IKT der Zukunft – Innovationslabor

1000 Sensoren für einen nachhaltig lebenswerten öffentlichen Raum
Ausschreibung offen von 29.12.2021 12:00 bis 26.04.2022 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Hauptziel dieser Ausschreibung ist die Einrichtung eines Datenserviceökosystems auf Basis von Sensornetzwerken, um zur nachhaltigen Lösung lokaler Frage- und Problemstellungen im öffentlichen Raum beizutragen und neue Perspektiven für die ökologische Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raums zu eröffnen.

Das Sensornetzwerk des geförderten Innovationslabors soll vorhandene und neu einzurichtende Sensorstationen und –anwendungen in ein sicheres und vertrauenswürdiges Datenserviceökosystem integrieren. Sensoren im Sinne dieser Ausschreibung umfassen dabei jede Art von Sensoren: Sensoren in oder an Maschinen oder Fahrzeugen, an Gebäuden und Inftrastruktureinrichtungen (z. B. Lichtmasten, Ampeln, …) sowie solche in persönlichen Geräten wie Notebooks, Tablets, Smartphones, Wearables, etc.

Das entstehende Datenserviceökosystem soll helfen, das Verständnis der Funktionsweise des öffentlichen Raums zu verbessern und neue Antworten auf die Bedürfnisse all seiner Bewohner:innen für einen nachhhaltigen ökologischen Wandel gemeinsam zu entwickeln. Es soll insbesondere als Grundlage für faktenbasierte ökologische, ökonomische und administrative Entscheidungsfindung und –evaluierung dienen. Das Datenserviceökosystem soll sich an nationalen und internationalen Initiativen und Standards orientieren und bestehende relevante Datenbanken und -quellen nutzen. Neuere Entwicklungen in Bereichen wie dezentraler Datenaustausch, Datenkreise und Datenräume, Künstliche Intelligenz und Internet der Dinge sollen berücksichtigt werden.

Gefragt sind innovative Ideen für die Zukunft, die existierende technologische Möglichkeiten nutzen und darauf aufbauend neue Lösungen und Konzepte entwickeln - unter Beachtung insbesondere der ökologischen Nachhaltigkeit, sowie nach Möglichkeit der ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit.

Alle wichtigen Informationen zur Einreichung entnehmen Sie bitte dem Ausschreibungsleitfaden, dem Instrumentenleitfaden und dem Kostenleitfaden. Diese und weitere Dokumente zur Einreichung finden Sie unten im Downloadbereich.

Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch im eCall bis zum 26. April 2022, 12:00 Uhr (Mittag) möglich. Eine spätere Einreichung (nach 12:00 Uhr) wird nicht mehr berücksichtigt und führt zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren!

Die Einreichung eines Innovationslabors erfordert ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit Mitarbeiter:innen der FFG bis spätestens 07.04.2022. Als Vorbereitung für das Gespräch dient ein kurzes Dokument, in welchem die geplante Betreibergesellschaft, die wesentlichen Projektinhalte und die grobe Finanzplanung dargestellt werden. Terminvereinbarungen sind bis spätestens 24.03.2022 in schriftlicher Form an markus.proske@ffg.at zu stellen.

Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt durch ein unabhängiges Bewertungsgremium. Im Rahmen des Bewertungsverfahrens finden Hearings statt, die Teilnahme am Hearing ist verpflichtend. Die Hearings finden voraussichtlich am 28. und 29. Juni 2022 statt.
 

Kontakt

DI Mag. Markus PROSKE
DI Mag. Markus PROSKE
Beratung

T 0043577555023
Mag. Christine LÖFFLER
Mag. Christine LÖFFLER
Wirtschaftlicher Experte (für Fragen zu Kosten)

T 0043577556089

Downloadcenter

Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfaden

NEU: Online-Projektbeschreibung
Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan.

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

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