Globalstars

Einreichmöglichkeiten für bi- und multilaterale F&E-Projekte

Globalstars-Ausschreibungen werden vom Eureka-Netzwerk anhand einer langfristigen und mit den Ländern abgestimmten Strategie initiiert. Die Ausschreibungen haben immer ein Land außerhalb des Netzwerks im Fokus und können entweder themenoffen sein oder einen bestimmten Themenschwerpunkt haben. Ziel der Ausschreibungen ist die Förderung von internationalen, marktorientierten Forschungs- und experimentellen Entwicklungsprojekten mit mindestens zwei Unternehmen zum Zweck der Entwicklung eines Produkts, eines Verfahrens oder einer Dienstleistung.

Anforderungen an Eureka-Globalstars-Projekte

  • Mindestens 2 unabhängige Unternehmen, wobei eines der Unternehmen aus einem der Eureka-Mitgliedsländer (oder assoziierten Partnerländer) stammen muss, und das andere aus dem jeweiligen Globalstars Land
  • Ausgewogene Aufteilung der Forschungsaktivitäten und Verwertungsmöglichkeiten bei den Projektpartnern (auf keinen Partner und kein Land fallen mehr als 70% der Projektkosten)
  • Marktnahe Forschung und experimentelle Entwicklung (Technology Readiness Level 5-7) zur Entwicklung eines Produktes, Prozesses oder Verfahrens
  • Nicht-militärische Anwendung

Einreichung national und international

Bei Globalstars-Projekten reichen die transnationalen Projektpartner einen gemeinsamen Eureka-Antrag über das Eureka-Einreichportal ein. Parallel dazu ist es notwendig, auch ein nationales Fördereransuchen zu stellen. In Österreich können Sie jede Förderung in Anspruch nehmen, wir empfehlen Ihnen, den nationalen Antrag bei den FFG Basisprogrammen über eCall zu stellen. Um eine Eureka-Zuordnung zu erleichtern, muss der Langtitel des Basisprogramm-Antrags "Eureka Projekttitel" lauten. Im Kurztitel des Basisprogramm-Antrags bitte "Eureka Projektakronym" anführen. Es ist auch darauf zu achten, dass der nationale Antrag den gleichen Projekttitel enthält wie der internationale Eureka-Antrag.

Bei Globalstars-Ausschreibungen ist es wichtig, dass auch österreichische Projektpartner bei der nationalen Einreichung die Fristen einhalten, damit eine koordinierte Förderentscheidung der Förderagenturen möglich wird.

Auswahlverfahren

Die Evaluierung der Eureka-Netzwerkprojekte erfolgt national, nach den jeweiligen Förderkriterien und Richtlinien. Evaluierungskriterien, die alle nationalen Förderagenturen entscheidend bewerten sind: Marktpotenzial, Innovation, Eignung der Projektpartner.

Bei positiver Evaluierung des Projektes durch die nationalen Förderagenturen wird das Eureka-Label erteilt und anschließend auch die nationalen Förderungen ausgeschüttet.

Vergangene Globalstars-Ausschreibungen:

  • Globalstars Taiwan Call 2024 (in Planung)
  • Globalstars Kenia Call 2023
  • Globalstars Taiwan Call 2021
  • Globalstars India Call 2020
  • Globalstars Japan Call 2020
  • Globalstars Singapore Call 2020
  • Globalstars Singapore Call 2019
  • Globalstars Brazil Call 2018
  • Globalstars Argentina Call 2018
  • Globalstars India Call 2018
  • Globalstars DoIT of Taiwan Call 2018
  • Globalstars Argentina Call 2017
  • Globalstars Chile Call 2016

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber BMAW - Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Thema
Projektart
Finanzierung
international
Zielgruppe Unternehmungen und Forschungseinrichtungen, die pan-europäische, anwendungsorientierte Forschungsprojekte durchführen wollen.
Was wird gefördert Forschungs- und experimentelle Entwicklungsprojekte von Unternehmen, die in Zusammenarbeit mit transnationalen Projektpartnern aus Globalstars Ländern und gegebenenfalls weiteren Eureka-Mitgliedsländern (oder assoziierten Partnerländern) durchgeführt werden und welche als Ergebnis kommerziell verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen aufweisen.
Min. / max. Förderung k.A. / keine Obergrenze
Welche Kosten werden gefördert? Förderrichtlinien und Förderhöhe: • Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln und nach nationalen Richtlinien (in Österreich FFG-Richtlinien). • In Österreich gelten Ausschreibungsleitfaden und Kostenleitfaden der Basisprogramme. • Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, vorausgesetzt internationaler Kooperation. Die Förderintensität für Unternehmen beträgt: • Kleine Unternehmen max. 60% • Mittlere Unternehmen max. 50% • Große Unternehmen max. 40%
Min. / max. Laufzeit 12 - 60 Monate

Kontakt

Dr. Michael WALCH
Dr. Michael WALCH
Eureka National Project Coordinator

T 0043577554901
Mag. Ines MARINKOVIC
Mag. Ines MARINKOVIC
Eureka National Project Coordinator

T 0043577554906

M 004366488641806