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FFG-FAQ: ECSEL Einreichung

Diese Seite liefert Wissenswertes zur Einreichung von ECSEL in Form von Fragen und Antworten.

 

Im ECSEL JU Workplan 2014 sind zwei Calls beschrieben (CALL ECSEL-2014-1 RESEARCH AND INNOVATION ACTIONS und CALL ECSEL-2014-2 INNOVATION ACTIONS), wie erfolgt die Einreichung in der FFG?

Im FFG-eCall erfolgt die Registrierung und das Hochladen der Dokumente für beide Calls unter „ECSEL Ausschreibung 2014“

 

Im eCall können keine Partner angelegt werden – weshalb?  

Jeder österreichische Partner muss ein Einzelprojekt anlegen. Im eCall sind ECSEL-Projeke nicht als kooperative Projekte angelegt.

 

Muss der Vollantrag im FFG eCall hochgeladen werden?

Nein, nur die Dokumente die in den nationalen Eligibility Kriterien aufgelistet sind.

 

Ist der im eCall anzugebende Titel des Projekts ident mit dem des international eingereichten Projektes?

Ja, verwenden Sie den gleichen Titel und Akronym wie im Vollantrag.

 

Wie hoch ist die Förderquote für ECSEL-Projekte?

ECSEL-Projekte werden von der Europäischen Kommission und dem BMVIT ko-finanziert.

Die Förderquote für den EU-Anteil ist im ECSEL JU Workplan 2014 angegeben. ACHTUNG: es gibt jeweils eine Tabelle mit den Förderquoten für Research and Innovation Action und eine Tabelle mit den Förderquoten für Innovation Actions.

Die nationale Förderquote ist im Dokument „Guide for Applicants“ und in den „Nationalen Eligibility Kriterien“ angeführt.

 

Wie wird die nationale Förderung berechnet?

Ausgangsbasis sind die im detaillierten Kostenplan (Part C / Form C) angegebenen und förderungswürdigen Gesamtkosten (national eligible costs). Darauf wird die nationale Förderquote angewendet (lt. Tabelle in den Nationalen Eligibility Kriterien).

Von diesem Wert wird die EU-Förderung in absoluten Werten abgezogen.

Weiterführende Informationen finden Sie auch im Guide for Applicants, unter dem Punkt „Budget for the proposal

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