Fragen & Antworten zur FFG-Projektdatenbank

Die FFG unterstützt das Konzept der „Open Science" und stellt eine öffentlich zugängliche Datenbank zu den von FFG-geförderten Projekten online. Damit ermöglichen wir Ihnen, Ihr Projekt einer interessierten Öffentlichkeit vorzustellen und sich selber über laufende Projekte und mögliche künftige Projektpartner zu informieren.

Wieso werden Projekte veröffentlicht?

  • Um geförderten Forschungsprojekten und den zugehörigen Projektpartnern eine größere Sichtbarkeit zu ermöglichen.
  • Um  mit kurzen Projektinformationen einen Überblick zu Forschungsaktivitäten in Österreich zu bieten.
  • Um Projekte oder Projektpartner zu finden.
  • Um als Projekt oder Projektpartner gefunden zu werden.

 

Was muss ich in Hinblick auf Patente beachten?

  • In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass IPR und Schutzstrategien wie beispielsweise Geheimhaltung als eine Grundlage für die wirtschaftliche Verwertung der Projektergebnisse zu berücksichtigen sind. Stellen Sie daher sicher, dass die publizierbare Kurzzusammenfassung diese Strategien nicht verletzt.

  • Insbesondere wird darauf verwiesen, dass eine der Voraussetzungen für eine Patenterteilung die (weltweite) Neuheit ist. Der erfindungsgemäße Gegenstand darf daher zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht veröffentlicht sein. Alles, was vor dem Anmeldedatum, irgendwo auf dieser Welt, auf welche Weise auch immer, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, gilt als veröffentlicht und ist somit nicht mehr patentierbar (seltene Ausnahmen siehe § 3 Abs. 4 Patentgesetz).

  • Sollte daher eine Patentanmeldung ins Auge gefasst werden, wäre Folgendes unbedingt zu beachten:

    • Vor der Veröffentlichung eine Patentanmeldung einreichen, oder
    • eine Veröffentlichung der Beschreibung explizit untersagen.
    • Bei der Verfassung des Abstracts/der Kurzzusammenfassung darauf achten, dass der „Neuheitscharakter“ dadurch nicht gefährdet wird
  • Bei diesbezüglichen Fragen kann die Hilfe des Österreichischen Patentamtes in Anspruch genommen werden (unter01/53424-76 bzw. info@patentamt.at).

 

Welche Projekte sind in der FFG-Projektdatenbank enthalten?

  • Grundsätzlich sind alle in der FFG geförderten Projekte ab 2015 in der FFG-Projektdatenbank enthalten, deren Veröffentlichung seitens Fördernehmer ausdrücklich zugestimmt wurde.
  • Kleinformate der FFG sind NICHT enthalten (Projektvorbereitung, Innovationsscheck, Patentscheck, Feasibility, Karriere-Check, Praktika, Grants)
  • In einigen Programmen sind bereits Projekte ab 2012 in der  FFG-Projektdatenbank enthalten.

 

Welche Daten werden veröffentlicht?

  • Veröffentlicht werden: Kurztitel, Langtitel, Kurzfassung des Antrags, Projektzeitraum, Fördergeber, Programm, Ausschreibung, beteiligte Organisationen und nach Abschluss des Projektes auch Ergebniskurzfassung
  • Sämtliche genannte Daten stammen aus dem eCall, so wie sie eingetragen wurden.
  • Jedenfalls NICHT veröffentlicht werden Kosten, Fördersummen, Projektnummern

 

Ab wann sind die Projekte in der FFG-Projektdatenbank?

  • Sobald der Fördervertrag unterschrieben ist und eine Zustimmung zur Veröffentlichung vorliegt.

 

Wie lange bleiben die Projekte in der FFG-Projektdatenbank?

  • Zeitlich unbegrenzt bzw. solange der Veröffentlichung zugestimmt ist.

 

Wie kann der Veröffentlichung zugestimmt werden?

  • Im eCall unter dem Menüpunkt „Veröffentlichung“ durch Aktivierung eines Radiobuttons (aktive Entscheidung Ja oder Nein)

 

Ergibt sich aus einer Ablehnung der Veröffentlichung ein Nachteil für künftige Förderungen?

  • Nein. Anträge auf Förderung werden nach Qualität, Eignung, Verwertung und Relevanz beurteilt. Veröffentlichung ist kein Auswahlkriterium.

 

Kann die Zusage zur Veröffentlichung widerrufen werden?

  • Ja, im eCall unter dem Menüpunkt „Veröffentlichung“ durch Aktivierung eines Radiobuttons

 

Wann ist eine Veröffentlichung nicht sinnvoll?

Einer Veröffentlichung der Projekdaten entgegenstehen Umstände wie z. B.:

  • Unvereinbarkeit  mit dem Schutz für die kommerzielle oder industrielle  Verwertung.
  • Unvereinbarkeit  mit der Verschwiegenheitspflichten aus einer Vereinbarung mit Partnern oder Kunden bzw. aus Sicherheitsgründen
  • Unvereinbarkeit  mit Datenschutzregelungen (z. B. personenbezogene Daten)

Kontakt

DI Dr. Christian PECHARDA
DI Dr. Christian PECHARDA
Applikationsverantwortlicher

T 0043577555030