Breitband Austria 2030: GigaApp - 1. Ausschreibung 2022 (geschlossen)

Forschung und Technologieentwicklung von Gigabit-Anwendungen im Rahmen von Leuchtturmprojekten

Das Programm Breitband Austria 2030: GigaApp (BBA2030:GA) ergänzt die Infrastrukturförderungen im Rahmen der Initiative Breitband Austria 2030 (BBA2030). Gefördert wird die Entwicklung von Gigabit-Applikationen zur Beschleunigung des Digitalisierungsprozesses in ländlichen Regionen. Das Forschungsprogramm BBA2030:GA des BMWKMS wird von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG abgewickelt. In der 1. Ausschreibung stehen rund 10 Mio. € zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Es werden kooperative F&E Projekte für die Entwicklung von Applikationen zur Beschleunigung der digitalen Transformation und zur Schließung der digitalen Kluft zwischen ländlichen und städtischen Gebieten gefördert.

Wer wird gefördert?

Förderbar sind Technologieunternehmen, Netzbetreiber, Systemintegratoren, Forschungseinrichtungen, Anwendende z.B. aus dem Produktions- und Dienstleistungsbereich, Gemeinden und Gemeindeverbände i.R. ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Förderwerbenden müssen einen Betriebsstandort in Österreich haben. Die Beteiligung ausländischer Projektpartner ist ausgeschlossen.

Wie hoch ist die Förderung?

mind. 100.000 bis max. 1 Mio €

Was sind die Einreichkriterien?

Die jeweiligen Einreichkriterien sind in den Instrumentenleitfäden und im Ausschreibungsleitfaden festgelegt.

Wie erfolgt die Einreichung?

Alle Informationen zur Einreichung, zu den förderbaren Kosten, zu den Bewertungskriterien und zum Ablauf der Förderung finden Sie im Ausschreibungsleitfaden Breitband Austria 2030: GigaApp.

Alle notwendigen Formulare und Unterlagen finden Sie im Downloadcenter hier unten auf dieser Seite.

Der Antrag muss in elektronischer Form (eCall) eingereicht werden.

Der Antrag besteht aus den im eCall eingegebenen Stamm- und Projektdaten, der inhaltlichen Projektbeschreibung für Förderungsansuchen, dem Kostenplan und etwaigen Anhängen. Nähere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Projekteinreichung.

Der Umfang der Beschreibung wurde deutlich reduziert und auch die Zeichenzahl begrenzt, um den Aufwand der Antragstellung zu reduzieren. Dies soll auch den Gutachtern helfen, alle wichtigen Informationen zu Ihrem Projekt rasch zu finden.

Der Arbeitsplan wurde ebenfalls formalisiert, auch hier ist ein Import möglich. Damit kann bei den später folgenden Berichten der Fortschritt im Projekt recht einfach dargestellt werden.

Bitte beachten Sie:

Das Nachreichen oder Ergänzen von einzelnen Teilen des Antragformulars, sowie das Bearbeiten des Antrags nach Absenden des Förderungsansuchens ist nicht möglich!

Die Konsortialführung legt das Projekt an und lädt die Projektpartner ein - um eigene Beiträge hochzuladen. Die Anforderungen an das Konsortium müssen auch bei Projektende noch aufrecht sein.

Ihr Förderansuchen wird nach vier Qualitätskriterien beurteilt:

  • Qualität des Vorhabens
  • Eignung der Förderungswerber/Projektbeteiligten
  • Nutzen und Verwertung
  • Relevanz des Vorhabens für die Ausschreibung

Wann gibt es eine Entscheidung?

1. Quartal 2023

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Berichtslegung

Instrumentenleitfaden

Kostenleitfaden

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Rechtsgrundlage

eCall

 

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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