FEMtech Forschungsprojekte - Frequently Asked Questions (FAQ)

Inhaltsverzeichnis

FEMtech Forschungsprojekte

eCall

14. Wo finde ich Hilfe zum eCall? 
15. Was ist die Kurzdarstellung und bis wann muss diese eingereicht werden? 
16. Müssen die Arbeitspakete und die Kosten bereits bei Einreichung der Kurzdarstellung fertig geplant sein? 
17. Bis wann ist der Vollantrag einzureichen? 
18. Woraus besteht der Vollantrag und wie reiche ich diesen ein? 
19. Welche Anhänge sind verpflichtend hochzuladen?

Förderhöhe und Instrumente

 

Förderentscheidung

 

 

FEMtech Forschungsprojekte

1. Welche Forschungsvorhaben sind förderbar?

Förderbare Vorhaben im Rahmen von FEMtech Forschungsprojekte müssen Genderrelevanz beinhalten.

Projekte der angewandten Forschung werden in Forschungsthemen gefördert:

  • Digitale Technologien – Informations- & Kommunikationstechnologien (z. B. Big Data, Internet der Dinge, aktives und unterstütztes Leben)
  • Mobilität und Luftfahrt (z. B. Verkehrsinfrastruktur, Fahrzeugtechnologien, Personen- und Gütermobilität)
  • Energie und Umwelt (z. B. Smart Cities, intelligente Energiesysteme)
  • Industrielle Technologien – Material und Produktion (z. B. Produktionsforschung, Werkstoffe, Nanotechnologie)
  • Sicherheitsforschung (z. B. Sicherheitstechnologien, Smart Security, Krisen- und Katastrophenmanagement)
  • Weltraumtechnologien (z. B. Raumfahrt, Navigationssysteme)

Ein Schwerpunkt liegt auf Technologie-, Produkt- und Prozessentwicklungen. Im Rahmen größerer Vorhaben können auch Machbarkeitsstudien, Usability-Studies und Umfeldanalysen eingereicht werden.

Ordnen Sie im eCall Ihrem Projekt ein Forschungsthema zu und argumentieren Sie diese Zuordnung in der Projektbeschreibung. Die Zuordnung wird im Zuge des Auswahlverfahrens überprüft.

State-of-the-Art: In einem FEMtech Forschungsprojekt muss die Genderdimension in den Forschungsinhalt integriert werden (siehe dazu auch die Info über Genderrelevanz). Ebenso maßgeblich ist es, dass der Innovationsgehalt des Vorhabens über den Stand der Technik/Stand des Wissens und/oder über verfügbare Produkte und Dienstleistungen hinausgeht.

2. Ist das Forschungsvorhaben genderrelevant? Was ist genderrelevante Forschung?

Im Rahmen von FEMtech Forschungsprojekte werden Vorhaben in Forschung, Technologie und Innovation gefördert, die vielfältige Lebensrealitäten, Bedürfnisse und Anforderungen von Personen unterschiedlichen Geschlechts (z.B. jüngere/ältere Personen, Personen aus sozialen oder technologischen Fachkulturen) in die Produkt- und Technologieentwicklung einbeziehen. 
Vorab sollte jedes Forschungsvorhaben einem Check der Genderrelevanz unterzogen werden. Unterstützung bei diesem Check finden Sie im Ausschreibungsleitfaden unter Punkt 4.3. 
Projekte werden genderrelevant und müssen die Genderdimension in den Projektinhalt integrieren, wenn:

  • ... die Forschung oder Entwicklung von Produkten, Prozessen oder Verfahren auf spezifische bzw. unterschiedliche Kund*innen- oder Anwender:innengruppen ausgerichtet ist.
  • ... Personen bzw. Personengruppen Forschungsgegenstand in einem Forschungsprojekt sind.
  • ... Personen bzw. Personengruppen nicht Gegenstand der Forschung sind, diese jedoch von den Ergebnissen der Forschung im Alltag und/oder Beruf betroffen sind.

