Die ERC-Panels sind jeweils in einer von drei wissenschaftlichen Domänen angesiedelt:
- Physical Sciences and Engineering,
- Life Sciences,
- Social Sciences and Humanities.
ERC-Antragsteller:innen müssen ihr Projekt einem oder zwei der 27 Evaluierungs-Panels zuordnen.
Die Evaluierung erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe wird ein Kurzantrag (part B1) durch das jeweilige ERC-Panel nach den Sub-Kriterien Exzellenz des Projekts und Exzellenz des Principal Investigators evaluiert. In der zweiten Stufe erfolgt die Evaluierung auf Basis des kompletten Antrags (part B1 und part B2) und – neu in Horizon Europe – auch mithilfe eines Interviews mit dem Panel.
Der Antrag wird in der zweiten Stufe zusätzlich durch externe Gutachter:innen (Spezialist:innen, remote referees) beurteilt. Die Entscheidung über die Förderung obliegt jedoch den Panel-Members, die häufig nicht Spezialist:innen im Forschungsgebiet der Antragsteller:innen sind, sondern als Generalist:innen agieren.
Für die Einreichung eines ERC Advanced Grant-Proposals bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich Alter oder Doktorat. Antragsteller:innen sollten eine herausragende wissenschaftliche Leistungsbilanz in den letzten zehn Jahren vor der Einreichung aufweisen. In definierten Ausnahmefällen kann dieses Zeitfenster verlängert werden.
Details und den Zugang zum Online-Einreichungstool für die "ERC Advanced Grant"-Ausschreibung 2022 finden Sie im "Funding & tender opportunities"- Portal der Europäischen Kommission.
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