Was wird gefördert?
Gefördert wird die Umsetzung konkreter Innovationsvorhaben (Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen) in einem länderübergreifenden Netzwerk mit mehreren Konsortialmitgliedern.
Durch die strukturierte Zusammenarbeit im Netzwerk soll bei allen Konsortialmitgliedern ein deutlicher und nachhaltiger Qualitäts- und Innovationssprung erreicht werden. Des Weiteren soll der mit der Netzwerkarbeit erzielte kollektive Mehrwert entsprechende Wirkung möglichst über das geförderte Netzwerk hinaus entfalten.
Welche Länder/Regionen nehmen voraussichtlich teil?
- Österreich
- Deutschland
- Belgien (Flandern, Wallonien)
- Brasilien
- Luxemburg
- Schweiz
- Türkei
Welche Kriterien gelten?
- Zumindest 3 voneinander unabhängige Unternehmen, davon mindestens 2 kleine und/oder mittlere Unternehmen (KMU) aus mindestens 2 am 33. Call teilnehmenden Ländern/Regionen; pro Land/Region mindestens 1 KMU.
- Laufzeit: Mindestens 1 Jahr, maximal 3 Jahre
- Förderungssumme maximal 500.000 EUR (österreichischer Projektteil)
- Förderbare Gesamtkosten mindestens 100.000 EUR (österreichischer Projektteil)
- Die österreichische Konsortialführung muss eine Betriebsstätte und/oder Niederlassung in Österreich haben.
- Die Konsortialführung reicht das Förderungsansuchen ein und ist Ansprechpartner:in der FFG
- Verpflichtende Kooperationsvereinbarung
Wer ist förderbar?
- Unternehmen jeder Rechtsform
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler:innen und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
- Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen
- Selbstverwaltungskörper
- Nicht profitorientierte Organisationen (NPO)
Wie reiche ich ein?
Die transnationale Einreichung erfolgt über Einsendung des IraSME Application Form auf info@ira-sme.net.
Die österreichische Einreichung (FFG-spezifischer Online Antrag für den österreichischen Projektteil UND IraSME Application Form) erfolgt über das eCall-System der FFG.
Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.
Einreichschluss für den Vollantrag im eCall: 27.03.2024, 12:00:00 Uhr (MESZ).
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Anträge in elektronischer Form (eCall) bei der Einreichstelle eingelangt sein. Für den rechtzeitigen Eingang des Antrags hat der/die Antragsteller:in Sorge zu tragen. Eine Nachreichung – auch von Teilen des Antrags – ist nicht möglich.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Sitzung des Bewertungsgremiums findet voraussichtlich im Juni 2024 statt. Die Entscheidung ist für Sommer 2024 geplant.
Informationsveranstaltungen
Im Rahmen der Informationsveranstaltungen (siehe unten) erhalten Sie alle relevanten Eckdaten zur nationalen Ausschreibung COIN KMU-Innovationsnetzwerke 2023 und zur transnationalen Ausschreibung IraSME, 33. Call.
Link zu den Präsentationsfolien der Informationsveranstaltung
Kontakt