Wenn es sich nicht um genderrelevante Forschung handelt, ist das Forschungsvorhaben in FEMtech Forschungsprojekte nicht förderbar.

3. Ich plane ein Projekt, bei dem die Forschung und Entwicklung nur die Personengruppe eines Geschlechts berücksichtigt (nur Frauen oder nur Männer). Ist dieses bei FEMtech Forschungsprojekte förderbar?

FEMtech Forschungsprojekte haben zum Ziel, die vielfältigen Lebensrealitäten von Personen und Personengruppen und die daraus resultierenden unterschiedlichen Bedürfnisse bei der Entwicklung von Technologien und Produkten zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung von nur einem Geschlecht entspricht nicht den Ausschreibungszielen.

4. In meiner Branche oder meiner Organisation ist der Frauenanteil sehr gering. Kann ich FEMtech Forschungsprojekte nutzen, um den Anteil an Frauen zu erhöhen?

FEMtech Forschungsprojekte integrieren die Genderdimension in den Forschungsinhalt der angewandten Forschung. Projekte, die die Erhöhung des Frauenanteils in einer Organisation oder Branche anstreben, sind nicht im Sinne der Ausschreibungsziele. Wenn Sie Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Ihrer Organisation umsetzen möchten, könnte dieses Förderformat der FFG für Sie interessant sein: FEMtech Karriere.

5. Was versteht man unter Genderexpertise?

Personen mit Genderexpertise sind unter anderem „Übersetzer:innen“ an der Schnittstelle des Themenbereichs des Forschungsvorhabens (z.B. Mobilität, Sicherheitsforschung) und dem Wissen über Gender. Sie bringen den aktuellen Stand der Genderforschung im jeweiligen Fachgebiet ins Projekt ein. Sie verfügen z.B. über folgende vielfältige Kompetenzen:  

  • Fachkompetenz: Wissen über Geschlechterverhältnisse und -konstruktionen, Methodenkenntnisse zur Analyse von Geschlechterungleichheiten und deren Ursachen, Kenntnis des Stands der Genderforschung im jeweiligen Forschungsfeld.
  • Methodenkompetenz: Fähigkeiten zur Transformation von Geschlechterungleichheiten, zur Lösung von Konflikten, die durch diskriminierende Strukturen und Prozesse entstehen, und zur Initiierung und Moderation von Reflexionsprozessen innerhalb des Projektteams.
  • Sozialkompetenz: Fähigkeit soziale Interaktionen und Prozesse so zu gestalten und zu transformieren, dass sie Chancengleichheit fördern.
  • Selbstkompetenz: Fähigkeit zur Reflexion eigener Identitätsvorstellungen, Denkstrukturen und Handlungsformen, zur Reflexion der eigenen gesellschafts-biographischen Prägungen als Frau bzw.Mann.

Die Rolle, die Funktion und die Aufgabe der Person mit Genderexpertise muss in der Projektbeschreibung dargestellt werden und die Person oder die Personen müssen namentlich genannt werden. Personen mit Genderexpertise müssen von Anfang an, bereits ab dem Forschungsdesign und der Antragstellung, in das Projekt eingebunden werden. Der schriftliche Nachweis der Genderexpertise erfolgt z.B. durch Aus- und Weiterbildungen bzw. Referenzen im Antrag.

6. Wo oder wie finde ich Personen mit Genderexpertise?

Bei der Suche nach Personen mit Genderexpertise kann die FEMtech Expertinnendatenbank unterstützen. 
Hinweis: Die Genderexpert:innen müssen neben der Genderexpertise auch genderspezifische Fachexpertise im Fachgebiet des Forschungsvorhabens und Erfahrung in der Durchführung von Gendertrainings oder im Coaching unter Genderaspekten mitbringen.

