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Antragstellung für Finanzintermediäre für Risikofinanzierungsinstrumente

Finanzintermediäre:

  • reagieren auf Calls für „Expressions of Interest“ (EoI): Diese werden von der Europäischen Investitionsbank (EIB) bzw. European Investment Fund (EIF) veröffentlicht;
  • schließen bei Auswahl einen Vertrag mit der EIB bzw. EIF ab;
  • vergeben Darlehen/Garantien an bzw. investieren nach ihren kommerziellen Kriterien in KMU bzw. "small midcaps".

 

Weitere Informationen zur Antragstellung für Finanzintermediäre

Für Darlehen:

Für Venture Capital und Private Equity für Früh- bzw. Wachstumsphasen: