch verbundenen Kosten sind förderfähig und sollten mit rund EUR 2.000 je Projektjahr kalkuliert werden.
  • Ausländische Projektpartner:innen können im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung ihre Kosten ausschließlich durch Eigenfinanzierung und/oder durch Förderungen des betreffenden Staates abdecken. Weitere ausländische Organisationen können als Subauftragnehmende österreichischer Partner:innen involviert sein, jedoch nur dann, wenn sie nicht zeitgleich Partner:in im Projekt sind. 

Eine detaillierte Darstellung der Einreichkriterien finden Sie im Ausschreibungsleitfaden.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Neben der transnationalen Einreichung über das transnationale Einreichsystem ist zudem eine nationale Einreichung notwendig. 

In der ersten Stufe benötigten Sie für die nationale Einreichung:

  • Online Formular (Kostenplan, Partner,..) im eCall
  • das Pre-proposal, so wie es auch transnational eingereicht wurde, als verpflichtenden Anhang

Der transnationale Antrag muss bis spätestens 21. November 2023, 13.00 Uhr MEZ über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Antrag bis 23. November 2023, 12.00 Uhr MEZ im eCall.

In der zweiten Stufe benötigten Sie für die nationale Einreichung:

  • Online Formular (Arbeitsplan, detaillierter Kostenplan, Partner,..) im eCall
  • das Full proposal, so wie es auch transnational eingereicht wurde, als verpflichtenden Anhang

Der transnationale Antrag muss bis spätestens 30. April 2024, 13.00 Uhr MESZ über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Antrag bis 02. Mai 2024, 12.00 Uhr MESZ im eCall.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Evaluierungsergebnisse der ersten Stufe werden im März 2024 vorliegen, die der zweiten Stufe im Juli 2024. Mit der Förderentscheidung ist im Juli/August 2024 zu rechnen. 

Wer trifft die Förderungsentscheidung und was ist die Rechtsgrundlage?

Die Geschäftsführung der FFG trifft die nationale Förderungsentscheidung auf Basis der Förderungsempfehlung des transnationalen Bewertungsgremiums.
Die Ausschreibung basiert auf der Richtlinie für die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH zur Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen (FFG-Missionen-Richtlinie).

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Veranstaltungen, Webinaren (am 12.9.2023 und am 10.10.2023) und den transnationalen Ausschreibungsleitfadens finden Sie auf der transnationale Seite der Ausschreibung
Die transnationale Matchmakingplattform bietet unterschiedlichste Möglichkeiten zur Partner:innen- und Projektsuche. 

Informationsveranstaltung für österreichische Antragsteller:innen

Dienstag, 05.09.2023 von 13:30 bis 15:00 Uhr

Online: Informationen & Anmeldung auf DUT-Matchmaking-Plattform

Dieses speziell für österreichische Antragsteller:innen konzipierte Webinar bietet eine hervorragende Gelegenheit, von erfolgreichen Projekten aus der ersten Ausschreibung zu lernen und wertvolle Tipps und Tricks zur Gestaltung Ihres Antrags mitzunehmen. Darüber hinaus wird die Möglichkeit eines Städte-Matchmakings mit Stadtverwaltungen der österreichischen Pionierstädte durch das Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen (SIR) vorgestellt.

Kontakt

Teresa LOSEK MA
Teresa LOSEK MA
Förderungsberatung (allgemein, PED)

T 0043577555075
DI Christine ZEHETGRUBER
DI Christine ZEHETGRUBER
Förderungsberatung (allgemein, PED)

T 0043577555049
Dr. Dietrich LEIHS
Dr. Dietrich LEIHS
Förderungsberatung (15-Minuten-Stadt)

T 0043577555034

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Ausschreibungsleitfaden

Projektbeschreibung

Instrumentenleifaden

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!

Hinweis: In der ersten Stufe der gegenständlichen Ausschreibung ist im eCall kein detaillierter Kostenplan, sondern nur eine Darstellung nach Kostenkategorien gefordert und in das entsprechende Online-Formular einzutragen.

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.