7. Was ist Genderkompetenz?  

Genderkompetenz ist die Fähigkeit  von Personen, die Genderrelevanz des Forschungsgegenstandes zu erkennen und die Bereitschaft mitzubringen, Genderexpert:innen in allen Phasen des Projekts maßgeblich einzubeziehen. 
Das gesamte Projektteam, insbesondere die Projektleitung, verfügt bereits zum Zeitpunkt der Projektplanung und -vorbereitung über Genderkompetenz.

8. Was ist mit Genderbegriff oder Gendermodell gemeint?  

Eine vom Projektteam abgestimmte Definition des verwendeten Genderbegriffs oder Gendermodells muss in der Projektbeschreibung enthalten sein. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten im Projekt ein gemeinsames Bild und eine gemeinsame wissenschaftliche Erklärung zum im Projekt definierten Modell von Gender haben. 
Einige Beispiele verschiedener Modelle:

  • Differenztheoretisch (Fokus auf das biologische Geschlecht: Unterschiede zwischen den Geschlechtern)
  • Sozialkonstruktivistisches Verständnis (Fokus auf das soziale Geschlecht: Geschlecht ist sozial konstruiert)
  • Intersektionales Genderverständnis (weitere relevante Ungleichheitsaspekte außer Gender werden einbezogen)

9. Was sind Erfolgsfaktoren eines FEMtech Forschungsprojekts?  

  • Check der Genderrelevanz: 
    Vorab ist der Check des Forschungsvorhabens auf Genderrelevanz notwendig 
  • Genderkompetenz:  
    Das gesamte Projektteam, insbesondere die Projektleitung, verfügt bereits zum Zeitpunkt der Projektplanung und -vorbereitung über Genderkompetenz.
  • Genderexpertise: 
    Die Personen mit Genderexpertise sind unter anderem „Übersetzer:innen“ an der Schnittstelle des Themenbereichs des Forschungsvorhabens (z.B. Mobilität, Sicherheitsforschung) und dem Wissen über Gender. Sie bringen den aktuellen Stand der Genderforschung im jeweiligen Fachgebiet ins Projekt ein. Diese Expertise ist maßgeblich für ein erfolgreiches FEMtech Forschungsprojekt. Diese Person muss daher bereits ab dem Forschungsdesign in den gesamten Projektverlauf eingebunden werden. Personen mit Genderexpertise sind schon in die Antragstellung eingebunden und im Antrag zu benennen. Deren Rollen, Funktions- und Aufgabenbeschreibung ist Teil der Projektbeschreibung beim Projektantrag und beinhaltet auch die Vermittlung von Genderkompetenz an das gesamte Team. Sie verfügt über vielfältige Kompetenzen und Erfahrung in der Durchführung von Gendertrainings oder im Coaching unter Genderaspekten.
  • Genderbegriff oder -modell: 
    Der im Projekt genutzte Genderbegriff bzw. das Gendermodell muss im Antrag definiert werden.

10. Welchen Nutzen haben FEMtech Forschungsprojekte?  

Nutzen für Förderungswerbende:

  • Forschung, Technologie und Innovation berücksichtigen die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen unterschiedlichen Nutzer:innen.
  • Zielgruppen werden differenzierter angesprochen.
  • Neue Märkte werden generiert und bestehende Märkte erweitert.
  • Das Verständnis für genderrelevante Forschung wird verbessert.
  • Anhand der praktischen Erfahrungen im Projekt kommt es zu einem Wissenszuwachs zur Genderdimension im Forschungsinhalt.

Nutzen für die Zielgruppen der Forschungsprojekte:

  • Passgenaue Produkte und Prozesse werden entwickelt,
  • Wünsche und Bedürfnisse der Kundinnen bzw. Kunden werden berücksichtigt.

11. Wo finde ich weitere Literatur über Gender in der Forschung?  

Informationen zur Genderrelevanz:

Genderrelevanz in den Themenbereichen:

12. Welche Projekte wurden im Rahmen von FEMtech Forschungsprojekte bereits gefördert?  

Informationen zu allen bisher geförderten FEMtech Forschungsprojekten sind auf der FEMtech-Website zu finden. Ausgewählte Beispiele sind im Ausschreibungsleitfaden zu finden.

13. Wie kann ich herausfinden, welcher Forschungskategorie mein Projekt zuzuordnen ist?    

Als Forschungskategorie kann Industrielle Forschung und Experimentelle Entwicklung ausgewählt werden. Bei Einzelprojekten ist nur Industrielle Forschung, bei kooperativen F&E-Projekten sind beide Forschungskategorien möglich. 
Bitte beachten Sie die entsprechenden unterschiedlichen Förderquoten. 
Im Anhang der Instrumentenleitfäden finden Sie Erläuterungen und Fragen zur Forschungskategorie. Auch die Technology Readiness Levels (TRL) unterstützen Sie bei der Zuordnung.

 

zurück zum Inhaltsverzeichnis

 

 

eCall

14. Wo finde ich Hilfe zum eCall?

Hilfe zum eCall finden Sie im eCall-Tutorial.

15. Was ist die Kurzdarstellung und bis wann muss diese eingereicht werden?

Die Abgabe der Kurzdarstellung ist die Basis für die zeitgerechte Auswahl der Fachgutachter:innen durch die FFG. Wir ersuchen Sie daher, Ihre Kurzdarstellung im eCall bis zum 13.11.2023, 12:00 Uhr einzureichen. Die Kurzdarstellung sollte circa 1 Seite umfassen. Eine zeitgerechte Suche und Anfrage geeigneter Fachgutachter:innen für Ihr Förderungsansuchen erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass diese im Begutachtungszeitraum auch verfügbar sind. 

Erforderliche Eckpunkte der Kurzdarstellung:

  • Stammdaten der Konsortialführung
  • Projektdaten – Instrument, Ausschreibungsschwerpunkt, Forschungskategorie, Kurz- und Langtitel des Projektes, geplanter Projektstart und Laufzeit, Projektbezogene Keywords, Projektkurzbeschreibung. 
    optional: Ausschluss von Fachgutachter:innen
  • Ansprechperson
  • Rolle der Konsortialführung (wissenschaftliche/r, Unternehmenspartner:in bzw. Sonstige)

Im eCall ist es bereits während des Erstellens der Kurzdarstellung möglich, Partner:innen und Arbeitspakete anzulegen, jedoch nicht verpflichtend. 

Nach erfolgreicher Einreichung der Kurzdarstellung erhalten Sie automatisch eine Einreichbestätigung per E-Mail.

16. Müssen die Arbeitspakete und die Kosten bereits bei Einreichung der Kurzdarstellung fertig geplant sein?

Die Eingabe der Arbeitspakete, der Kosten und Partner:innen ist bereits möglich, jedoch für die Kurzdarstellung nicht verpflichtend. Erst bei der Einreichung des Vollantrags muss die endgültige Version vorliegen.

17. Bis wann ist der Vollantrag einzureichen?

Die Einreichfrist für Anträge der Ausschreibung FEMtech Forschungsprojekte 2023 endet am 15.01.2024 um 12:00 Uhr. Für den rechtzeitigen Eingang des Antrags haben die Antragsteller:innen Sorge zu tragen. Eine Nachreichung auch von Teilen des Antrags ist nicht möglich. Nach erfolgreicher Einreichung wird automatisch eine Einreichbestätigung per E-Mail versendet.

18. Woraus besteht der Vollantrag und wie reiche ich diesen ein?  

Die Einreichung ist ausschließlich elektronisch via eCall möglich.

Der Vollantrag besteht aus:

  • Online-Projektbeschreibung im eCall
  • Kosten und Finanzierung (Eingabe der Kosten pro Arbeitspaket) im eCall

Hilfe zum eCall finden Sie im eCall-Tutorial.

