Binnenmarktprogramm

Europäisches Förderprogramm speziell für KMU
BMP

Das Binnenmarktprogramm (Single Market Programme) tritt die Nachfolge des EU-Programms COSME (Competitiveness of Enterprises and Small and Medium-sized Enterprises) zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU an.

Die meisten der Programmaktivitäten wenden sich an Wirtschafts- und Finanzintermediäre, Agenturen, Interessenvertretungen, Agenturen, Vereine etc., die KMU ein vielfältiges Leistungsspektrum anbieten. Die einzelnen Maßnahmen sollen:

  • KMU den Zugang zu neuen Märkten erleichtern,
  • das mittelständische Unternehmertum stärken und
  • die Rahmenbedingungen für Unternehmensgründung und Unternehmenswachstum verbessern.

Hinsichtlich internationaler Aktivitäten von Unternehmen gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte zu Horizon Europe, nicht zuletzt durch Innovationsaspekte in thematischen bzw. sektorspezifischen Ausschreibungen.

COSME wurde ab 2021 mit fünf anderen Programmen zum neuen Binnenmarktprogramm (BMP, „Single Market Programme“) zusammengeführt. Sämtliche früheren COSME-Programmlinien werden hierunter fortgesetzt, bis auf „Zugang zu Finanzierung“, die in das neu geschaffene Programm „InvestEU“ integriert wurde.

Informationen zu laufenden oder in Vorbereitung befindlichen Ausschreibungen können jederzeit unter „Kontakt“ angefragt werden.

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber Europäische Kommission
Thema
Projektart
Finanzierung
international
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe Wirtschaftsintermediäre
Was wird gefördert Maßnahmen für KMU zur Verbesserung des Zugangs zu Märkten, Stärkung des Unternehmertums, Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmensgründung und Unternehmenswachstum. Laufzeit: Unterschiedlich je nach Ausschreibung, idR 12-24 Monate
Min. / max. Förderung Unterschiedlich je nach Ausschreibung / Förderhöhe meistens 90-100%
Welche Kosten werden gefördert? Erstattungsfähig sind Kosten, die einem Begünstigten (Fördernehmer) tatsächlich entstanden sind (also reale, keine fiktiven Kosten) und die folgende Bedingungen erfüllen: a) Sie sind während der Projektdauer entstanden (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Abschlussbericht entstandene Kosten), b) sie sind im Kostenvoranschlag des Projekts ausgewiesen, c) sie sind für die Projektdurchführung notwendig, d) sie sind identifizierbar und kontrollierbar, entsprechen den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und sind in der Buchführung und Kostenrechnung des Begünstigten erfasst, e) sie entsprechen den geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen und f) sie sind angemessen und gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Sparsamkeit und Effizienz. (vorbehaltlich etwaiger Änderungen, da noch in Verhandlung)
Min. / max. Laufzeit 12 - 24 Monate
Verfügbarkeit von 01.01.2021 - 31.12.2027

Kontakt

DI Marcus BIDMON
DI Marcus BIDMON
Beratung
T 0043577554302

Ausschreibungen