Wieso werden Projekte veröffentlicht?
- Um geförderten Forschungsprojekten und den zugehörigen Projektpartnern eine größere Sichtbarkeit zu ermöglichen.
- Um mit kurzen Projektinformationen einen Überblick zu Forschungsaktivitäten in Österreich zu bieten.
- Um Projekte oder Projektpartner zu finden.
- Um als Projekt oder Projektpartner gefunden zu werden.
- Um die Transparenz vergebener Projektförderungen seitens der FFG im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu erhöhen
Welche Projekte sind in der FFG-Projektdatenbank enthalten?
- Grundsätzlich sind alle in der FFG geförderten Projekte ab 2015 in der FFG-Projektdatenbank enthalten, deren Veröffentlichung seitens Fördernehmer:innen ausdrücklich zugestimmt wurde.
- Kleinformate der FFG sind NICHT enthalten (Projektvorbereitung, Innovationsscheck, Patentscheck, Feasibility, Karriere-Check, Praktika, Grants)
- In einigen Programmen sind bereits Projekte ab 2012 in der FFG-Projektdatenbank enthalten.
Welche Daten werden veröffentlicht?
- Veröffentlicht werden: Kurztitel, Langtitel, Kurzfassung der Projektbeschreibung/Abstract, Projektzeitraum, Projektstatus, Programm, Ausschreibung, Keywords, beteiligte Organisationen, Fördersumme auf Projektebene und nach Abschluss des Projektes auch die Endberichtkurzfassung.
- Sämtliche genannte Daten stammen aus dem eCall, so wie sie eingetragen wurden.
Ab wann sind die Projekte in der FFG-Projektdatenbank?
- Sobald der Fördervertrag unterschrieben ist und eine Zustimmung zur Veröffentlichung vorliegt.
Wie lange bleiben die Projekte in der FFG-Projektdatenbank?
- Zeitlich unbegrenzt bzw. solange der Veröffentlichung zugestimmt ist.
Wie erfolgt die Zustimmung oder Ablehnung einer Veröffentlichung?
- Im eCall unter dem Menüpunkt „Veröffentlichung“ kann man zustimmen oder ablehnen.
Kann die Zusage zur Veröffentlichung widerrufen werden?
- Ja, im eCall unter dem Menüpunkt „Veröffentlichung“.
Ergibt sich aus einer Ablehnung der Veröffentlichung ein Nachteil für künftige Förderungen?
- Nein. Anträge auf Förderung werden nach Qualität, Eignung, Verwertung und Relevanz beurteilt. Veröffentlichung ist kein Auswahlkriterium.
Wann ist eine Veröffentlichung nicht sinnvoll?
- Eine Veröffentlichung kann abgelehnt werden, wenn Geheimhaltungsinteressen bestehen. Gründe dafür können sein:
- Konkrete Geschäftsgeheimnisse
- Geheimhaltungsinteresse aufgrund einer kommerziellen oder industriellen Verwertung
- Verschwiegenheitspflichten aus einer Vereinbarung mit Partner:innen oder Kund:innen
- Sicherheitsgründe
- Datenschutzregelungen
Was muss im Hinblick auf eine Patentanmeldung beachtet werden?
- Achten Sie auf Rechte an geistigem Eigentum (IPR) und geeignete Schutzmaßnahmen – zum Beispiel Geheimhaltung –, da sie die Grundlage für eine wirtschaftliche Nutzung der Projektergebnisse bilden. Gestalten Sie Ihre Projektbeschreibung so, dass keine dieser Schutzstrategien verletzt wird.
- Eine der Voraussetzungen für eine Patenterteilung ist die (weltweite) Neuheit. Der erfindungsgemäße Gegenstand darf daher zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht veröffentlicht sein. Alles, was vor dem Anmeldedatum, irgendwo auf dieser Welt, auf welche Weise auch immer, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, gilt als veröffentlicht und ist somit nicht mehr patentierbar (seltene Ausnahmen siehe § 3 Abs. 4 Patentgesetz).
Beachten Sie deshalb folgendes, wenn Sie ein Patent anmelden wollen:
- Vor der Veröffentlichung eine Patentanmeldung einreichen, oder
- im eCall die Veröffentlichung der Projektbeschreibung ablehnen.
- Den Abstract/die Kurzzusammenfassung so schreiben, dass der „Neuheitscharakter“ dadurch nicht gefährdet wird.
- Bei Fragen dazu können Sie die Hilfe des Österreichischen Patentamtes in Anspruch nehmen (unter 01/53424-76 bzw. [email protected]).