19. Welche Dokumente sind verpflichtend hochzuladen?  

  • Lebenslauf der Person mit Genderexpertise und Nachweis der Kompetenzfelder (Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz)
  • Lebensläufe der Schlüsselpersonen und gegebenenfalls eine Liste der wichtigsten 5 projektrelevanten Publikationen

 

zurück zum Inhaltsverzeichnis

 

 

 

 

Förderhöhe und Instrumente

20. Wie hoch ist die maximale Förderung?  

Die Förderung beträgt pro Projekt maximal 300.000,- EUR in nicht-rückzahlbaren Zuschüssen. Die maximale Förderungsquote ist vom gewählten Instrument, der Forschungskategorie und dem Organisationstyp abhängig. Die Förderungsquoten finden Sie in den jeweiligen Instrumentenleitfäden.

21. Brauche ich ein Konsortium, um ein FEMtech Forschungsprojekt einzureichen?

Nein, FEMtech Forschungsprojekte können als Einzelprojekte und als kooperative F&E-Projekte eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Universitäten und Fachhochschulen keine Einzelprojekte einreichen dürfen.

22. Wer darf Einzelprojekte einreichen?

Folgende Organisationen sind zugelassen:
  • Unternehmen jeder Rechtsform
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung 
    - Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler 
    - Sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
  • Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen 
    - Selbstverwaltungskörper 
    - Nicht profitorientierte Organisationen wie NPOs

Es ist ein Standort in Österreich erforderlich. 
Bei Einzelprojekten dürfen Universitäten, Fachhochschulen und Gemeinden nicht einreichen.

23. Welche Mindestanforderungen gibt es an das Konsortium eines kooperativen Forschungsprojekts?  

Das Konsortium besteht aus mindestens einem Unternehmen mit einer Partnerin bzw. einem Partner oder mehreren voneinander unabhängigen Partner:innen. Im Konsortium vertreten sind jedenfalls:

  • 1 kleines oder mittleres Unternehmen, kurz KMU 
    oder
  • 1 Forschungseinrichtung 
    oder
  • 1 Partner:in aus einem weiteren EU-Mitgliedstaat oder einer Vertragspartei des EWR-Abkommens

Möglich sind sowohl Kooperationen zwischen Unternehmen als auch Kooperationen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Bitte beachten Sie die Regelungen zu den Kostenanteilen. 
Die Konsortialführung muss einen Standort in Österreich haben.

24. Gibt es Regelungen zu den Kostenanteilen im Konsortium?

Ja, bitte beachten Sie folgendes:

  • Einzelne Unternehmen tragen maximal 70 % der förderbaren Projektkosten, wobei Anteile verbundener Unternehmen als ein Unternehmen zählen und addiert werden.
  • Die Forschungseinrichtungen haben in Summe maximal 70 % Anteil an den förderbaren Projektkosten.

25. Welche Kosten erkennt die FFG an?  

Die Kostenanerkennung in FFG-Projekten ist im Kostenleitfaden geregelt. Für die Ausschreibung FEMtech Forschungsprojekte 2023 ist die Version 2.2 des Kostenleitfadens gültig. 
Weitere Informationen finden Sie in den FAQs und im Video zur Kostenanerkennung.

 

zurück zum Inhaltsverzeichnis

 

 

Förderentscheidung

26. Nach welchen Kriterien wird mein Projektantrag beurteilt?  

Nach welchen Kriterien Ihr Förderungsantrag beurteilt wird, finden Sie im Instrumentenleitfaden für Einzelprojekte und im Instrumentenleitfaden für kooperative F&E-Projekte.

27. Wann erfahre ich, ob mein eingereichter Antrag gefördert wird?  

Ob Ihr Projekt gefördert wird, erfahren Sie im Mai 2024.

 

zurück zum Inhaltsverzeichnis

 

 

 

 

Kontakt

Nicole CASARI
Nicole CASARI
T 0043577552721
Stefanie RATHUSKY Bakk. phil., MA
Stefanie RATHUSKY Bakk. phil., MA
T 0043577552017

Weitere Informationen